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| Steht mir ALG II zu und wieviel? Berechtigte ALG II, Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, "Vermögen", Einkommensbereinigung (Versicherungspauschale) Alternative Kinderzuschlag?, Alternative Wohngeld? Antragstellung |
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#1
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Hallo,
hier findet man ja viele alte Bekannte. Diese Frage geht mir gerade so durch den Kopf: BG, ich Zeitrente (noch bis Ende März, läuft wieder), meine Lg arbeitsunfähig mit laufendem Rentenantrag. Laut ARGE 6 Std. täglich möglich. Soweit nur zur Info. Nun beziehe ich die Rente und habe noch eine Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (schlimmes Wort) meiner Lebensversicherung mit Freistellung der Zahlung wegen der Berufsunfähigkeit. Die Zahlung wird natürlich als Einkommen gerechnet. In diesem Fall zu meinem Glück, da die Versicherung zusammen mit meiner Ex abgeschlossen wurde, dadurch ist die Versicherung nicht kündbar. Nun meine Frage: Steht mir eigentlich der Freibetrag bei (Erwerbs)-Einkommenvon 100,- Euro usw. zu? Es wird eine Einkommensbereinigung bei mir vorgenommen, allerdings nicht nachvollziehbar, wofür. Bei der KFZ-Versicherung heißt es auch, nur bei Erwerbs-Einkommen. Ich habe sie trotzdem bekommen. Alles andere wird also wie Erwerbs-Einkommen berechnet. Was meint ihr? Gruß |
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#2
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Hallo Unregistriert/Hulk!
Zitat:
Der Gesetzgeber unterscheidet ganz klar zwischen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" und "sonstigem Einkommen". Die Zahlung aus Deiner Versicherung ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Von daher kann auch nicht der §30 SGB II greifen. Nach §11 SGB II müssen sie Dir allerdings die Einkommensbereinigung machen, was die 30€-Versicherungspauschale betrifft und da gesetzlich vorgeschrieben, auch eine eventuell vorhandene Kfz-Haftpflicht. Du hast geschrieben, dass Du keine Beiträge mehr in die Versicherung einzahlen mußt?? Müßtest Du noch Beiträge dafür zahlen, wäre der entsprechende Betrag auch abzuziehen, da es eine notwendige Aufwendung zum Erhalt dieses Einkommens bedeuten würde. Zitat:
Zitat:
) abzusetzen sind. Und die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu ist in den Durchführungsrichtlinien genug zu finden. Viele Grüße Tanja |
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#3
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Moin,
schade eigentlich! Habe mir gerade meinen Bescheid nochmal zu Gemüte geführt. Es geht um genau 97,46 Euro Einkommensbereinigung. Allerdings verdient diese den Namen nicht. Die Summe setzt sich folgendermaßen zusammen: 50,00 Euro Unterhalt (mit Titel) 30,00 Euro Versicherungen, pauschal 17,46 Euro PKW-Haftpflicht Damit also keine Bereinigung in dem Sinne. Manchmal ist man einfach zu do.., um die Bescheide richtig zu lesen. Sorry, und nochmal: Müsste nicht eigentlich eine Bereinigung stattfinden? |
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#4
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Zitat:
Hast Du vllt sonst noch so monatliche Beträge wie Riesterrente?? |
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#5
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Zitat:
Wobei Riester ja dann auch letztlich wieder verrechnet würde bei ALGII, wenn es dann zur Auszahlung käme. Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) schließt man ja ab, um eben im Leistungsfalle die entstandene "Lücke" aufzufüllen. So werden die Versicherungen ja auch verkauft. Leider ist es jedoch so, das nicht die Einkommens-Lücke aufgefüllt wird sondern die Zahlung komplett mit der Grundsicherung verrechnet wird. Hier wäre es wünschenswert, wenn es einen Freibetrag gäbe. Geschriebenes trifft genau so auch bei z.B. Riester zu.
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Gruß Hulk Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist, dumm zu sein. |
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#6
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Hallo Hulk,
Zitat:
... Es gibt keine Freibeträge - wie etwa bei Erwerbseinkommen - sondern tatsächlich nur diese Bereinigung... und du kannst froh sein, diese "so" (also klagefrei) zu erhalten - nicht wenige ArGen rechnen alles erst einmal vollständig an... ... viele HE bemerken es nicht (oder wissen es nicht) ... und der Rest wird durch das Widerspruchsverfahren (3 Monate Dauer) und anschließend durch die reguläre Klage (bis zu 3 Jahren Dauer) gepeitscht.
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Liebe Grüße Kristin Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
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#7
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Solche Versicherungen, die eine Absicherung des Bürgers bedeuten, sollten eigentlich garnicht angerechnet werden dürfen.
Nur zur Kürze: Werden solche Versicherungen bei einem Zuverdienst eigentlich separat in Abzug gebracht? |
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#8
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Zitat:
Grundfreibetrag: 100 Euro enthalten u.a.: KfZ-Haftpflicht, Riester (*Grenze weiß ich gerade nicht), Arbeitskleidung, Pendlerpauschale bzw. Arbeitswegekosten, Versicherungspauschale... Wenn jetzt jemand hohe Fahrtkosten zur Arbeit hätte, diese nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen wären, der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ausgeschöpft wäre (Niedriglöhner zahlen ohnehin kaum Steuern = also zumeist witzlos), dann kann dieser Jemand u.U. mehr als nur 100 Euro Grundfreibetrag erhalten... Ist doch "nett"... Riester-Unterstützung für Aufstocker während ALG II-Bezug aufgrund Niedrig-Lohn... Riester-Anrechnung dann wiederum aufgrund späterer (fast sicher eintretender) Grusi... .. Grusi(lig), wie sich unser System selbst unterstützt, gell? . . . Zitat:
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#9
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Zitat:
Der Grundfreibetrag von 100,- Euro wird mir darauf aber nicht gegeben (BUZ). Das war ja meine Frage! Aber ich vermute, hier verstehe ich etwas falsch.
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Gruß Hulk Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist, dumm zu sein. |
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#10
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Zitat:
...die 100 Euro Grundfreibetrag werden nur bei Erwerbseinkommen gewährt und wenn das so ist, dann ist darin u.a. die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro bereits enthalten.
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#11
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Zitat:
Klar, nach div. Widersprüchen. Aber ich bekomme sie, genau wie die KFZ-Versicherung!
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#12
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#13
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oops!!
Habe ich wohl übersehen.
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