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#1
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Hallo ich bin alleinerziehend, HARZT IV Empfänger, erneut schwanger und hoffe ihr könnte mir bzgl. eines Antrages aus Erstaustattung helfen.
Neulich habe ich mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und mal plump gefragt ob es denn jetzt wo ich schwanger bin irgendwelche extra Gelder wegen der Austattung fürs Baby gäbe... (gut ich wusste, dass es diese gibt aber nicht wie man den Antrag schreiben muss etc. und fragte deshalb so plump weil ich mal wissen wollte wie meine SB generell so eingestellt ist.) Erst meinte sie es gäbe nix, ich bekomme ja schon den Schwangerschaftsmehrbedarf. Dann sprach ich sie darauf an, dass ich doch aber z.B. ein neues Bett brauche und sie antwortete, dass ich doch wegen meines ersten Kindes schon eines habe... ich entgegnete ihr, dass ich meine Tochter aber schlecht aus ihrem Bett werfen könne, damit das 2. Kind eines hat. Dann erst sagte sie, dass es diesen Antrag gibt und ich bitte genau auflisten soll, was alles benötigt wird, schließlich sei meine Tochter noch keine 3 Jahre alt und von daher noch einiges vorhanden. Wenn Zwerg II sich an den Stichtag hält, wird meine Tochter dann 22 Monate alt sein, also noch keine 2 vollen Jahre. ALG II Empfänger wurde ich erst einige Monate nach ihrer Geburt, habe also auch nie Erstaustattung für sie beantragt. Nun meine Fragen: Muss ich wirklich ALLES auflisten? Was ist wenn ich einzelne Posten vergesse? welche die in ihren Listen haben, an die ich aber auch nach langem Suchen via google nicht rankomme Und können die mir wirklich diverse Dinge einfach streichen, weil diese ja von meiner Tochter noch vorhanden sein müssten? Jeder der ein Kind hat, weiß doch, dass man damit schon einige Kartons füllen kann und diese ja auch irgendwo gelagert werden müssen... und nicht jeder plant erneut schwanger zu werden... oder ein 2. Kind auch anders wachsen kann, oder in einer anderen Jahreszeit zur Welt kommt usw. Hab bislang nur eine Verwaltungsanweisung aus Bremen gefunden, da stand was davon dass wenn das 1. Kind jünger als 2 Jahre ist, es für das 2. nur noch 30% gibt... hab nun echt Panik, dass ich nicht mal den Bruchteil der benötigten Dinge zusammenbekomme. Im Internet fand ich einen `Standardantrag´ da war auch die Rede vom § 28 SGB II und § 31 SGB XII. Kann allerdings nicht nachvollziehen was diese beiden Paragraphen mit Schwangerschaftsbekleidung und Erstaustattung zu tun haben. Es wäre wirklich superlieb von Euch, wenn mir jemand helfen kann da durchzusteigen. |
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#2
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Hallo Dananso,
zunächst möchte ich dich bitten hier: Erstausstattung Geburt - Geht das so einfach? vorab nachzulesen. Weiterhin steht dir Mehrbedarf ab dem 3. Monat zu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html ... sowie weiterhin der Mehrbedarf für Alleinerziehung (solltest du alleinerziehend sein!), wenn dein Kind geboren ist. Was den Antrag angeht, dieser ist formlos möglich... ich würde kein vorgefertigtes Formular dafür nutzen. In den Betreff (nicht schreiben) gehört deine BG-Nummer sowie Antrag auf Erstausstattung anlässlich Geburt eines Kindes. Du kannst (und solltest vielleicht sogar) diesen Antrag nutzen, gleich eine Änderungsmitteilung zu vollziehen, sowie den errechneten Geburtstermin mitzuteilen (du kannst dafür die erste Seite des Mutterschaftspasses kopieren (und nicht relevante Daten schwärzen). Dann teilst du in dem Antrag mit (über eine Aufzählung), was du alles benötigst und warum du es benötigst. Es ist ein gutes Beispiel, wie das z.B. mit dem Kinderbett ausschaut - das du eben ein zweites Kinderbett benötigst... Schlechter sieht es mit einem Wickeltisch aus - da wird erwartet, dass du den Wickeltisch vom letzten Kind aufgehoben hast, ähnlich sieht es mit Flaschenwärmer und ähnlichen Utensilien aus. Es ist einfach eine Frage, wie du es begründest - mehr als ein neg. Bescheid, in dem nicht alles bewilligt wird, kann dir nicht passieren - und dann gehst du ggf. in den Widerspruch. Vorweg kannst du ebenfalls versuchen über die Mutter-Kind-Stiftung Hilfen zu erhalten: Wenn dann das erste Kind kommt - Finanzielle Hilfe für Eltern Wenn du den Antrag abgibst, dann nur gegen Empfangsbestätigung auf identischer Kopie, damit du einen Nachweis in Händen hältst. Was du alles für dein Kind benötigst: Flaschen und Sauger Flaschenwärmer (soweit nicht vorhanden) Bett Bettausstattung (2 Laken 2x Bettwäsche, Kissen und Decke, 2 Gummierte Unterlaken, Schutzumrandung) Bekleidung Stoffwindeln (sofern du keine Fertigwindeln nutzt) 2 Schnuller, Schnuffeltuch, Spieluhr (sofern nicht vorhanden) Wickeltisch (sofern nicht vorhanden und... wenn kein Kleiderschrank mit ausreichend Platz vorhanden ist) Kinderwagen/Buggy Kombisysteme mit Babyschale (würde ich mir gut überlegen) Kinderwagenausstattung Wickeltischauflage ggf. Heizstrahler (je nach Heizsituation in deiner Wohnung) .... die Liste ist nicht abschließend...
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Liebe Grüße Kristin Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
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#3
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Vorab vielen Dank für die Links und Infos, leider habe ich da auch nichts wegen der 30% Klausel beim 2. Kind gelesen... wüsste wirklich zu gerne wie ich an die Verwaltungsanweisung unserer Kommune komme um Einsicht in die Listenaufstellung zu erhalten.
Meine Situation sieht so aus, dass ich leider alleinerziehend bleiben werde, der 2. Vater "verabschiedete" sich ebenso wie der 1. zu Beginn der Schwangerschaft bzw. hat er einfach den Kontakt einstellt und ist nun auch umgezogen ist. Mehrbedarf wegen Schwangerschaft hab ich schon beantragt und bewilligt bekommen. Bundestiftung für Mutter und Kind? *hm* dachte das geht nur wenn man bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorstellig war... die Töpfe am Anfang des Jahres noch recht voll sind und umso weiter das Kalenderjahr rückt, es umso schwieriger wird. Zu der Liste hätte ich gerne Eure Meinung, damit der Antrag auch wirklich durchkommt: ist so ad hock vielleicht etwas belämmert begründet. 1 Kinderbett sowie Bettaustattung (1 Lattenrost, 1 Matraze, 1 Einziebettdecke, 1 Kopfkissen, 2 Bettlaken, 2 x Bettwäsche, 2 gummierte Unterlacken, Schutzumrandung) >>> Zur Geburt meines zweiten Kindes wird mein erstes Kind 22 Monate alt sein, demnach besteht ein unanwendbarer Bedarf eines zweiten Kinderbettes und zugehöriger Ausstattung. 1 Schnuffeltuch + 1 Spieluhr >>> Ein Schnuffeltuch dient der personenbezogenen Tröst- und Einschlafhilfe, sie können weder aus hygenischen, noch aus pädagogischer Sicht dem 2. Kind vermacht werden. Ebenso gilt dies für die bislang verwendete Spieluhr. Ein Neugeborenes Baby und ein fast 2 Jahre altes Kind haben unterschiedliche Einschlafzeiten und -rituale, welche auch durch unterschiedliche Melodien eingeleitet werden müssen. Beides wird für den Erstbezug des 2. Kindes benötigt. Heizstrahler >>> Die Heizung des Hauses hat eine Nachtabsenkung. Da ich entgegen der Geburt meines 1. Kindes nicht die kältesten Monate bei meiner Mutter in Bayern sein werde, wird nun ein Heizstrahler zum nächtlichen Wickeln benötigt. Kinder- bzw. Geschwisterwagen >>> Ein Kinderwagen wurde mir für die ersten Lebensmonat meines ersten Kindes geliehen und steht mir nunmehr nicht zur Verfügung. Derzeit wird ein 3-Rad-Jogger welcher sich nicht in eine Schlafposition einstellen lässt. Diesen kann ich demnach nicht für mein 2. Kind verwenden und benötige eine entsprechende Transportmöglichkeit. Der unabwendbare Bedarf besteht nicht aus Komfort, sondern aus dem Umstand, dass ein Neugeborenes noch nicht selbständig sitzen kann, sowie dass längere Wegstrecken (z.B. zum Kinderarzt) für ein 22 Monate altem Kind unzumutbar sind. Kinderwagenaustattung wie Softtragetasche, Kinderwagendecke, Deckenbezug und Fusssack: Ist nicht ebenso nicht vorhanden und wird somit für das 2. Kind benötigt. Kleiderschrank >>> Der bislang verwendete Kleiderschrank bieten keinen ausreichenden Stauraum für die Kleidung 2er Kinder, demnach wird ein zweiter benötigt. Flaschen und Sauger >>> Fläschchen und Sauger meines ersten Kindes bestanden aus Plastik, eine irreparablem Material, dass nach Porösität ersetzt werden muss. Jene Utensielien können nun nach Umstellung auf Trinklernbecher nicht mehr genutzt werden. Flaschenwärmer >>> Dieses Gerät hatte ich mir für mein erstes Kind von Freunden ausgeliehen und steht mir nun leider nicht mehr zur Verfügung. ... so das waren die Dinge die mir anhand der ersten Liste von Nefertari1968 ad hock eingefallen sind... fällt Euch sonst noch etwas ein, was ich vergessen haben könnte? Wie schaut es eigentlich mit Schwangerschaftsbekleidung aus? Die Hosen von damals passen heute einfach nicht mehr und hilfe ich hab nur noch eine. Ob ich die gleiche Größe an Still-BH´s wieder verwenden kann, wage ich auch zu bezweifeln... außerdem fehlt mir noch ein Bademantel für den Klinikaufenthalt, da ich damals einen von meiner Mutter ausgeliehen bekam. Wie steht es mit Stilleinlagen? Zählt das Eher zur Erstaustattung oder eher zur Schwangerschaftsbekleidung? Danke schon mal im Voraus |
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#4
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Hallo.... nach langem Hin und Her, hieß es nun es wäre kein Antrag da -ohne Worte-
Hab nun erneut einen gestellt, mit Vermerk auf den alten... musste nun wegen der fortschreitenden Zeit eben günstig zuschlagen wo es nur ging (bin jetzt 7 Wochen vorm errechneten Entbindungstermin >mein Bauchgefühl sagt eher 6 Wochen), wogegen andere Zahlungen nun liegen geblieben sind... allein mit dem Regelsatz war die Masse der Dinge einfach nicht machbar und mir fehlt immer noch einiges Wie sieht das eigentlich aus, wenn die so in sagen wir mal 2-3 Wochen eine Überprüfung machen (Behördenmühlen arbeiten ja bekanntlich nicht besonders schnell) und dann oh Wunder ich 4-5 Wochen vorm errechneten Termin dann doch "schon" ein zweites Kinderbett hier stehen hab? -Blindkauf via E-bay- Die Matraze kann man echt vergessen, brauche also nach wie vor eine... bis ich die habe will ich die einzige zweite im Haushalt aber natürlich nicht wegwerfen... so wie ich oh Wunder jetzt natürlich auch eine SS-Hose kaufen musste und mit dieser dann wohl auch die Tür öffnen werde. Irgendwie hab ich jetzt Bammel, das Geld nicht zu bekommen weil die dann keinen Bedarf sehen... ich woanders dafür dann Schulden habe, weil ich nun eben schon Dinge kaufen musste um nicht wenns früher losgeht 2 Kinder hier zu haben wovon eines nicht mal einen Schlafplatz hat, oder eben nicht mehr aus dem Haus zu gehen weil ich nix zum anziehen hab. Irgendwie sitzt mir jetzt doch die Angst im Nacken, dass die Prüfen kommen und ich dann echt alt aussehe... Ach und noch eine recht allg. Frage: können die den Geschwisterwagen eigentlich ablehnen wenn eine normale Karre da ist? Wenn sich das zweite Kind an den ET hält ist mein 1. 22,5 Monate alt, gleich darauf folgt Herbst-Winter... in dem Alter ist noch kein Kind bei Nässe und Glätte wirklich trittsicher, könnte lange Strecken laufen, würde super hören und nicht auf die Straße laufen etc. DAS sind für mich schon zwingende Gründe für ein solch unliebsam sperriges Teil. Da hat Sicherheit bei mir einfach Vorrang. |
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#5
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Liebe Grüße Kristin Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.
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#6
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Tip habe ich umgesetzt, aber innerhalb der Whg. hat sich hier so viel an Möbeln + Inhalt hin und her bewegt, dass ich den auf die Schnell nicht finden konnte... weggeworfen hab ich den auf jeden Fall nicht, also schon was in der Hand wenns hart auf hart käme.
Der Bammel rührte erst aus einem Bauchgefühl heraus, dann hab ich zu allem Übel gestern auch noch ein Gerichtsurteil aus Potsdam gefunden, da hatte die Mama weniger bekommen als sie brauchte, musste nach der Entbindung sich Inventar leihen, hat geklagt etc. dann kam der Hausbesuch und sie bekam letzten Endes weniger, weil ja schon größeres kostspieligeres Inventar wie Bett und Kinderwagen vorhanden waren... das diese Dinge geliehen sind hat die da offenbar nicht wirklich interessiert. Ich habe vor kurzem tatsache für knapp über 10 Euro ein Bett bekommen (wird am WE aufgebaut und bete das es ok ist) + Matraze mit der ich echt alles andere als zufrieden bin... gerade bei der frage ich mich ob die mir das streichen können weil bei der Erstaustattung immer "neu" hinter der Matraze fürs Bett vermerkt ist. Nachweise / Quittungen naja... steiger halt bei ebay... müsste also dann eine Querprüfung folgen: Artikelnummer - Kontoauszug, gerade sperrige Dinge wie das Bett wurden aber Bar bezahlt, um diese nachzuweisen müsste ich schon schummeln und mir Privatquittungen von anderen besorgen. -mit ungutem Gefühl im Bauch- andererseits wurde jenes Geld ja tatsache für diese `Artikel´ ausgegeben, so richtig `be~~~~~~~n´würde ich damit also niemanden... rechtlich korrekt ist es aber auch nicht. Pauschalen: leider nciht in dieser Stadt, die gehen hier echt streng nach Liste -wie gesagt, habe leider nur 1 Seite in Kopie von einer Beratungsstelle bekommen welche jetzt leider nicht mehr an Ort und Stelle ist- Bsp: Kinderwagen Kinderwagen (einfach, gebraucht, komplett) 51,50 Sportkarre (einfach, gebraucht, komplett) soweit kein Kombikinderwagen beantragt) 51,50 Kombikinderwagen (umrüstbar zur Sportkarre) 82,00 Zwillingskinderwagen (einfach, gebraucht, komplett) 92,00 Zwillingssportkarre (einschließlich Fußsäcke) 164,00 Kombi- / Sportmodelle sind soweit beantragt bevorzugt zu genehmigen Wie Du siehst, unterscheiden sich die Summen gerade in diesem Bereich enorm, weshalb auch nicht davon auszugehen ist, dass meine SB mal eben das von mir beantragte bewilligen wird. Das ganze schimpft sich in der Kopie übrigens "Richtwertekatalog Säuglingsausstattung" |
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#7
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Ich hab noch immer keinen Bescheid oder Geld auf dem Konto... und dabei bin ich jetzt schon 5,5 Wochen vorm ET... zu allem Übel sagte mir nun mein Dok das Zwerg II MINDESTENS 1 Woche früher kommen wird, wenn nicht sogar 2-3 Wochen... und mir fehlt hier noch immer einiges.
Was dauert da blos so lange? Oder ist das echt Kalkül von denen bis kurz vorm ET zu warten, oder danach zu kommen und zu prüfen `oh Wunder was ist denn schon alles da´ ??? ![]() Ich mein auch so im Normalfall, was meinen die denn wie man hochschwanger noch rumrennen kann und den ganzen Kram ranschaffen soll? Vor allem wie ich ohne PKW ??? Kleinkind unterm Arm, Bett auf den Rücken geschnallt? Sorry aber ich bin hier langsam echt am verzweifeln. |
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#8
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Hast du denn nun den ersten Antrag (Empfangsbestätigung) gefunden?
Wenn ja, mit einem Zeugen am Montag bei deiner Arge aufschlagen und Druck machen....
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Torsten Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.Umzug mit ALG II -*- FAQ Schulden |
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#9
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vom Erstantrag leider noch immer nicht, hier in der Whg. herscht gerade mehr Chaos als zuvor da ich am Mittwoch endlich Hilfe bekommen hab, ein Möbelteil das andere ersetzte:
Küchenkram und Schreibzeugs aus den Schränken des Schlafzimmers raus, die Möbel ins Wohnzimmer... im Schlafzimmer Kleiderschrank aufgebaut, in der Küche Hängeschrank angebracht, im Kinderzimmer Wickelkommode umgestellt... ergo derzeit ist in jedem Raum Chaos, am gleichen Tag bin ich und meine Tochter krank geworden, da kommt man zu nix... Aber davon abgesehen... wie lange dürfte denn so eine Bearbeitung meines 2. Antrages dauern? Ist am 18. eingegangen. |
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#10
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juhuuuuu, meine Recherchen + Aufsuchen der Beratungstelle + auch das Durchforsten Eures Forums sowie Nachfragen hier im Thread waren von Erfolg gekrönt. Heute habe ich den Bescheid vom Amt bekommen und erhalte nun auch mehr Geld als die ursprünglich gedachten 50-150 € weil es ja das 2. Kind ist... Auch wenn sie nun "nur" die Dinge vom 2. Antrag bewilligt haben (im 1. war ja doch einiges mehr drin was ich nun aber schon angeschafft hatte)...
bekomme nun wie folgt überwiesen:
Einzelnachweis erhielt ich für 3. Erstaustattungspauschale: 77,00 Zwillingssportkarre (inkl. Matraze, Bettenteil, Fußsack): 164,00 Kinderbett: 64,00 Matraze für Kinderbett: 33,00 Steppbettchen: 21,50 Kinderhochstuhl: 30,00 ergo: z.B. Schutzumrandung, Betthimmel, Nasslaken etc. fehlen... ARGE sieht wohl auch keine Notwendigkeit für ein zweites Bettdeck (da denk ich mir mal meinen Teil) / Erstausstattung wurde auch nicht einzeln aufgeführt... Der größte Preisposten resultiert aus der Zwillingssportkarre -da erhielt ich ja von der Beratungsstelle den Hinweis, dass die da je nach Formulierung arg unterscheiden, was im Preis eine Spanne von 50-164 Euro ausmacht- Vielleicht hilft ja jemanden die Einzelauflistung und Hinweise wie man quasi angehen könnte wenn man denn wollte. Ich freue mich jedenfalls riesig überhaupt so viel zu bekommen. Danke nochmal an all die Unterstützung von Euch hier :-) |
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