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Thema: Freibetrag bei NICHT-Erwerbseinkommen: Einkommensbereinigung

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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Standard Freibetrag bei NICHT-Erwerbseinkommen: Einkommensbereinigung

    Hallo,

    hier findet man ja viele alte Bekannte.

    Diese Frage geht mir gerade so durch den Kopf:

    BG, ich Zeitrente (noch bis Ende März, läuft wieder), meine Lg arbeitsunfähig mit laufendem Rentenantrag. Laut ARGE 6 Std. täglich möglich.
    Soweit nur zur Info.

    Nun beziehe ich die Rente und habe noch eine Zahlung aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (schlimmes Wort) meiner Lebensversicherung mit Freistellung der Zahlung wegen der Berufsunfähigkeit.

    Die Zahlung wird natürlich als Einkommen gerechnet.

    In diesem Fall zu meinem Glück, da die Versicherung zusammen mit meiner Ex abgeschlossen wurde, dadurch ist die Versicherung nicht kündbar.

    Nun meine Frage:

    Steht mir eigentlich der Freibetrag bei (Erwerbs)-Einkommenvon 100,- Euro usw. zu?

    Es wird eine Einkommensbereinigung bei mir vorgenommen, allerdings nicht nachvollziehbar, wofür.

    Bei der KFZ-Versicherung heißt es auch, nur bei Erwerbs-Einkommen. Ich habe sie trotzdem bekommen. Alles andere wird also wie Erwerbs-Einkommen berechnet.

    Was meint ihr?

    Gruß

  2. #2

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    Standard

    Hallo Unregistriert/Hulk!

    Zitat Zitat von Unregistriert Beitrag anzeigen
    Nun meine Frage:

    Steht mir eigentlich der Freibetrag bei (Erwerbs)-Einkommenvon 100,- Euro usw. zu?
    Die 100€ Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen steht Dir leider nicht zu.
    Der Gesetzgeber unterscheidet ganz klar zwischen "Einkommen aus Erwerbstätigkeit" und "sonstigem Einkommen".
    Die Zahlung aus Deiner Versicherung ist kein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit. Von daher kann auch nicht der §30 SGB II greifen.
    Nach §11 SGB II müssen sie Dir allerdings die Einkommensbereinigung machen, was die 30€-Versicherungspauschale betrifft und da gesetzlich vorgeschrieben, auch eine eventuell vorhandene Kfz-Haftpflicht.

    Du hast geschrieben, dass Du keine Beiträge mehr in die Versicherung einzahlen mußt?? Müßtest Du noch Beiträge dafür zahlen, wäre der entsprechende Betrag auch abzuziehen, da es eine notwendige Aufwendung zum Erhalt dieses Einkommens bedeuten würde.

    Es wird eine Einkommensbereinigung bei mir vorgenommen, allerdings nicht nachvollziehbar, wofür.
    Eventuell die 30€-Versicherungspauschale?? Ansonsten müßte man den Bescheid mal sehen und auch wissen, wie hoch genau die Zahlung Deiner Versicherung ist.

    Bei der KFZ-Versicherung heißt es auch, nur bei Erwerbs-Einkommen. Ich habe sie trotzdem bekommen. Alles andere wird also wie Erwerbs-Einkommen berechnet.
    Die Sache mit der Kfz-Haftpflicht ist oftmals ein Trugschluss, dem die Sachbearbeiter erliegen. Dabei ist im §11 SGB II genau geschrieben, das gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen vom Einkommen(jeglicher Art ) abzusetzen sind. Und die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben.
    Dazu ist in den Durchführungsrichtlinien genug zu finden.

    Viele Grüße
    Tanja

  3. #3

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    Moin,

    schade eigentlich!

    Habe mir gerade meinen Bescheid nochmal zu Gemüte geführt.

    Es geht um genau 97,46 Euro Einkommensbereinigung. Allerdings verdient diese den Namen nicht.

    Die Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:

    50,00 Euro Unterhalt (mit Titel)
    30,00 Euro Versicherungen, pauschal
    17,46 Euro PKW-Haftpflicht

    Damit also keine Bereinigung in dem Sinne. Manchmal ist man einfach zu do.., um die Bescheide richtig zu lesen.

    Sorry, und nochmal:

    Müsste nicht eigentlich eine Bereinigung stattfinden?

  4. #4

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    Zitat Zitat von Hulk Beitrag anzeigen
    50,00 Euro Unterhalt (mit Titel)
    30,00 Euro Versicherungen, pauschal
    17,46 Euro PKW-Haftpflicht

    Damit also keine Bereinigung in dem Sinne. Manchmal ist man einfach zu do.., um die Bescheide richtig zu lesen.

    Sorry, und nochmal:

    Müsste nicht eigentlich eine Bereinigung stattfinden?
    Das, was Du hier auf führst, ist die Einkommensbereinigung

    Hast Du vllt sonst noch so monatliche Beträge wie Riesterrente??

  5. #5

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    Standard

    Zitat Zitat von dragonflyer Beitrag anzeigen
    Das, was Du hier auf führst, ist die Einkommensbereinigung

    Hast Du vllt sonst noch so monatliche Beträge wie Riesterrente??
    nee, leider nicht!

    Wobei Riester ja dann auch letztlich wieder verrechnet würde bei ALGII, wenn es dann zur Auszahlung käme.

    Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) schließt man ja ab, um eben im Leistungsfalle die entstandene "Lücke" aufzufüllen. So werden die Versicherungen ja auch verkauft.

    Leider ist es jedoch so, das nicht die Einkommens-Lücke aufgefüllt wird sondern die Zahlung komplett mit der Grundsicherung verrechnet wird.

    Hier wäre es wünschenswert, wenn es einen Freibetrag gäbe. Geschriebenes trifft genau so auch bei z.B. Riester zu.
    Gruß Hulk

    Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist, dumm zu sein.

  6. #6
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    Hallo Hulk,

    Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) schließt man ja ab, um eben im Leistungsfalle die entstandene "Lücke" aufzufüllen. So werden die Versicherungen ja auch verkauft.
    .... eben... und so wird Riester eben auch verkauft, obgleich mit Bezug von Grusi/Sozialhilfe nach SGB XII eine Riesterrente vollumfänglich angerechnet wird.

    ... Es gibt keine Freibeträge - wie etwa bei Erwerbseinkommen - sondern tatsächlich nur diese Bereinigung... und du kannst froh sein, diese "so" (also klagefrei) zu erhalten - nicht wenige ArGen rechnen alles erst einmal vollständig an...

    ... viele HE bemerken es nicht (oder wissen es nicht)
    ... und der Rest wird durch das Widerspruchsverfahren (3 Monate Dauer) und anschließend durch die reguläre Klage (bis zu 3 Jahren Dauer) gepeitscht.
    Liebe Grüße Kristin

    Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner

    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

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