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Thema: Sozialgerichtsgesetz: Einschränkung des Rechtsschutzes bei Sozialgerichten

  1. #1

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    Beitrag Sozialgerichtsgesetz: Einschränkung des Rechtsschutzes bei Sozialgerichten

    Presseerklärung des Bundesvorstandes der Neuen Richtervereinigung zum geplanten Abbau des Rechtsschutzes vor den Sozialgerichten

    Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung plant eine weitreichende Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, die zu einem Abbau des Rechtsschutzes beim Bezug von Sozialleistungen vor den Sozialgerichten führen soll. Zu dem vorliegenden Referentenentwurf hat die Neue Richtervereinigung unter dem 20.06.2007 gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ausführlich Stellung genommen.
    Die Neue Richtervereinigung befürchtet erhebliche Nachteile für die Bürger, wenn Rechtsmittel abgebaut werden und formelle Hürden den Zugang zu den Gerichten erschweren. Für inakzeptabel hält die Neue Richtervereinigung vor allem die Einschränkung der Sachverhaltsaufklärung durch das Gericht (Amtsermittlung), die Erhöhung des Beschwerdewerts bei Berufungen und die Einschränkung der Überprüfung von Prozesskostenhilfeentscheidungen.
    Mehr.:http://www.nrv-net.de/main.php?id=161&presse_id=69
    Geändert von Gaston (23.07.2007 um 22:33 Uhr) Grund: Bitte Urheberrecht beachten, nur Kurzzitate.

  2. #2
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    Standard Einschränkung des Rechtsschutzes bei Sozialgerichten

    Lange hat die Justiz ihre Arbeitsbelastung beklagt – nun hat der Gesetzgeber reagiert. Die Hürden für Klagen zum Sozialgericht sollen steigen.

    Wer sein erstinstanzliches Urteil in einem zweiten Verfahren prüfen lassen will, muss zudem höhere Hürden überwinden. Hartz-IV-Empfänger, die in die Berufung gehen wollen, können dies künftig nur noch tun, wenn sich die Parteien um mindestens 750 Euro streiten. Vorher lag die Grenze bei 500 Euro. Für juristische Personen erhöht sich der Schwellenwert von 5000 auf 10 000 Euro.
    Mehr: Focus

    Jaja, nur wer Geld hat, kommt zu seinem Recht....
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  3. #3

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    Gaston,

    fraglich, ob sich das problemlos durchsetzen lässt?

    Ein Beck, der seine soziale Ader nun vollends entdeckt hat, wird das nicht durchgehen lassen.

  4. #4

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    Zitat Zitat von laukasius Beitrag anzeigen
    Ein Beck, der seine soziale Ader nun vollends entdeckt hat, wird das nicht durchgehen lassen.
    soll ich jetzt darauf lachen höchstens wenn der ottmar schreiner & co gehörigen druck auf 'onkel' beck ausüben ... ansonsten wird das wieder eine reine 'show'
    habe die ähre¸¸.·´¯`·-··´¯`·...¸><(((º>
    "Dies ist eine Privatmeinung - jegliche Gewährleistung, Rücknahme und/oder Umtausch ist daher ausgeschlossen"

  5. #5

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    Jumping,

    du hast doch gerade das Schauspiel eines Münte erlebt.

    Darüber mag man nun diskutieren, wie man will.

    Wir reden von dem Lebenswerk eines Politikers. Ich habe eine Hochachtung davor, wenn aus gesundheitlichen Gründen des Lebenspartners ein Beruf aufgegeben wird.

    Da ziehe ich den Hut vor ab.

    Auf der anderen Seite bin ich davon überzeugt, dass eine solche Entscheidung wesentlich erleichtert wird, wenn man erkennt, dass in der eigenen Partei ein Gegenwind bläst.

    Eine Äußerung unserer Kanzlerin halte ich aber für durchaus übertrieben, die auf Thierses Offenbarung anspricht.
    Dieser Ausspruch ist auch mir nicht angenehm, da ich davon überzeugt bin, dass die Gattin unseres Helmuts ihn garantiert zu einem Weitermachen aufgefordert hat. Trotz ihrer Erkrankung.

    Zu Merkel kann ich nur sagen, dass sie ein Ziehkind Kohls war und dementsprechend ihre Karriere verdankt.

    Einen Dank hat sie allerdings nie gezeigt und hatte absolut keine Probleme damit, dessen Amt zu übernehmen und auch anschließend aufgrund der Vorwürfe einen gewissen Abstand zu wahren, der nicht immer verständlich war.

    Ich bin nie ein CDU-Anhänger gewesen, muss aber trotzdem gestehen, dass für die Arbeitslosen in dieser Zeit der Kohl-Ähra wesentlich ruhigere und vorhersehbare Zeiten geherrscht haben, die man heute nicht mehr vorfindet.

  6. #6

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    hi laukasius,

    schön dass du nun auch hier gelandet bist (wer einem nicht alles irgendwann wieder 'über den weg läuft' ist schon immer wieder erstaunlich)

    ohne aber jetzt auf münte/birne/ferkel einzugehen - was hat das nun mit 'onkel' beck zu tun ...?

    ps
    puhhh, das war knapp gerade vor dem beitrag absenden isses mir noch eingefallen - 'onkel' beck wird höchstens irgendwann vizekanzler münte nachfolgen denn birne/ferkel nachfolger kann er sich garantiert 'abschminken'
    habe die ähre¸¸.·´¯`·-··´¯`·...¸><(((º>
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  7. #7
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    Das ist ja noch nicht alles:

    Unterschiedliche Meinungen über Prozesskostenhilfe

    Öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses


    Die vom Bundesrat vorgesehene höhere Eigenbeteiligung an der Prozesskostenhilfe ist mit der Verfassung vereinbar. Dies betonte der Bonner Jura-Professor Christian Hillgruber in einer Anhörung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf (16/1994) am Mittwoch, dem 14. November 2007. Die von der Länderkammer vorgesehenen Änderungen wahrten die Grenze des Existenzminimums. Sie führten lediglich dazu, dass diejenigen, deren Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht definierte Minimum hinausgingen, Prozesskostenhilfe künftig nur noch als zinsloses Darlehen erhielten. Dieses Darlehen hätten sie durch Zahlungen aus ihrem Einkommen und Vermögen vollständig zurückzuzahlen.
    Weiterlesen bei: Bundestag

    Gesetzentwurf des Bundesrates
    Liebe Grüße Kristin

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    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

  8. #8

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    Jumping,

    wir werden uns immer in irgendwelchen Foren in dieser Art über den Weg laufen.

    Allerdings setze ich mir eine Auszeit. Ganz einfach aus dem Grund, weil man einfach mal die Birne mit den wenigen Gehirnzellen, die verblieben sind, mal freischaufeln muss.

    Dann muss man sich eben mal anderen Themen widmen.

    Eine Freizeit gönnen, was ich wirklich mache.

    Ich habe einen Schatz, praktisch zwei Familien, denen man sich auch einmal widmen möchte.
    Dann kommen etliche Freunde und auch etliche Arbeitslose im Freundeskreis, denen man sich nicht entziehen möchte.

    Ortliche Einsätze, die eine aufwendige Vorbereitung ergeben.

    Irgendwann reicht es es dann.

    Ich kann es ganz einfach sagen. Man hat die Schnauze voll.

    Wenn man dann nicht einen Einhalt gebietet, verliert man den Haarzopf, wackelt mit den Ohren und die Beine Beine werden tattrig.

    Zudem gibt es soviele junge Einsätze, wie Nefertari und ein Gaston, die solche Aufgaben bequem übernehmen können, damit wir einmal in Rente gehen können.

    Wir sind alte 1968, die andere Ideale hatten.

    Wir haben die Liebe gelebt, lange Haare getragen und einfach genug in die Welt gesetzt.
    Jetzt ist es an der Zeit, dass die jetzigen Betroffenen das Zepter in die Hand nehmen und ihre Sache hoffentlich gut machen.

    Wir werden uns zunehmend verabschieden dürfen und hoffen nur, dass nur jemand da ist, der zunehmend die Trompete bläst und auf die Pauke hauen kann.

    Jetzt wollen wir mal abwarten, was die derzeitigen Künstler vollbringen.

    Wir sind zwar nicht out, gehen aber doch eine zunehmend ruhigere Gangart an.

    Wollen wir mal hoffen, dass die jetzige Generation es lernt, den Takt zu schlagen.

  9. #9
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    Kommen wir doch bitte zum Ausgangsthema zurück:

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Mehr: Focus

    Jaja, nur wer Geld hat, kommt zu seinem Recht....

    und das ist noch nicht alles - es werden reihenweise lediglich erstinstanzliche Urteile und ab der "Schwellengrenze" bei 750 Euro Urteile vor den Landessozialgerichten ergehen...

    Das Bundessozialgericht wird wohl kaum noch involviert sein... Das bedeutet:

    1) zunehmende Rechtsunsicherheit, da es eben zu weniger grundsätzlichen Urteilen kommen wird - auf Landesebene und erst recht auf Bundesebene...

    2) wenn ein Sozialgericht erstinstanzlich nicht für den Betroffenen entscheidet, kann er erst ab einem Schwellenwert von 750 Euro oder bei einer Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung in die nächste Instanz (Landessozialgericht) gehen... Das können u.U. über zwei Regelsätze sein, die betroffenen Menschen zum Leben fehl(t)en...

    3) wenn ein Sozialgericht u.U. falsch entscheidet oder nicht alle Belange berücksichtigt - wie soll es dann in jedem Fall richtig beurteilen, ob eine grundsätzliche Bedeutung gegeben ist?

    4) es stellt eine Ungleichbehandlung dar - jemand dessen Sache einen Schwellenwert von 750 Euro hat, darf weiterhin für sein Recht kämpfen - und jemand mit "nur" 700 Euro nicht...

    5) das wird dazu führen, dass die ArGen bestimmte Belange - die eben unter diesem Schwellenwert liegen, noch schlampiger beurteilen - vor allem wenn sie wissen, dass es einschlägiges Urteil dazu vom Landessozialgericht vorliegt...

    und

    6) wenn das so ist/umgesetzt würde, sehe ich keine Entlastung der "kleinen" Sozialgerichte - es sei denn, Bestandteil der Neuerung würde auch eine Art "Schnellgerichtsbarkeit" sein...

    .... Ganz persönlich frage ich mich, ob ich meinen Vorgang vor Gericht nun irgendwie beschleunigen kann, um nicht von den Änderungen betroffen zu sein, denn ich liege unter dem Schwellenwert - gleichwohl hat mir dieses Geld in 2005 an der Miete gefehlt....

    Gesetzentwurf zum Nachlesen!
    Angehängte Dateien
    Liebe Grüße Kristin

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  10. #10

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    Nefertari,

    du redest von Gegebenheiten, die überhaupt nicht vorhanden sind.

    Meine Güte, was hat ein Focus schon alles vollbracht.

    In der derzeitigen Periode wird es solche Veränderungen nicht geben.

    Anschließend darfst du ja wählen. Hoffentlich nicht diesen Focus-Chef, der über allen Tatsachen steht.

  11. #11
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    Huhu.... Laukasius... wer da?


    hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der
    Bundesregierung beschlossenen
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
    und des Arbeitsgerichtsgesetzes


    An den Bundesrat - Seite 5

    Das hat mit dem Focus herzlich wenig zu tun...

    ....
    Liebe Grüße Kristin

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  12. #12
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    Zumindest das

    Die Sozialgerichte erhalten die Möglichkeit, bei mehr als zwanzig Verfahren, die dieselbe behördliche Maßnahme betreffen, die Verfahren auszusetzen und ein Musterverfahren durchzuführen.
    halte ich für positiv. So entstehen Musterurteile, die weitere Verfahren unnötig machen.

    Siehe auch: Klageflut gegen Hartz IV
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  13. #13

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    Nefertari,

    solche Sachen sind schon unter einem Clement gelaufen.

    Hast du sie erlebt?

  14. #14

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    Gaston,

    da kann man dir beipflichten.

  15. #15
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    Das aber ist blanker Hohn:

    Zur Entlastung der Landessozialgerichte wird der Beschwerdewert für die Zulassungsberufung für Klagen, die Geld-, Sach- oder Dienstleistungen oder einen hierauf gerichteten Verwaltungsakt betreffen, auf 750 Euro und für Erstattungsstreitigkeiten auf 10 000 Euro erhöht.
    Die Anhebung der 500-Euro-Grenze entspricht im Übrigen in etwa einem an der Kaufkraftreduzierung orientierten Ausgleich. Schriebe man die seinerzeit geltende 1 000-DM-Grenze aus dem Jahre 1991 fort, ergäbe sich für das Jahr 2008 eine Wertgrenze von ca. 710 Euro, die auf 750 Euro aufzurunden wäre.
    Sehr "witzig". Dann sollte sich bitte der Regelsatz auch an dem "der Kaufkraftreduzierung orientierten Ausgleich" halten. Der dürfte dann eher bei € 510,00 liegen. Und wenn man schon dabei ist, kann man den dann auch gleich auf € 550,00 aufrunden.

    Was für Zyniker ....
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  16. #16
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    Ha... auf Seite 36 habe ich auch etwas gefunden, was sich gar nicht so übel liest...



    Buchstabe e

    Teilweise werden Ermittlungen im Verwaltungsverfahren unterlassen oder nur unzureichend betrieben und müssen im Sozialgerichtsverfahren nachgeholt werden. Dies führt zu einer Verzögerung des Rechtsstreits. Gleichzeitig findet eine Kostensteigerung statt, da die Ermittlungen im gerichtlichen Verfahren – beispielsweise durch Einschalten externer
    Gutachter – teurer sind. Schließlich findet auch eine Kostenverlagerung von den Haushalten der Leistungsträger zu den Landesjustizhaushalten statt.

    Vor diesem Hintergrund soll den Sozialgerichten die Möglichkeit gegeben werden, die Kosten für Ermittlungen, die von der Verwaltung vorzunehmen gewesen wären, dieser aufzubürden. Dies soll unabhängig vom Verfahrensausgang möglich sein. Die Norm hat mangels eines Sanktionsapparates eine eher präventive Wirkung. Sie hat zum Ziel, die Verwaltungen vor dem Hintergrund der möglichen Kostenfolge zu sorgfältiger Ermittlung anzuhalten, die bei den Gerichten zu Entlastungseffekten führt.


    Ach Laukasius,

    Nefertari,

    solche Sachen sind schon unter einem Clement gelaufen.


    Hast du sie erlebt?

    Welche "Sachen" meinst du? Etwa die Einführung von Gebühren bei Klagen vor dem Sozialgericht?

    Darüber ist noch nicht abschließend entschieden:


    Mit dem Gesetzentwurf zur Einführung von Gebühren (BR-Drs. 45/06) soll die bisherige Kostenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren aufgehoben werden, um die Anzahl der Klagen zu reduzieren. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme eine Prüfung zugesagt, ob das angestrebte Ziel mit den Mitteln des Gesetzentwurfes tatsächlich erreicht werden kann und ob die Auswirkungen der Einführung von Gebühren für die Beteiligten zumutbar und angemessen sind. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Klärung dieser Fragen ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Ende 2007 vorliegen soll.
    Liebe Grüße Kristin

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  17. #17
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    Standard Umsetzung zum 01.04.2008

    Straffung der sozial- und arbeitsgerichtlichen Verfahren: Verschärfte Anforderungen an Klageerhebung und Klagebegründung in sozialgerichtlichen Verfahren, Anhebung des Beschwerdewerts für die Zulassungsberufung an das LSG auf 750,- Euro, neuer Gerichtsstand des „Arbeitsortes“ in arbeitsgerichtlichen Verfahren, geändertes Verfahren der nachträglichen Zulassung von Kündigungsschutzklagen.


    Am 14.11.2007 hat die Bundesregierung den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes“ beschlossen und an den Bundesrat zur Erarbeitung einer Stellungnahme zugeleitet.
    Das nicht zustimmungspflichtige Gesetz soll nach der Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat am 01.04.2008 in Kraft treten. (...)


    Vollständiger Text: AuS-Portal

    Stellungnahme des Bundesrates
    Liebe Grüße Kristin

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  18. #18
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    Standard Entlastung für Sozial- und Arbeitsgerichte geplant

    Arbeit und Soziales/Gesetzentwurf

    Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung will die Sozial- und Arbeitsgerichte entlasten. Mit einem Gesetzentwurf (16/7716) soll dazu das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden.

    Unter anderem sollen die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Prozessbeteiligten verschärft werden. Bei mehr als 20 Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme betreffen, soll das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen dürfen und dann über die einzelnen Verfahren durch Beschluss entscheiden, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zum Musterprozess gibt.

    Für Landessozialgerichte soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit für Verfahren eingeführt werden, die übergeordnete Bedeutung haben und in denen die Sozialgerichte keine endgültig Streit schlichtende Instanz darstellen. Außerdem ist vorgesehen, den Schwellenwert zur Berufung für natürliche Personen auf 750 Euro und für juristische Personen auf 10.000 Euro zu erhöhen.

    (...)

    Bei Widerspruchsverfahren wird nach dem Willen der Regierung die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntgabe der Widerspruchsentscheidung eingeführt. Insbesondere die Rentenversicherungsträger hätten sich in jüngerer Zeit millionenfachen Widersprüchen gegen ihre Verwaltungsentscheidungen ausgesetzt gesehen, etwa gegen die Erhebung des Sonderbeitrages in der Krankenversicherung.

    Bislang werden nach einer höchstrichterlichen Musterentscheidung die ruhend gestellten Widersprüche abschließend behandelt - mit einer extremen personellen und finanziellen Belastung, wie die Regierung schreibt.

    Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Zunahme von Klagen und die Überlastung der Sozial- und Arbeitsgerichte im Zuge von Hartz IV. Mit Inkrafttreten der Reform Anfang 2005 wurde die Sozialgerichtsbarkeit für Verfahren zum Arbeitslosengeld II betraut. Zudem wurden die gerichtlichen Zuständigkeiten für die Sozialhilfe und das Asylbewerberleistungsrecht von der Verwaltungs- auf die Sozialgerichtsbarkeit übertragen.

    In ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates lehnt es die Regierung ab, die von der Länderkammer gewünschte Zustimmungspflichtigkeit in den Gesetzentwurf zu schreiben. Der Bundesrat hält den Entwurf zwar grundsätzlich geeignet, einen Beitrag zur Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit zu erreichen. Eine dauerhafte Entlastung könne jedoch damit allein nicht erreicht werden, kritisiert die Länderkammer.

    Sie fordert vielmehr eine Zusammenführung der Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit und "sozialverträgliche Gerichtsgebühren in pauschalierter Form". Erstes lehnt die Regierung ab.

    Zur Frage der Notwendigkeit der Einführung von Gebühren in das sozialgerichtliche Verfahren habe das Bundesarbeitsministerium ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse abwartet werden sollen.
    http://www.bundestag.de/aktuell/hib/...08_011/02.html
    Liebe Grüße Kristin

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    Standard SoVD: Entlastung der Sozialgerichte darf Rechtsschutz nicht einschränken

    (Berlin) - Anlässlich der 1. Lesung des Sozialgerichtsänderungsgesetzes (SGGArbGGÄndG) erklärt SoVD-Vizepräsidentin Marianne Saarholz:

    Der SoVD fordert, dass eine Entlastung der Sozialgerichte auf keinen Fall zu einer Einschränkung des Rechtsschutzes für die Bürgerinnen und Bürger führen darf. Klagen vor den Sozialgerichten haben für die Versicherten existentielle Bedeutung, da es um ihre Ansprüche auf Sozialleistungen geht. Der SoVD begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf auf mehrere Vorschläge des Bundesrates verzichtet, die den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stark beschneiden würden.

    Der Bundesrat strebt nach wie vor an, für Verfahren an Sozialgerichten Gebühren einzuführen. Gebühren wären für Menschen mit geringem Einkommen eine unüberwindbare Hürde, um ihre berechtigten Interessen wahrzunehmen. Daher lehnt der SoVD die Einführung von Gebühren an Sozialgerichten ebenso ab wie die vom Bundesrat geforderte Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten.
    Quelle und vollständiger Artikel: verbaende.com
    Liebe Grüße Kristin

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  20. #20

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    Nefertari,

    vorigem Beitrag muss man zustimmen.

    Allerdings auch mit gemischten Gefühlen.

    Sicherlich kannst du dich noch an Zeiten in den Foren erinnen, in denen fast jedes zweite Problem, das aufgeführt wurde, mit dem Rat einer Klage beantwortet wurde.

    Mit dem Hintergrund, dass man durch erhöhte Klageflut Änderungen auf Regierungsebene in Hartz herbeiführen wollte.

    Inzwischen müssen wir doch zugeben, dass solches voll in die Hose gegangen ist.
    Wir stecken immer noch in Einzelurteilen, bis auf einige wenige Ausnahmen, die aber auch nur beschränkt für Arbeitslose als Erfolg anzusehen sind.

    Damals gab es schon Mahner, nicht unbedingt jede Geringfügigkeit mit dem Gang zu den Sozialgerichten zu verbinden, da es zwangsweise zu Verzögerungen in wichtigen Gerichtsurteilen kommen würde, sowie auch eine Eindämmung der Klagewut zu erwarten sei.

    Wie oft wurde man daraufhin sogar ins gegnerische Lager gesteckt.

    Die Folgen sind da und nun sollte auch nicht beweint werden.

    Natürlich darf niemand durch seine soziale Bindung an seinem Recht zur Klage behindert werden.

    Wir sollten aber auch ehrlich genug sein, dass die freizügige bisherige Gestaltung auch zu Missbrauch geführt hat.

    Das gilt keinesfalls nicht nur für Arbeitslose, sondern setzt sich auch in anderen Klagen fort.

    Die Interessen der Regierung und auch des Rates sind natürlich verbunden, werden allerdings von den Ländern getragen, die somit gerade durch Gebühren daran interessiert sind, eben einzudämmen.

    Ein gefährliches Instrument gegenüber dem geldlosen Bürger.

    In der Vergangenheit wurde darüber schon etliche Male diskutiert und ein Mittelweg ist nur schwer findbar.

    Vor Augen muss man sich auch führen, dass der Bürger die ganze Prozessiererei bezahlen darf.

    Ich möchte nicht falsch verstanden werden.

    Sozialgelder (sollten) sind mit gerechtfertigten Auflagen verbunden.

    Werden Auflagen nicht eingehalten, gibt es Sanktionen.
    Werden diese, sofern sie gerechtfertigt sind, vorsätzlich nicht eingehalten, sollte ein anschließender Klageweg zuvor überprüft werden können, um weitere unnötige Kosten zu vermeiden.

    Aber, das sind jetzt ein wenig Utopien, die schwer umzusetzen sein werden.

  21. #21
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    Die Justiz trägt sich selbst und benötigt keine Zuschüsse aus Steuermitteln. Sie hat mehr als genug Einnahmen durch verhängte Geldstrafen und Gebühren.
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  22. #22

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    Darf ich daran mehr als zweifeln.

    Das mag für einzelne Prozessführungen zutreffend sein.

    Für unsere garantiert nicht.

    Wäre deine Ausführung zutreffend, sollte es problemlos möglich sein, Richterstellen zu besetzen.

    Warum baut man trotzdem ab, wenn man Verfahren schneller bearbeiten und Einnahmen sichern könnte?

  23. #23
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    Die Änderungen kommen...

    Änderung des Arbeits- und des Sozialgerichtsgesetzes beschlossen
    Ausschuss für Arbeit und Soziales
    Berlin: (hib/MPI) Der Änderung des Arbeits- und des Sozialgerichtsgesetzes im Bundestag steht nichts mehr im Wege. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales billigte am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/7716), mit dem vor allem das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden soll. Für den in Details geänderten Entwurf, der am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden soll, stimmten die Fraktionen von Union, SPD und FDP. Die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen votierten dagegen. Deren Kritik richtete sich vor allem gegen die geplante Anhebung des Schwellenwertes zur Berufung für natürliche Personen von 500 auf 750 Euro. Es sei ärgerlich, dass die Koalition dies gegen das Votum der Mehrzahl der Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchsetze, betonte die Linksfraktion. Für viele Betroffene entfalle damit die Überprüfung einer erstinstanzlichen Entscheidung, fügten die Grünen hinzu. Kritik an dem Entwurf insgesamt äußerte auch die FDP-Fraktion. Die Koalitionsfraktionen werteten den Gesetzentwurf hingegen als ausgewogen und sozial verträglich. Die vom Bundesrat geforderte Zusammenführung der Gerichte der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit lehnten Union und SPD ab. Hintergrund des Gesetzentwurfs ist die Zunahme von Klagen und die Überlastung der Sozialgerichte im Zuge von Hartz IV. Mit Inkrafttreten der Reform Anfang 2005 war die Sozialgerichtsbarkeit für Verfahren zum Arbeitslosengeld II betraut worden. Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Prozessbeteiligten zu verschärfen. Vorgesehen ist etwa, dass eine Klage als zurückgenommen gilt, wenn der Kläger das Verfahren trotz Aufforderung des Gerichts länger als drei Monate nicht betreibt. An dieser Stelle präzisierten die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf: Im Rahmen einer umfassenden richterlichen Aufklärung ist demnach neben dem Hinweis auf die drohende Verfahrenserledigung auch ein solcher auf die sich gegebenenfalls ergebenden Kosten zu geben. Bei mehr als 20 Verfahren, die die gleiche behördliche Maßnahme betreffen, soll das Sozialgericht einen Musterprozess ansetzen dürfen und dann über die einzelnen Verfahren durch Beschluss entscheiden, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zum Musterprozess gibt. Für Landessozialgerichte soll eine erstinstanzliche Zuständigkeit für Verfahren eingeführt werden, die übergeordnete Bedeutung haben und in denen die Sozialgerichte keine endgültig Streit schlichtende Instanz darstellen. Die Koalition fügte hier auf Wunsch des Bundesrates unter anderem ein, dass auch Streitigkeiten, die Landes- und Bundesverbände von Sozialversicherungsträgern, den Kassenärztlichen Vereinigungen und ihren Bundesvereinigungen betreffen, in erster Instanz den Landessozialgerichten zugewiesen werden. Im Hinblick auf die arbeitsgerichtlichen Verfahren sieht der Entwurf vor, die Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden stärken. So sollen ehrenamtliche Richter etwa bei der Verwerfung einer unzulässigen Berufung nicht mehr hinzugezogen werden. Zudem soll über die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage nicht mehr in einem separaten Verfahren, sondern in Verbindung mit dem Kündigungsschutzprozess entschieden werden. Arbeitnehmer können nach dem Willen der Koalition ihre Klage wahlweise auch vor dem Arbeitsgericht erheben, in dessen Bezirk sie für gewöhnlich arbeiten. Dies komme vor allem Außendienstmitarbeitern zu Gute, die ihre Arbeitsleistung fern vom Firmensitz und dem Ort der Niederlassung erbringen.
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  24. #24

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    Standard Sozialgerichtsgesetz: „Hartz IV“ ändern statt Rechte Betroffener einschränken

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Erwerbslosen- und Sozialhilfeinitiativen e.V. BAG-SHI kritisiert die vom Bundestag am 21.02.2008 verabschiedete Verschärfung des Sozialgerichtsgesetzes. Dadurch werde der bisherige besondere Schutz der auf Sozialleistungen angewiesenen Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt.
    Quelle und Weiterlesen: HIER

    Mit herzlichen Grüßen
    HorstLE




    Wichtig: Einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

  25. #25

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    Standard Bundesrat erschwert Klageweg für Hartz-IV-Empfänger

    Der Bundesrat hat vergangene Woche den Klageweg für Hartz-IV-Empfänger erschwert. Die Länderkammer hat einen Gesetzentwurf zur "Reform" des Beratungshilferechts beschlossen, der Bedürftigen, die gegen zu geringe Unterstützungsleistungen klagen, wesentlich höhere Kosten auferlegt.

    Der Bundesrat hat damit auf die wachsende Zahl von Klagen gegen zu geringe Hartz-VI-Bescheide reagiert. Im ersten Halbjahr 2008 stieg die Zahl der Klagen nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) auf 61.970, 36,2 Prozent mehr als zwölf Monate zuvor. Die Verfahren in den 69 so genannten Optionskommunen, in denen die Städte und Kreise eigenständig und ohne die Arbeitsagentur die Langzeitarbeitslosen bearbeiten, sind dabei nicht berücksichtigt.

    (...)

    Derzeit müssen dennoch auch Bedürftige beim Gang zum Rechtsanwalt pro Fall eine Gebühr von zehn Euro zahlen. Nach dem Gesetzentwurf soll nun eine weitere Gebühr in Höhe von 20 Euro fällig werden, wenn der Rechtsanwalt den Hilfesuchenden nicht nur mündlich berät, sondern für ihn außerdem einen Brief verfasst.

    Quelle und Weiterlesen: ---> HIER

    Mit herzlichen Grüßen
    HorstLE




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  26. #26
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    Standard Fortlaufend anwachsende Klageflut in der Sozialgerichtsbarkeit? – Befunde, Erklärungen, Handlungsmöglichkeiten

    Lesenswert:

    In den letzten Jahren sind immer mehr Klagen bei den deutschen Sozialgerichten erhoben worden. Insbesondere um die Grundsicherung für Arbeitsuchende werden viele Streitigkeiten geführt. In diesem Kontext wird in der Gerichtsbarkeit und in der Politik diskutiert, ob viele dieser Klagen von vornherein aussichtslos sind, was die Ursachen der Belastung der Sozialgerichte sind, ob die Gebührenfreiheit im sozialgerichtlichen Verfahren sie erklären, ihre Abschaffung ihr abhelfen könnte. Die Autoren haben diese Fragen in einem Gutachten untersucht. Sie kommen bezüglich der vom Bundesrat vorgeschlagenen Einführung von Gerichtsgebühren zu einem skeptischen Ergebnis und erörtern alternative Erklärungen und Handlungsmöglichkeiten.
    Quelle: Fachportal Sozialrecht

    Siehe auch den Diskussionsthread zum Thema: Klageflut gegen Hartz IV - Teil II: Hartz IV-Prozesse legen Gerichte lahm


    .
    Liebe Grüße Kristin

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    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

  27. #27
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    Standard Sozialgerichtsbarkeit

    Die Koalition will den Ländern die Möglichkeit eröffnen, die Sozialgerichte mit den Verwaltungsgerichten zusammen zu legen und die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit abzuschaffen. Wo davon Gebrauch gemacht würde, geriete die fachliche Qualität der Rechtsprechung in sozialrechtlichen Fragen akut in Gefahr - zum Nachteil der KlägerInnen, die oft um existenzielle Belange kämpfen. Allerdings erscheint die Umsetzung dieses Vorhabens zurzeit nicht sehr wahrscheinlich, weil eine uneinheitliche Organisation der Gerichtsbarkeiten in den Ländern schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen aufwirft. Grundsätzlich gilt, dass die eigenständige Sozialgerichtsbarkeit als Ausdruck von Sozialstaatlichkeit bundesweit erhalten werden muss.

    Doch die Bundesregierung will auch prüfen, inwieweit das Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht reformiert werden kann, um "missbräuchlicher Inanspruchnahme entgegen zu wirken". Damit würde der Zugang zum Recht für ärmere Menschen erschwert, wenn nicht gar vielfach unmöglich gemacht wird. Pointiert kann man sagen, dass hier dem Abbau des Sozialstaats der Abbau des Rechtsstaats folgen soll.
    Quelle und vollständiger Artikel: http://www.scharf-links.de/40.0.html...ash=5ed3652ef3

    Siehe auch: Recht in Zukunft: Mindeststreitwert Verfahrensdauer Prozesskosten- u. Beratungshilfe
    Liebe Grüße Kristin

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