Thema geschlossen
Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: ALG II-Leitfaden Hausbesuch - Unverletzlichkeit der Wohnung

  1. #1

    Registriert seit
    12.11.2006
    Ort
    Nachrichten-Dschungel
    Beiträge
    6.305
    Renommee-Modifikator
    385

    Ausrufezeichen ALG II-Leitfaden Hausbesuch - Unverletzlichkeit der Wohnung

    Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung sieht das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Alg II) trotz der Maßnahmen zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch als gewahrt an. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit Inkrafttreten der verschärften Kontrollmöglichkeiten im August 2006 nur wenige Beschwerden gegen Außendienstmitarbeiter bekannt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/4978 ) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/4821 ). Weiter heißt ...
    Mehr: Bundestag
    Angehängte Dateien

  2. #2

    Registriert seit
    12.11.2006
    Ort
    Nachrichten-Dschungel
    Beiträge
    6.305
    Renommee-Modifikator
    385

    Beitrag Bund will ALG-II-Bezieher nicht ausspionieren

    Um wie viel die Kontrolle von ALG-II-Beziehern die Kosten von Hartz IV senkt, weiß die Bundesregierung noch nicht. Bei der Kontrolle der Wohnungen der Betroffenen würden keine Fehler gemacht.

    Die Bundesregierung hat Vorwürfen widersprochen, bei Kontrollen wegen angeblichen Leistungsmissbrauchs werde die Privatsphäre von Arbeitslosengeld-II-Empfängern verletzt. Das teilte der Bundestag am Dienstag in Berlin mit. Der Bundesagentur für Arbeit seien seit In-Kraft-Treten der verschärften Kontrollmöglichkeiten Mitte 2006 durch Außendienstmitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften nur wenige Beschwerden bekannt geworden, schrieb die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

    ....

    Die Dienste beachteten nicht die Unverletzlichkeit der Wohnung und forschten die ALG-II-Bezieher «durch systematische und geradezu konspirative Befragungen von Nachbarn und Bekannten» aus.

    Dazu verweist die Regierung darauf, dass die Befragung Dritter ohne Kenntnis des Betroffenen «nur in besonderen Fällen» unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit erfolgen dürfe. Die Unverletzlichkeit der Wohnung bleibe durch die Arbeit der Außendienste gewahrt.
    Mehr:Netzeitung

    Quelle:
    Eure findige Such-Katze


    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

  3. #3
    1 Highscore

    Registriert seit
    17.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    11.998
    Blog-Einträge
    1
    Renommee-Modifikator
    823

    Standard

    Die angehängten PDFs sollte wirklich jeder in Ruhe lesen, denn sie machen klar was der Außendienst nun alles nicht darf. Uns war das ja schon immer klar, aber nun hat man es mal von "ganz oben" schriftlich.

    Schon traurig, wenn solche elementaren Selbstverständlichkeiten im Bundestag geklärt werden müssen.

    Gut aber für Betroffene, die sich bisher unsicher waren und dem Außendienst nun selbstbewusst entgegentreten können.
    Torsten Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.
    Umzug mit ALG II -*- FAQ Schulden
    „Reicher Mann und armer Mann ,standen da und sahn sich an.
    Und der Arme sagte bleich: Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich.“ (Bertolt Brecht)

  4. #4
    1 Highscore

    Registriert seit
    17.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    11.998
    Blog-Einträge
    1
    Renommee-Modifikator
    823

    Standard SG Koblenz zur Zulässigkeit von Hausbesuchen bei Empfängern von Arbeitslosengeld II

    Mit Urteil vom 30.05.2007 - S 2 AS 595/06 hat das Sozialgericht Koblenz die Zulässigkeit von Hausbesuchen bei Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende bejaht, wenn sie erforderlich sind und keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre darstellen. Demnach sind, so das erkennende Gericht, lediglich präventive verdachtsunabhängige Hausbesuche rechtswidrig.
    Mehr: LexisNexis
    Torsten Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.
    Umzug mit ALG II -*- FAQ Schulden
    „Reicher Mann und armer Mann ,standen da und sahn sich an.
    Und der Arme sagte bleich: Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich.“ (Bertolt Brecht)

  5. #5

    Registriert seit
    16.01.2007
    Ort
    ... um ulm herum ...
    Beiträge
    644
    Renommee-Modifikator
    263

    Ausrufezeichen Hausbesuche en gros

    guter artikel zur problematik dieser 'rechtswidrigen' hausbesuche:

    Die Würde des Menschen ist antastbar
    Hausbesuche en gros


    Das könnte Ihnen schon morgen passieren: Sie werden von ihrer Firma „freigesetzt", also entsorgt, so wie über 2,4 Mio. Menschen allein im Jahr 2006. Nach einem Jahr werden Sie Arbeitslosengeld II beantragen müssen. Einige Tage nach Antragstellung klingelt der Sozialermittler vor der Tür, um Ihre Lebensverhältnisse zu überprüfen. Spätestens dann werden Sie wahrscheinlich Ihren Glauben an den Sozial- und Rechtsstaat aufgeben, sollten sie zu dieser Haltung nicht bereits früher gekommen sein.
    »»» weiterlesen«««
    habe die ähre¸¸.·´¯`·-··´¯`·...¸><(((º>
    "Dies ist eine Privatmeinung - jegliche Gewährleistung, Rücknahme und/oder Umtausch ist daher ausgeschlossen"

  6. #6
    1 Highscore

    Registriert seit
    17.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    11.998
    Blog-Einträge
    1
    Renommee-Modifikator
    823

    Standard Leitfaden Hausbesuch

    Im Anhang der Leitfaden der BA zum Hausbesuch...
    Angehängte Dateien
    Torsten Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.
    Umzug mit ALG II -*- FAQ Schulden
    „Reicher Mann und armer Mann ,standen da und sahn sich an.
    Und der Arme sagte bleich: Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich.“ (Bertolt Brecht)

  7. #7
    2 Highscores

    Registriert seit
    06.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    18.682
    Blog-Einträge
    2
    Renommee-Modifikator
    1206

    Standard

    Ergänzend zum Thema:

    Hinweise des ULD zur datenschutzgerechten Ausgestaltung von
    Hausbesuchen durch die Sozialleistungsträger im Bereich der
    Leistungsgewährung nach den Vorschriften des SGB II und SGB XII

    Klick mich

    vom Datenschutzzentrum Schleswig Holstein:
    Angehängte Dateien
    Liebe Grüße Kristin

    Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner

    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

  8. #8
    1 Highscore

    Registriert seit
    17.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    11.998
    Blog-Einträge
    1
    Renommee-Modifikator
    823

    Standard

    Torsten Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.
    Umzug mit ALG II -*- FAQ Schulden
    „Reicher Mann und armer Mann ,standen da und sahn sich an.
    Und der Arme sagte bleich: Wär ich nicht arm, wärst Du nicht reich.“ (Bertolt Brecht)

  9. #9

    Registriert seit
    08.08.2007
    Ort
    L.E.
    Beiträge
    6.424
    Renommee-Modifikator
    493

    Ausrufezeichen Hartz IV: Keine Duldung von Hausbesuchen

    Hartz IV: Besichtigung der Wohnung (Hausbesuche bei ALG II) muss nicht geduldet werden

    Wir haben hier immer die Auffassung vertreten, dass die so genannten "Hausbesuche" durch Arbeitsagentur oder die KdU-Stelle des Landkreises rechtlich höchst problematisch sind. Das Landessozialgericht NRW hat in einer Entscheidung (L 7 B 284/07 AS ER) unsere Sicht bestätigt und darauf hingewiesen, dass ein ALG II Hilfeempfänger die Besichtigung seiner Wohnung nicht dulden muss, "denn das Gewähren des Wohnungszutritts bzw. das Dulden eines Hausbesuchs wird von § 60 Abs. 1 SGB I nicht erfasst".

    Quelle und Weiterlesen: HIER

    Mit herzlichen Grüßen
    HorstLE




    Wichtig: Einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

  10. #10
    2 Highscores

    Registriert seit
    06.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    18.682
    Blog-Einträge
    2
    Renommee-Modifikator
    1206

    Standard Alles neu macht der Mai...

    Hartz IV: Neue BA Anweisung erlaubt Observation

    Neue fachliche Hinweise der Bundesagentur für Arbeit (BA) für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II - gegen Arbeitslosengeld II Empfänger. BA erlaubt u.a. das Ausspähen von Hartz IV Betroffenen

    Mit Wirkung vom 20 Mai 2009 hat die BA eine neue Weisung für den Außendienst der Leistungsträger des SGB II herausgegeben. Auch diese strotzt wieder vor Anweisungen zu rechtswidrigen Datenerhebungen und Leistungsverweigerungen, die umfassend erweitert wurden - von bisher 2 auf 6 Seiten.

    "Zeugenbefragung" durch Sozialfahner
    Unter Rz 6.7, "Beweismitteln", wird erlaubt, Zeugen und Sachverständige zu "vernehmen". Das suggeriert dem Außendienst Befugnisse von Strafermittlungsbehörden, welche dieser aber nicht hat. Um diesen "Glauben" nicht zu zerstören, verzichtet die BA auch vorsorglich darauf, hinzuweisen, dass diese Personen nur dann befragt und angehört werden dürfen, wenn Daten nicht anderst erhoben werden können (§ 67a Abs. 2 SGB II).

    Unter Rz 6.10, "Prüfanlässe", wird genannt:
    - "Überprüfung von Wohnungsverhältnissen, z. B. Wohnfläche", letzteres ist eindeutig rechtswidrig, denn die Leistungsträger haben weder lt. SGB II, noch einem anderen Gesetz, das Recht, vom Mietvertrag abweichende Wohnflächen festzulegen, so auch das Bundessozialgericht (BSG) in B 7b AS 10/06 R, B 7b AS 18/06 R u.v.m.;

    - "Abgrenzung Bedarfsgemeinschaft/Haushaltsgemeinschaft", hier widerspricht sich die BA selbst, denn sowohl in dieser Weisung unter Rz 6.17 als auch im "Leitfaden Ausendienst" weist die BA wiederholt darauf hin, dass ein Hausbesuch gerade dazu nicht geeignet ist und verweist stattdessen explizit auf die Anlage VE und andere Nachweis-/Beweismöglichkeiten
    Quelle und vollständiger Artikel: http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...ation87750.php


    ... nochmals zur Klarstellung:

    Der Mensch hat nach Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Privat-, Geheim- und Intimsphäre des Menschen wird dadurch geschützt. Die Sozialträger haben nur in ganz bestimmten Fällen ein Recht auf Durchführung eines Hausbesuches, doch auch dann muss die Verwaltung Artikel 13 GG, die Unverletzlichkeit der Wohnung, beachten. Dieses Grundrecht ist ein Individualrecht. Jeder Betroffene[1], bei dem ein Hausbesuch durchgeführt werden soll, kann der Behörde den Zutritt zur Wohnung verweigern. Dem Betroffenen kann dadurch allenfalls, wenn der Sachverhalt nicht anderweitig geklärt werden kann, die Leistung ganz oder teilweise versagt werden (§ 60 ff SGB I). Wichtig ist, dass der Betroffene bestimmt, ob, wann und inwieweit der Behördenmitarbeiter die Wohnung betritt.
    https://www.datenschutzzentrum.de/so...ausbesuche.htm

    Siehe auch:

    Weisungen der BA

    Diskussion zum Thema: Sozialbetrug, Leistungsmissbrauch, Außendienst und Hausbesuche


    .
    Liebe Grüße Kristin

    Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner

    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

  11. #11
    2 Highscores

    Registriert seit
    06.11.2006
    Ort
    Bremen
    Beiträge
    18.682
    Blog-Einträge
    2
    Renommee-Modifikator
    1206

    Standard Auszüge aus der neuen Weisung:

    Die fachlichen Hinweise wurden vollständig überarbeitet. Im Wesentlichen wurden die bisherigen Hinweise und Empfehlungen aus der Arbeitshilfe Außendienst in die fachlichen Hinweise übernom-men, wodurch diese für die ARGEn und AAgAw verbindlich werden, soweit Aufgaben der BA betroffen sind.

    http://www.arbeitsagentur.de/zentral...dsicherung.pdf
    Angehängte Dateien
    Liebe Grüße Kristin

    Downloads und Links zu Anträgen - Umgang mit der ArGe - Abkürzungen - Freibetragsermittlung - Aufforderung die Wohnkosten zu senken - Sterbefall - Was ist zu tun? - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Unser Arbeitslosengeld II- Rechner

    Wichtig: einige Informationen und Nachrichten - auch aus wenig populären oder gar fragwürdigen Quellen - stellen wir hier ein, auch wenn wir anderslautender Meinung sind - soll heißen, wir identifizieren uns nicht immer mit den Quellen und/oder Aussagen, finden aber die Information oder auch Anti-Information diskussionswürdig.

    Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden.

Thema geschlossen

Ähnliche Themen

  1. 3-Raum Wohnung zum Preis einer 2-Raum Wohnung
    Von HorstLE im Forum Regierungsbezirk Leipzig
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.11.2007, 18:00
  2. Leitfaden SGB II Landkreis Göttingen
    Von Gaston im Forum Raum Braunschweig
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 05.09.2007, 23:48
  3. Was ist eine angemessene Wohnung?
    Von ratsuchende im Forum Ist meine Miete angemessen?
    Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 12.12.2006, 21:23

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein