Hallo ich bin alleinerziehend, HARZT IV Empfänger, erneut schwanger und hoffe ihr könnte mir bzgl. eines Antrages aus Erstaustattung helfen.
Neulich habe ich mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und mal plump gefragt ob es denn jetzt wo ich schwanger bin irgendwelche extra Gelder wegen der Austattung fürs Baby gäbe... (gut ich wusste, dass es diese gibt aber nicht wie man den Antrag schreiben muss etc. und fragte deshalb so plump weil ich mal wissen wollte wie meine SB generell so eingestellt ist.)
Erst meinte sie es gäbe nix, ich bekomme ja schon den Schwangerschaftsmehrbedarf. Dann sprach ich sie darauf an, dass ich doch aber z.B. ein neues Bett brauche und sie antwortete, dass ich doch wegen meines ersten Kindes schon eines habe... ich entgegnete ihr, dass ich meine Tochter aber schlecht aus ihrem Bett werfen könne, damit das 2. Kind eines hat. Dann erst sagte sie, dass es diesen Antrag gibt und ich bitte genau auflisten soll, was alles benötigt wird, schließlich sei meine Tochter noch keine 3 Jahre alt und von daher noch einiges vorhanden.
Wenn Zwerg II sich an den Stichtag hält, wird meine Tochter dann 22 Monate alt sein, also noch keine 2 vollen Jahre. ALG II Empfänger wurde ich erst einige Monate nach ihrer Geburt, habe also auch nie Erstaustattung für sie beantragt.
Nun meine Fragen:
Muss ich wirklich ALLES auflisten? Was ist wenn ich einzelne Posten vergesse? welche die in ihren Listen haben, an die ich aber auch nach langem Suchen via google nicht rankomme
Und können die mir wirklich diverse Dinge einfach streichen, weil diese ja von meiner Tochter noch vorhanden sein müssten? Jeder der ein Kind hat, weiß doch, dass man damit schon einige Kartons füllen kann und diese ja auch irgendwo gelagert werden müssen... und nicht jeder plant erneut schwanger zu werden... oder ein 2. Kind auch anders wachsen kann, oder in einer anderen Jahreszeit zur Welt kommt usw.
Hab bislang nur eine Verwaltungsanweisung aus Bremen gefunden, da stand was davon dass wenn das 1. Kind jünger als 2 Jahre ist, es für das 2. nur noch 30% gibt... hab nun echt Panik, dass ich nicht mal den Bruchteil der benötigten Dinge zusammenbekomme.
Im Internet fand ich einen `Standardantrag´ da war auch die Rede vom § 28 SGB II und § 31 SGB XII. Kann allerdings nicht nachvollziehen was diese beiden Paragraphen mit Schwangerschaftsbekleidung und Erstaustattung zu tun haben.
Es wäre wirklich superlieb von Euch, wenn mir jemand helfen kann da durchzusteigen.



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Es ist schwer das Glück bei sich zu finden und es ist ganz unmöglich, es anderswo zu finden. 

Torsten
Über alles hat der Mensch Gewalt, nur nicht über sein Herz.

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