Steuersatz bei Verträgen
im Übergangszeitraum 2006 /2007
Die Mehrwertsteuererhöhung bedeutet nicht,
dass Sie in jedem Fall im kommenden Jahr
den höheren Steuersatz zahlen müssen.
Der Händler darf grundsätzlich nur
den Steuersatz berechnen, den er
selbst abführen muss. Es kommt
immer darauf an, wann die Leistung
erbracht wird. Liefert die Firma bis
zum 31. Dezember 2006, muss sie nur die
alte Mehrwertsteuer von 16 Prozent an den Staat abführen.
Daher darf sie Ihnen auch nur die 16 Prozent in
Rechnung stellen.