HorstLE
07.03.2008, 11:33
Zusätzliche Kosten für einen Ganztags-Kindergartenplatz führen nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu höheren Unterhaltszahlungen für das Kind. Wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe erklärte, sind die Mehrkosten für die Ganztagsbetreuung nicht im üblichen Unterhalt enthalten.
Differenzbetrag muss aufgeteilt werden
Allerdings umfassen die üblichen Unterhaltszahlungen auch nach dem Urteil des BGH die Kosten für einen Halbtagskindergarten. Folglich muss nur der Differenzbetrag zwischen einem Halbtagskindergarten und einem Ganztagskindergarten unter den Eltern aufgeteilt werden. Die Quote, mit der sich der jeweilige Elternteil an den Kosten der Ganztagsbetreuung beteiligen muss, ist vom jeweiligen Einkommen abhängig.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 150/05)
Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~EEF687F0C36094CC0B94A653F6CDE3979~ATpl~Ecommon ~Scontent.html?rss_googlefeed)
Differenzbetrag muss aufgeteilt werden
Allerdings umfassen die üblichen Unterhaltszahlungen auch nach dem Urteil des BGH die Kosten für einen Halbtagskindergarten. Folglich muss nur der Differenzbetrag zwischen einem Halbtagskindergarten und einem Ganztagskindergarten unter den Eltern aufgeteilt werden. Die Quote, mit der sich der jeweilige Elternteil an den Kosten der Ganztagsbetreuung beteiligen muss, ist vom jeweiligen Einkommen abhängig.
(Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XII ZR 150/05)
Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.faz.net/s/Rub867BF88948594D80AD8AB4E72C5626ED/Doc~EEF687F0C36094CC0B94A653F6CDE3979~ATpl~Ecommon ~Scontent.html?rss_googlefeed)