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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsweg - Ein-Euro-Job



Nefertari1968
29.12.2006, 10:10
Das Bundesarbeitsgericht hat (leider) folgendes klargestellt:


Rechtsweg bei Rechtsstreitigkeiten aus dem sog. Ein-Euro-Job

Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und einer privaten Einrichtung als Leistungserbringerin aus dem Rechtsverhältnis der im öffentlichen Interesse liegenden, zusätzlichen Arbeiten (sog. Ein-Euro-Job iSv. § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II) sind nicht die Gerichte für Arbeitssachen, sondern die Sozialgerichte zuständig.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 75/06 des Bundesarbeitsgerichtes (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&nr=11397&linked=pm)

Urteil dazu: Klick mich (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2006&nr=11423&linked=bes)

Das bedeutet also, es kann nicht mehr vor die Arbeitsgerichte gezogen werden, um einem EEJ "zu entnehmen", er sei eigentlich eine Beschäftigung, die "richtig" entlohnt werden muss!

Übel!!!!