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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Grundstückssteuer bei Nebenkostenabrechnung



rudee83
25.02.2008, 19:53
Hallo,
schreibe hier im namen meiner Mutter.
Diese bewohnt mit Ihren Mann seit 5 Jahren eine Mietwohnung.
Bei diesjähriger Nebenkostenabrechung wird zum ersten mal die Grundstückssteuer auf Sie umgerechnet.
Besser gesagt:
Sie wohnen in einem 2 Familienhaus
Sie benutzen den Garten für sich alleine.
Der Mieter über ihnen benutzt den Garten nicht.
Jetzt müßen sie dieses jahr die Grundstückssteuer(186€) zum ersten mal und alleine zahlen.
Ist das rechtens:
1. alleine zahlen
2. nach 5 Jahren ohne Ankündigung zum ersten Mal?

Nefertari1968
25.02.2008, 19:59
Die Grundsteuer ist umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag so vereinbart wurde.

Paulchen
25.02.2008, 20:09
Hallo rudee83,

das kenne ich ebenso. Was mir Bauchschmerzen macht sind die Umstände:
Allein bezahlen? Bei 2 Mietparteien?
Ohne Ankündigung nach 5 Jahren?
Das dürfte nicht rechtens sein!

Grundsätzlich ist die Grundsteuer Vermietersache, abweichendes kann-wie Nefertari schon sagt-nur über den Mietvertrag geregelt sein. Ebenso gilt das für Hausversicherungsbelastungen.

Weisst Du wer die Kosten in den Jahren davor getragen hat?

Ich denke Deine Mutter und ihr Mann haben keine Zahlungsverpflichtung.
Um das abzusichern den Mietvertrag einsehen.

rudee83
25.02.2008, 20:25
Bis jetzt hat es immer der Vermieter gezahlt.
Meine Mutter denkt das es evtl sein kann das es nur sie bezahlen müßen da sie den Garten alleine nutzen.
Mit dem Vermieter gibt es eh nur Schwierigkeiten.
Schimmel an Hauswänden...
Heizungen öfters defekt(mußten sich selbst drum kümmern)
Garagentor seit einem Jahr defekt. Ihm ist das im Moment zu teuer, er will warten bis vom 2.Mieter das Tor auch mal defekt ist
....
Wenn die Wohnung an sich nicht so toll wäre und sie was preisgünstigeres
finden würden Sie schon gerne bleiben.

Können sich gerade nicht mehr leisten,meine Mutter kämpft auch derzeitig um Ihre Arbeitsunfähigkeitsrente..
Aber die ist ein anderes leidiges Thema.

Nefertari1968
25.02.2008, 20:28
Es ist schwierig sich auf ein Gewohnheitsrecht zu berufen = "Vermieter hat es vorher immer bezahlt", wenn der Mietvertrag etwas anderslautendes aussagt....

rudee83
25.02.2008, 20:29
Die letzten Jahre hat meine Mutter immer bei der Nebenkostenrechnung nachzahlen müßen 100-300€.
Dieses Jahr hätte sie nach Abzug der Grunstückssteuer 90€ raus bekommen müßen...

rudee83
25.02.2008, 20:30
Nach Ihrer Meinungnach steht nichts davon drin.
Sie schhaut aber natürlich nochmal nach.

Paulchen
25.02.2008, 20:39
Das klingt ja nach einem "normalen" deutschen Mietverhältnis :weißnicht:

Wenn das direkte Gespräch mit dem Vermieter keine Abhilfe schafft
bleibt entweder eine Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale mit dem Ziel
daß von da ein Anwalt ein Schreiben für den Vermieter verfasst, und ihn
auf die Unrechtmäßigkeit der Forderung aufmerksam macht.

Mieterschutzbund vor Ort, im Normalfall mit Mitgliedschaft verbunden,
damit liessen sich aber auch andere Missstände rechtssicher beheben.

Davor haben Vermieter Respekt, fühlen sich aber angegriffen und werden
womöglich ungemütlicher.

Könntest Du nicht eingreifen und mit der NK Abrechnung zum Vermieter
gehen und ihn höflich + sachlich auf seinen Irrtum hinweisen?

Dann wäre deine Mutter nicht die "Böse", Du hättest den schwarzen Peter
was Dir aber egal sein sollte?!

laukasius
25.02.2008, 21:00
Die Steuer ist grundsätzlich umlagefähig.

Ein Gewohnheitsrecht abzuleiten, wenn zuvor diese nie bezahlt werden musste, ist nur schwer durchsetzungsfähig und wird unterschiedlich an den Gerichten gehandhabt.

Es ist Sache des Vermieters, eine solche auszusetzen.

Wenn jetzt bezahlt werden soll, dann eben nur der entsprechende Anteil.
Bei 2 Mietparteien eben nur die Hälfte.
Dem anderen Mieter kann der Anteil erlassen werden.

Nefertari1968
25.02.2008, 21:07
Der Vermieter darf auch dann die Grundsteuer, die nach dem Grundsteuerbescheid nur auf die vereinbarte Eigentumswohnung entfällt, in voller Höhe auf die Mieter umlegen, wenn vertraglich die Umlage nach der Wohn- und Nutzfläche vereinbart worden ist. Hierauf weist das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 1.4.2003 (Aktenzeichen 64 S 380/02) hin.

Betriebskosten, so auch die Grundsteuer, schuldet der Mieter nur dann, wenn dieses vertraglich wirksam vereinbart worden ist. Ausreichend ist zum Beispiel, dass auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung Bezug genommen wird, der auch die öffentlichen Lasten wie die Grundsteuer beinhaltet.


http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-wohn17112003d.htm

rudee83
26.02.2008, 12:23
Meine Mutter findet nichts darüber im Mietsvertrag. Der Vermieter war gestern Abend da zum Geld holen, da wurde sie auch zum ersten Mal damit konfrontiert.

Da hatte Sie den Vermieter(Sohn) gefragt was das soll.
Er antwortete nur das sein Vater das jetzt so beschlossen hat.

Wie kann Sie jetzt da vorgeh,da sie ja davon keine Ahnung hatte,hat Sie es gestern auch bezahlt.

Könnte das auch ein Racheakt vom Vermieter sein,da sie dieses Jahr keine Nachzahlung der Nebenkosten gehabt hätte?

Wenn sie ihn jetzt drauf anspricht wird er bestimmt wieder so kommen:
Wenn es Ihnen nicht paßt dann ziehen sie aus.

Das sagt er bei jeder Sache wo sie ihm meldet.
Der wartet ja nur noch drauf.

Meine Mutter ihr Mann behauptet irgendwo gehört zu haben, wenn der Vermieter einem unter solchen umständen fristlos kündigt, das er ihnen dann eine vergleichbare Wohnung anbieten muß.

Nach meinem Wissen her gibt es sowas nicht,oder?

Nefertari1968
26.02.2008, 13:34
Meine Mutter findet nichts darüber im Mietsvertrag.

Bist du ganz sicher?


Ausreichend ist zum Beispiel, dass auf den Betriebskostenkatalog der Anlage 3 zu § 27 II. Berechnungsverordnung Bezug genommen wird, der auch die öffentlichen Lasten wie die Grundsteuer beinhaltet

Wird auf den Betriebskostenkatalog Bezug genommen?



Der Vermieter war gestern Abend da zum Geld holen, da wurde sie auch zum ersten Mal damit konfrontiert.

Da hatte Sie den Vermieter(Sohn) gefragt was das soll.
Er antwortete nur das sein Vater das jetzt so beschlossen hat.


Das geht so natürlich nicht, falls o.a. Zitat nicht zutrifft.



Wie kann Sie jetzt da vorgeh,da sie ja davon keine Ahnung hatte,hat Sie es gestern auch bezahlt.


Wenn sie es nicht unter Vorbehalt bezahlt hat, ist das Geld m.E. weg...


Könnte das auch ein Racheakt vom Vermieter sein,da sie dieses Jahr keine Nachzahlung der Nebenkosten gehabt hätte?

Davon hat der Vermieter nichts - Zahlungen von Nebenkosten für Kaltwasser, Abwasser, Heizung, Müllabfuhr etc. gibt er doch weiter.



Wenn sie ihn jetzt drauf anspricht wird er bestimmt wieder so kommen:
Wenn es Ihnen nicht paßt dann ziehen sie aus.

Das sagt er bei jeder Sache wo sie ihm meldet.
Der wartet ja nur noch drauf.


Kündigungsfristen sind schon einzuhalten...



Meine Mutter ihr Mann behauptet irgendwo gehört zu haben, wenn der Vermieter einem unter solchen umständen fristlos kündigt, das er ihnen dann eine vergleichbare Wohnung anbieten muß.

Nach meinem Wissen her gibt es sowas nicht,oder?


Das weiß ich nicht... Wenn es möglich ist, lasst euch bitte bei einem Mieterverein oder einem RA (Beratungshilfeschein) beraten.

rudee83
04.03.2008, 07:16
Guten Morgen.

Hatte etwas falsches geschrieben.
Meine Mutter hatte es noch nicht bezahlt,sie sollte es überweisen.
Bin halt davon ausgegangen, da sie es die letzten jahre immer gleich bezahlt hat.

Nun hat sie auf deinen Rat beim Mietrerschutzbund angerufen und sofort(5.3.) einen Termin bekommen.

Bin mal gespannt was da raus kommt.
:thx:

elcorazon
04.03.2008, 10:23
moin

dann soll deine mutter auch gleich fragen was sie an miete zurück halten kann für die mängel an dem gemietetem objekt!

schimmel ist schon mal garnicht zu akzeptieren und das defekte garagentor wohl auch nur teileise ....
nebenkostenabrechnungen wurden hoffentlich imme rmit den originalen belegt und die grundsteuer hat nichts damit zu tun, wer den garten nutzt, sondern ist ein spiegel des wertes der imobilie mit grundstück

rudee83
05.03.2008, 16:18
So der termin beim Mietrerschutzbund war einwenig hilfreich.

Sie muß laut Mietvertrag die Steuer nicht zahlen.

Jetzt hat Sie bloß vor lauter reden vergessen zu fragen,da sie schon unterschrieben hat es doch zahlen muß.

Kann mir da jemand evtl. helfen?

Zwecks Schimmel und Garagentor soll sie dem Vermieter eine Frist(ab heute mindestens 14 Tage) geben zu richten.

Nun weiß Sie nicht ob Sie sich den zukünftigen Kleinkrieg geben soll da der Garten(den sie nutzt) nicht im Mietsvertrag aufgelistet ist.
Und ihr heute gesagt worden ist, der Vermieter könnte ihr von heut und morgen die Benutzung verbieten,oder eine Pacht verlangen.

Bloß wenn Sie dieses Jahr die Steuer zahlt,muß sie dann jedes Mal zahlen.

Mit einer einmaligen Zahlung gibt Sie den Vermieter leider das Recht die Steuer dann jährlich zu verlangen.

Der Mietreschutzbund hatte gemeint,sie solle in Ruhe darüber nachdenken ob sie für diese evtl. bevorstehenden Erpressung stark genug ist.

Jetzt ist sie zwar in einer Sache schlauer aber dafür überlegend was ihr damit evtl seitens des Vermieters droht.

Was würdet ihr an ihrer Stelle tun???:think:

Paulchen
05.03.2008, 16:22
Au weia, vom Regen in die Traufe.

Was meinst Du, kann man mit dem Vermieter mal ein klares Gespräch führen?

Mit der Unterschrift ist die Einverständnis dokumentiert, da raus zu kommen
dürfte schwer sein.

Nefertari1968
05.03.2008, 16:27
Was würdet ihr an ihrer Stelle tun???:think:


Schwierig, da sie über "Wohlverhalten" vielleicht den Garten weiter nutzen kann, aber es auch dafür keine Garantie gibt, wenn es der Mietvertrag letztlich nicht hergibt... so kann der Vermieter jederzeit dieses "Recht" wieder nehmen. Inwieweit da etwas über das "Gewohnheitsrecht" machbar wäre, dass kann nur ein Anwalt klären.

rudee83
05.03.2008, 19:13
Der Mieterschutzbund sagte : Gewohnheitsrecht gibt es nicht.

Naja sie wird es nochmal mit Ihrem Mann bereden und drüber nachdenken.

Sie hat im Moment zuviel um die Ohren: Miete, Ärzte, Kampf um Erwerbsunfähigkeitsrente usw...

Ihre Kraft läßt in den oben genannten Punkten solangsam nach...

Paulchen
05.03.2008, 19:21
Das ist verständlich.

Wie stark bist Du im Moment?

Könntest Du da nicht "neutral" etwas vermitteln?

rudee83
06.03.2008, 06:04
Guten Morgen.
Das glaube ich weniger,das würde ihr Mann absolut nicht zu lassen,er ist da irgendwie eigesinnig behart extrem auf sein Recht.

Die Sachen wo er hat,denkt und will die versucht er auch durch zusetzen, er hat da in der Sache irgendwie keinerlei Bedenken, weshalb warum keine Ahnung.

Er ist da ein richtiger Sturkopf, kannstdiskutieren wie du willst,ohne Beweise oder Taten kann man ihm nichts ausreden.

Da werde ich auch keine Chance haben das ich mit dem Vermieter reden kann.

elcorazon
06.03.2008, 12:04
nun, ich würde den vermieter auf seinen "irrtum" hinweisen und eventuell die hälte der grundsteuer anerkennen ... denn diese allein für alle mieter zu zahlen??? nööö

der garten ist schwierig ... soll man schlafende hunde wecken und bei zahlung der hälfte auf eintragun des nutzungsrechts im mietvertrag bestehen???
muss man abwägen
giebt es nicht auch eine hausordnung, in der die nutzung des gartens / grundstückes, die pflege wie rasenmähen und ähnliches geregelt ist??? wäre zumindest schon mal ein vorteil denke ich.

wo wir dabei sind ... wer kommt eigentlich dafür auf ... für die pflege des gartens?????

zu den reparaturen ... im mietvertrag muss drinne stehen der einzefallbetrag und der höchstbetrag im jahr .. .ansonsten muss deine mutter und ihr lebengefährte nichts bezahlen, die heizungsprobleme haben sie hoffentlich doch auch nicht selbst bezahlt???? ... übrigens ... wenn das oft vorkommt, das die ausfällt ... auch das könnte ein mietminderungsgrund sein!

übrigens ... einen eventuellen anteil an der grundsteuer wird auch nur monatlich 1/12 bezahlt ... und auch nur für die zukunft, nicht rückwirkend ... wenn also im moment eine rückzahlung der nebenkostenvorauszahlung ansteht, dann muss er das auch auszahlen, oder deine mutter kann das verrechnen! ... und schön dran denken ... immer die original belege anschauen

Paulchen
06.03.2008, 12:24
Blöde Situation.

Übrigens, man kanns nicht oft genug sagen, wenn dem Vermieter
Fristen gesetzt werden zur Beseitigung von Mängeln
schriftlich und nachweisbar!

Bei Gericht und anderen Auseinandersetzungen zählen nur
Fakten und Beweise!

Das gilt auch bei allen Sachen mit ARGE, KV usw.

Selbst ein Brot kriegste nur mit Quittung im Laden ersetzt!

rudee83
06.03.2008, 12:36
:thx: für die Antwort bzw Tips.

Werde demnächst mit ihr telefonieren und es weiter geben.

Bei dem Grundstück ist es so durch die Einfahrt gelangt man in einem Hof mit dem Haus,2 Garagen einen kleinen Vorgarten mit Teich.
Dieser steht Hof mit Vorgarten steht im Mietsvertrag drin als gemeisame Nutzung und Pflege(bleibt alles an ihnen hängen)

Durch die Garage meiner Mutter gelangt man dann in den Garten wo nicht im Mietsvertrag steht.

Es wurde damals "gesagt" sie können diesen nutzen und natürlich auch pflegen,was auch sozusagen das hobby der beiden ist. Sie haben viel Liebe und Arbeit hinein gesteckt.

Es gab auch schon Theater das der Mieter über ihnen mit in den Garten wollte,da haben sie aber gestreikt da dieser ja dann durch ihre Garage gehen müßte. Das wollten sie verständlicher Weise nicht.

Ach das Haus an sich hätte ich z.b. garnicht genommen,kein extra Stromzähler alles wird geteilt und nach Anzahl der Personen gerechnet.

Genauso auch der Ölverbrauch.

Kehrwoche bleibt immer nur an ihnen hängen(incl. Strassenfegen).

Der Mieter über ihnen macht garnichts außer Ärger...

Gab echt schon genug Beschwerden Ihn gegenüber...

Und dann kommt nur nur Seitens Vermieter: wenn es ihnen nicht paßt-dann ziehen sie aus.

Das mit der Heizung war ein langer Kampf, sie geht im Moment mal wieder aber auch nur wenn sie ganz aufgedreht ist.

Ich glaube darüber könnte ich noch einen langen Roman schreiben.

Wenn alles i.O. wäre dann wäre es auch eine wirklich schöne Wohnung mit Garten.

Noch eine andere Frage(diese wußte nicht der Vermieterschutzbund) wird ein seperater(nicht an Wohnraum angrenzender) Wintergarten mit zur Berechnung der Gesamtqm?

Grüßle aus BW
:coffee:

Paulchen
06.03.2008, 12:45
Nur meine Meinung.

Nein, wenn kein Anschluss/Zugang direkt zur Wohnung.

M.W. nach Balkone, Terrassen u. Wintergärten zu 50 % wenn
Anschluss an Wohnung gegeben.

Aber wenns der MSB das schon nicht weiss, könnte es sein daß
es für diesen Fall keine verbindliche Rechtsprechung gibt.

Melde mich zu dieser Frage wenn ich verbindliches weiss :daumen1:

rudee83
06.03.2008, 12:49
:thx: schon mal im Vorraus.
Genaue Situation:
2 familiehaus
Eingang durch Haustüre(logischer Weise :D )
Treppen hoch
nach links - eingang zum Wintergarten
nach rechts - eingang zur Wohnung.

Paulchen
06.03.2008, 12:55
Also über den Flur verbunden :denk:

tendiere ich zu der 50 % qm Berechnung.

Wird der WG denn mitbezahlt?

rudee83
06.03.2008, 13:04
Es geht im Moment geht es ja darum:
ob die qm im Mietsvertrag stimmen(90qm) mit Wintergarten würde es evtl hinhauen, aber ohne auf gar keinen Fall.

Der MSB hat gesag wenn sie jemand den Auftrag holt zum ausmessen kostet es sie so um die 1000€.

Im moment ist sie grad richtig vorsichtig und will alles prüfen,wo sie evtl noch übers Ohr gehauen worden sind(oder wie man dazu sagt :think: )

Wie schon gesagt: im Moment läuft bei ihr alles schief.

elcorazon
06.03.2008, 13:14
oh man ... da gruselt es einem ja wenn man das ließt

also ich würde suchen was das zeug hält und zusehen dass ich da weg komme.

nun, wenn man da ordnung schaffen möchte, dann kommt man nicht umhin jede menge daten zu sammel ... z. b. über den mieter mit dem es nur ärger gibt ... wann war der ärger, welcher art war er ... vermieter benachtitigt am ... antwort des vermieters usw ... also nur was für gute nerven und hat eigentlich dann nur den zweck in gerichtlich zu zwingen die mängel abzustellen.

verbessert aber nicht wirklich das verhältnis zum vermieter.

zugang zum garten durch die garage ... tja, wenn es der einzige zugang ist, dann ist der zu gewähren ... mindert dann ja aber den mietwert der garage.

so könnte ich nun weiter schreiben ... aber lohnt sich das alles wirklich? dein stiefvater schießt quer, deine mutter schleift mit den nerven und kräften am boden ... und du? wieviel energie kannst du da noch auf dauer aufbringen?
der vermieter jedenfalls scheint ein seeeeehr dickes fell zu haben :(

ich würde wiklich versuchen einen kompromis mit dem vermieter zu schließen ... hälfte der grunsteuer auf die miete umgelegt, dafür alleiniges nutzungsrecht des gartens, er setzt den anderen mieter auf den pott, damit der seine arbeiten auch macht (ersatzweise macht deine mutter das gegen entgeld!!) und ihr zieht zumindest das garagentor zurück .... beim schimmel ... ich weiß nicht .....

fauler kompromiss ... ich weiß, aber wie gesagt ... aufwand un dnutzen abrechnen was euch ... deiner mutter ... wichtig ist, das wäre mein vorschlag

Paulchen
06.03.2008, 13:32
Nimm einen Zollstock und miss die Räume selbst aus.
Das kriegt ihr hin und spart erst mal 100 €.

Dann habt ihr schon mal eine Grundlage für alles weitere.
Wenn Euer ermittelter Wert ein bischen vom exakten abweicht
ist das noch egal, auf ein paar qcm kommts ja hier nicht an.

Ansonsten ist elcos Idee nicht schlecht, die weitere Gartennutzung
und hälftige Übernahme der G.steuer vertraglich für die Zukunft zu regeln.

Dann wäre da Ruhe und Rechtssicherheit für die Zukunft.

elcorazon
06.03.2008, 13:37
den wintergarten vergessen hab ..... mit zollstock die wohnung ausmessen kann ja wirklich jeder der rechnen kann und dachschrägen wirds bei euch nicht geben hoffe ich mal ... weil da wird unterschiedlich gerechnet.

wi eweit der windergarten als anteilig (% mäßig) eingerechnet werden kann oder darf ist einzelfall abhängig ... entscheidet also letztendlich auch nur das gericht :(
zur debatte steht dann z.b. der zugang, die lage ... also wie sehr noch nor, ost, süd oder west. viel schatten, im sommer auch zu nutzen der zustand allgemein ... und so weiter und so fort

selbst bei einem balkon ist es vermietern schon gelungen den mit über 50 % anzusetzen :(


nachtrag ... ausmessen kosten 1000 eintausend? ... oder 100 einhundert?

für 1000 komm ich auch gerne vorbei ;)

rudee83
08.03.2008, 10:29
Werden morgen mal hinfahren,zum ausmessen.

Wird zwar einwenig komplizert durch die tausend Ecken, aber wie bekannt gibt es für alles eine Lösung.

Wünsche allen ein schönes Wochenende.

;)

rudee83
09.03.2008, 19:34
So,nun haben wir ausgemessen.

Küche,kinderzimmer,schlafzimmer,wohnzimmer,flur und wintergarten betragen ca 76 qm.

Laut Mietsvertrag müßten es ca 90 qm.

Entwerder hat er Keller,Bad und Wc mit reingerechnet,oder er hat den Grundriss ohne Wände genommen.

Nun bin ich mal gespannt was draus wird.

Wünsche noch einen schönen Sonntagabend.;)

elcorazon
10.03.2008, 10:00
hallo rudee .... bevor ihr zum vermieter lauft .... schau doch bitte noch einmal:

hier rein (http://www.mdr.de/umschau/4151674.html)

die angeführten verordnungen findest du hier:

vor 01.01.2004 (http://bundesrecht.juris.de/bvo_2/index.html)
ab dem 01.01.2004 (http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/__1.html)

lg, elco

nachtrag:

sorry ... hier der text, der bei juris leider schon fehlt (http://www.bau.uni-rostock.de/lehrko/bbbw/gesetze/iibv.pdf)
oder einfacher zu lesen hier (http://www.glossar.de/glossar/1frame.htm?http%3A//www.glossar.de/glossar/z_2berechnungsvo.htm)

Paulchen
10.03.2008, 12:36
...wäre das!
14 qm zu 5,-€ macht 70€ im Monat,
840,-€ im Jahr :wiebitte:

Dazu würde ich Dich bitten ggf. ein neues Thema zu eröffnen, das ist brisant
und wird sicherlich viele Mieter interessieren ;)

elcorazon
10.03.2008, 13:35
und das ganze für 3 jahre rückwirkend -g-

ist aber halt stark vom mietvertrag abhängig, wenn ich das richtig interpretiere.
außerdem gibt es wohl eine 10% klausel, die die richter dem vermieter einräumen (warum eigentlich ... falsch ist falsch, oder wird bei gericht die mathematik zurechtgebogen???)

grundsätzlich muss man aber sagen ... für den vermieter ein nettes sümmchen extra über die örtliche vergleichsmiete hinaus :/

Paulchen
10.03.2008, 14:19
Über die 10% Karenz bin ich auch gestolpert. Aber wenn alles passt
hat der Vermieter sich ein Eigentor geschossen, aber richtig, bevor man da tätig wird muss alles hieb-und stichfest sein!

Da ist noch etwas Vorarbeit nötig. Und ich fürchte danach ist der Vermieter
entweder handzahm oder arg ungehalten. :think:

Vielleicht kann er auf die Grundsteuer verzichten als Ausgleich für die
Mehrmiete. Auf jeden Fall besteht Klärungsbedarf.

Nefertari1968
10.03.2008, 14:23
Die Nebenkosten, die nach m² abgerechnet wurden, dürften sich rückwirkend ebenfalls verändern... :daumen2:

Interessant dazu folgender Link: Mieter-Nepp: Wohnungsgröße (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=1958)

elcorazon
10.03.2008, 16:14
denke eher der wird arg ungehalten sein und das mietverhältnis ist gründlich im eimer ..... würde sich also nur lohnen, wenn man eh die nase voll hat

ich weiß schon, warum ich eigentlich nicht vermieten wollte -g- ... dann doch lieber die schwimu mit im hause und einen stall voller kinder ;).... (ok, 2 reichen -s-)

rudee83
14.03.2008, 10:33
So, meine Mutter hat nun heute das Garagentor richten lassen auf Kosten des Vermieters.

Mal sehen was als nächstes kommt.

Fahre morgen zu ihr und werde ihr eure Tips und Links mal genau zeigen(per Telofon immer so blöd) und beraten wie es weiter geht.

:thx:

elcorazon
14.03.2008, 12:30
dann mal toi toi toi ... und denkt dran ... leben und leben lassen ... nicht dass deine mutter noch umziehen MUSS

:)