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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bank und Bankkonto: Verfügbarkeit nach Geldeingang - Wertstellung versus Buchungstag - Bankenwillkür etc.



Nefertari1968
09.02.2007, 20:39
Die Abfragen privater Konten durch Finanzämter und andere staatliche Behörden haben aus Sicht des Rheinisch-Westfälischen Genossenschaftsverbandes (RWGV) „Besorgnis erregend“ zugenommen. Allein die gesetzlich zugelassenen Abfragen etwa von Finanz- und Sozialämtern sowie Bafög-Stellen hätten sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt.

HB MÜNSTER/BERLIN. Der Verband bezog sich auf aktuelle Zahlen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die gesetzlich zugelassenen Abfragen haben sich demnach im vergangenen Jahr auf gut 25 500 erhöht.

Zur Förderung von Steuerehrlichkeit ist es Finanzämtern und anderen Behörden seit April 2005 erlaubt, Konten von Bürgern zu ermitteln. Im Kampf gegen Terrorfinanzierung und Geldwäsche werden Konten schon länger abgefragt. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Finanzämter, Arbeitsagenturen, Sozialämter und Bafög-Stellen Zugriff auf Daten aller Konten und Depots bei Banken und Sparkassen.

Quelle und Rest des Artikels (http://www.handelsblatt.com/news/printpage.aspx?_p=200050&_t=ftprint&_b=1221982)

Weiterführender Link:

BaFin Homepage (http://www.bafin.de/cgi-bin/bafin.pl)


Nähere Erläuterung zum Kontenabruf:


10. Werden Kontenabrufe auch für nichtsteuerliche Zwecke zulässig sein?
Knüpft ein anderes (nichtsteuerliches) Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes (EStG) an, soll die Finanzbehörde nach § 93 Abs. 8 AO auf Ersuchen der für die Anwendung des anderen Gesetzes zuständigen Behörde oder eines Gerichtes über das Bundesamt für Finanzen Informationen über Konten- oder Depotverbindungen abrufen und das Ergebnis des Kontenabrufs der ersuchenden Behörde oder dem ersuchenden Gericht mitteilen, wenn in dem Ersuchen versichert wurde, dass eigene Ermittlungen nicht zum Ziele geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Die Vorschrift soll sicherstellen, dass Behörden oder Gerichte, die außersteuerliche Gesetze (meist Leistungsgesetze) anzuwenden haben, das tatsächliche Vorliegen von Tatbestandsmerkmalen überprüfen können, die an Begriffe des EStG anknüpfen.
Ein Gesetz knüpft nur dann an einen Begriff des EStG an, wenn nicht nur dasselbe Wort verwendet wird (z.B. "Einkommen" oder "Einkünfte"), sondern der Inhalt des Wortes mit dem Begriff des EStG übereinstimmt. Gesetze, die gleich lautende Worte eigenständig und abweichend vom EStG definieren, knüpfen nicht an Begriffe des EStG an und berechtigen daher nicht zu einem Kontenabruf. Ein Kontenabruf ist zudem nur zulässig, wenn er zur Klärung des Sachverhaltes geeignet und erforderlich ist.

Quelle (http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/007.html)

Gesetzeslage:


Sozialrecht: Bei der Sozialhilfe hat es schon im bis Ende 2004 geltenden Recht die Möglichkeit gegeben, Daten von Sozialhilfebeziehern mit den Datensätzen anderer Sozialleistungsträger oder auch anderer örtlicher Träger von Sozialhilfe und mit den beim Bundesamt für Finanzen gespeicherten Freistellungsaufträgen für Kapitaleinkünfte abzugleichen (§ 117 BSHG). Daran hat sich durch die Hartz-IV-Reform nichts geändert (§ 52 SGB II, § 118 SGB XII; jetzt beim Bundeszentralamt für Steuern).

Quelle: http://www.janvonbroeckel.de/jura/glaesernkonto.pdf




§ 93 AO - Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen (http://bundesrecht.juris.de/ao_1977/BJNR006130976BJNE018703301.html)

Bundeszentralamt für Steuern (http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/018_kontenabrufverfahren/index.html)

Klarstellung: Zunächst wird auf Anforderung einer Behörde also lediglich bekanntgegeben, welche Konten welche Person bei welcher Bank/Kreditinstitut hat, nicht jedoch Salden, Buchungspositionen oder einzelne Kontobewegungen!

Krümelchen
31.01.2008, 23:17
Zwischen Wertstellung und Buchungstag besteht ein gravierender Unterschied. Der aber wichtig ist, um über überwiesenes Geld zu verfügen. Denn der Buchungstag interessiert im Grunde gar nicht. Es kann also durchaus passieren, dass auf dem Konto ein Betrag im Plus erscheint, der aber von der Wertstellung her noch gar nicht gutgeschrieben ist. Man glaubt also, der Betrag ist gutgeschrieben in Wirklichkeit aber macht man Minus auf seinem Konto.

Mehr Informationen:

http://www.sskm.de/sskmwww/sskmwww_prod/sskmwww/privatkunden/konto_service/konto_depot/c_gel_kon_koa.jsp

Hulk
01.02.2008, 08:41
Krümelchen,

dann klär mich doch bitte mal auf.

Wenn das Geld bereits als gebucht dort steht, Wertstellung aber erst 3 Tage später sein soll, was ist / soll das?

Nefertari1968
01.02.2008, 17:59
Krümelchen,

dann klär mich doch bitte mal auf.

Wenn das Geld bereits als gebucht dort steht, Wertstellung aber erst 3 Tage später sein soll, was ist / soll das?

Das ist angeblich die Zeit, in der das Geld "unterwegs" ist.... und das im technologischem Zeitalter :D ... Fakt ist allerdings, wenn ich eine Onlineüberweisung vornehme, ist das Geld unmittelbar nicht mehr verfügbar... und beim Überweisungsempfänger, der bei einer anderen Bank ist mit 3 Tagen Zeitverzug erst verfügbar.

Früher haben wir ja gelernt:

Sparkasse Überweisung
Zentrale Sparkasse
Zentrale Volksbank
Ankunft Überweisung auf Volksbank-Konto...

Nur damals wurde von Hand gebucht - also wo dümpelt das Geld in der Zwischenzeit herum, wer profitiert über Zinsgewinne?

Krümelchen
01.02.2008, 21:06
Nur damals wurde von Hand gebucht - also wo dümpelt das Geld in der Zwischenzeit herum, wer profitiert über Zinsgewinne?

Das habe ich gemacht (von Hand eingegeben). Deshalb wurde ich nicht übernommen, weil es ja hinfällig wurde.

Also, ich kann jemanden einen Betrag am z. B. 1. Februar überweisen. Ich möchte aber, dass der Betrag erst am 15. Februar gutgeschrieben wird, weil erst dann die Zahlungsfrist um ist oder anderes. Dann erscheint dieser Betrag zwar auf dem Kontoauszug, aber wird faktisch als nicht da betrachtet. Denn geguckt wird auf die Wertstellung und die ist am 15. Februar. Genau genommen ist dieser Betrag erst am 15. Februar auf dem Konto. Ich hoffe, ich konnte das deutlich machen.

Nefertari1968
01.02.2008, 21:45
... ich meine keine Terminüberweisungen, Krümelchen

Beispiel: ein Kunde der Volksbank überweist mir (Kundin der Sparkasse) 30 Euro - bei ihm werden sie sofort in´s Minus gebucht und bei mir erscheinen sie erst 3 Tage später auf dem Konto (teils auch in der Wertstellung!)

Meine Bank meinte dann, das dauert eben so lange und das Geld wäre auch für sie noch nicht verfügbar... :wiebitte:

Dann frage ich mich allerdings - wo ist es in der Zwischenzeit, wenn es als imaginäres "Buchgeld" in irgendwelchen Sphären "herumschwebt"?


PS. das mit deinem Job tut mir leid :knuddel:

Krümelchen
01.02.2008, 21:55
Tja. Wenn ich etwas vormittags überweise, ist es immer am nächsten Tag beim Empfänger. Ich habe das aber schon öfter mal gehört. Bei Behörden dauert das komischerweise immer länger. Das hat auch 3 Tage gedauert. Hmm. Falschbuchungen sind ja quasi auch nicht mehr möglich, da der Banküberweisungs-PC das nicht annimmt. Gute Frage.

Hulk
01.02.2008, 22:29
Um es noch etwas verwirrender zu machen:

Ich habe zwei Konten zur Verfügung, beide bei der Sparkasse. Allerdings unterschiedliche Sparkassen, einmal Frankfurt und einmal in Norddeutschland.

Überweise ich von dem Konto in Norddeutschland, ist das Geld manchmal schon nach 2 Std. beim Empfänger gebucht incl. Wertstellung.

Vom Frankfurter Konto dauert es aber manchmal 3 Tage, bis das Geld ankommt!!?? :think: :think:

Krümelchen
01.02.2008, 23:06
Mit dem neuen System, was die da haben, kenne ich mich nicht aus (leider). Früher wurden die Belege (die gibt es ja fast gar nicht mehr) immer erst noch zu den Landeszentralbanken geschickt. Ob, das heute auch noch so ist, kann ich nicht sagen.

elcorazon
03.02.2008, 15:05
sparkasse ist nicht gleich sparkasse

selbst in einem bundesland sind es meist nur zusammenschlüsse/ verbände der sparkassen (um geld beim personal zu sparen???)

in nrw sind die sparkassen zum beispiel öffentlich rechtlich ... die dürfen also auch mit siegeln umgehen, in bremen ist die spk es nicht ... dürfen also keine siegel benutzen und brauchen zum beispiel gerichtsvollzieher ....
in nrw gibt es viele zusammenschlüsse dieser banken mit dem namen sparkasse
onlineüberweisung in bremen ist auch spannend ... da muss noch handarbeit im spiel sein, denn eine überweisung vom 21.12.2007 abends tauchte als abgebucht/ getätigt erst am 27.12. nachmittags auf.

was wenn man auf die pünktliche abbuchung angewiesen ist und dann diese 5 - 6 tage dazwischen hat?

Summse
04.02.2008, 11:50
Bei Mir(Deutsche Bank) ist das zum Glück anders. Sobald Geld eingeht kann Ich darüber verfügen. Es ist sofort auf dem Konto Gutgeschrieben.

dragonflyer
04.02.2008, 12:45
Bei Mir(Deutsche Bank) ist das zum Glück anders. Sobald Geld eingeht kann Ich darüber verfügen. Es ist sofort auf dem Konto Gutgeschrieben.

Das kann man leider nur am Geldautomaten, Modus "Echtzeitkonto" oder beim Onlinebanking sehen.
Ziemlich doof für die Kunden, die das nicht wissen und immer erst am Kontoauszugsdrucker stehen und noch nix davon sehen.
Auf dem Kontouszug erscheint es erst einen Tag später.

Wir sind auch bei der Deutschen Bank ;)

Summse
04.02.2008, 12:56
Genau Echtzeit heisst das. Ist feine Sache.

Ich schaue immer daheim am Pc ob Geld da ist und dann schnell zur Bank:D

Gaston
04.02.2008, 13:00
Ich wickle alles online ab. Am Schalter oder Kontoauszugautomaten war ich die letzten 10 Jahre schon nicht mehr.

laukasius
04.02.2008, 13:27
Gaston,

mache ich so wie du. Allerdings werden mir die Auszüge trotzdem mit einer überhöhten Gebühr zugeschickt.

Bei den normalen Banküberweisungen traten, zumindest in letzter Zeit, keine Schwierigkeiten auf.

Allerdings musste ich jetzt Daueraufträge abändern. Die erste Überweisung lief normal zum 1. des Monats, die nächste soll allerdings erst zum 3. erfolgen, sodass der Betrag garantiert verspätet auf dem anderen Konto landet.

Das muss man jetzt mal verfolgen.

Erhebliche Schwierigkeiten hatte ich allerdings damals mit den Gehalteingängen, wenn sie von einer Sparkasse kamen.
Wesentlich verspäteter Eingang bis zu 4-7 Tage, der damit begründet wurde, dass die dortigen Überweisungen zu spät an eine *Bank* erfolgen würden.

Nach Rücksprache und Drohung einer Kündigung wurde die Wertstellung auf meinem Konto dann bereinigt.

Die Eingänge der Agentur waren allesamt pünktlich auf dem Konto.

JumpinJack
04.02.2008, 14:05
Allerdings werden mir die Auszüge trotzdem mit einer überhöhten Gebühr zugeschickt.
lässt sicher aber vermutlich abstellen :think: war bei mir jedenfalls so, indem ich in den ersten tagen des neuen monats jeweils meine kontoauszüge gratis am automaten rauslies (ansonsten wären sie eben auch gegen gebühr zugesandt worden) :D

sprich doch einfach mal mit deiner bank(filiale) darüber ... ;)

laukasius
04.02.2008, 14:55
Jumping,

das ist Bequemlichkeit, die bezahlt werden muss.

Online ist gut und schön, aber Auszüge sollte man aufheben.

Ich musste damals Auszüge bestellen, die ich schon vernichtet hatte, um Bezahlungen zu belegen. ( Machenschaften einer damaligen Kabelfirma, die ihren Umsatz steigern wollte und auch Ausgezogene noch belasten wollte.)

Das Späßchen kostete mir ca. 70 DM.

HorstLE
28.03.2008, 14:35
Ich hab folgendes Problemchen:

Mein Anbieter für Fernsehen, Phone und Internet hat von mir eine Einzugsermächtigung laut Vorschrift der AGB. Ohne Einzugsermächtigung kein Fernsehen, Phone und Internet.

Bevor der Anbieter die fälligen Gebühren für Fernsehen, Phone und Internet abbucht, habe ich die fälligen Gebühren bereits überwiesen.

Jetzt schreibt mir mein Anbieter:

... bitten wir Sie, Ihre Rechnungen in Zukunft nicht mehr zu überweisen.

Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die mir das vorzeitige Überweisen der fälligen Gebühren verbieten?

Nefertari1968
28.03.2008, 15:23
Ich hab folgendes Problemchen:

Mein Anbieter für Fernsehen, Phone und Internet hat von mir eine Einzugsermächtigung laut Vorschrift der AGB. Ohne Einzugsermächtigung kein Fernsehen, Phone und Internet.

... das ist oftmals üblich.


Bevor der Anbieter die fälligen Gebühren für Fernsehen, Phone und Internet abbucht, habe ich die fälligen Gebühren bereits überwiesen.

Warum das?



Gibt es gesetzliche Bestimmungen, die mir das vorzeitige Überweisen der fälligen Gebühren verbieten?

... m.W. nicht - außer eben die AGB. Allerdings machst du deinem Anbieter unnötig Arbeit, denn die Einzugsermächtigung besteht zum Einziehen der fälligen Beträge, wenn du vorab überweist... "zwingst" du den Anbieter quasi zur gesonderten Zahlungsüberwachung, gerade diese wollte er in dieser aufwendigen Form vermeiden. Bei der Einzugsermächtigung muss er hingegen nur reagieren, wenn das Konto nicht gedeckt wäre...

HorstLE
28.03.2008, 15:48
Bevor der Anbieter die fälligen Gebühren für Fernsehen, Phone und Internet abbucht, habe ich die fälligen Gebühren bereits überwiesen.



Warum das?

Weil ich alle meine Fälligkeiten am 1. des Monats begleiche. Das restliche Guthaben wird dann sofort vom Konto abgeholt.

Ich kann ja nicht warten, bis der Anbieter die fälligen Gebühren vom Konto abbucht (üblich zwischen dem 8. und 11. des Monats). Hab ja immer noch den Insolvenzverwalter im Nacken. Lass ich Geld auf meinem Konto, holt sich das wohlmöglich der Insolvenzverwalter. Dann wäre mein Konto nicht mehr gedeckt und ich hätte ein Problem.


... m.W. nicht - außer eben die AGB. Allerdings machst du deinem Anbieter unnötig Arbeit, denn die Einzugsermächtigung besteht zum Einziehen der fälligen Beträge, wenn du vorab überweist... "zwingst" du den Anbieter quasi zur gesonderten Zahlungsüberwachung, gerade diese wollte er in dieser aufwendigen Form vermeiden. Bei der Einzugsermächtigung muss er hingegen nur reagieren, wenn das Konto nicht gedeckt wäre...

Pflichten und Obliegenheiten des Kunden:

Der Kunde ist verpflichtet,

- eine Einzugsermächtigung für sein bei einem deutschen Kreditinstitut eingerichtetes Girokonto zu erteilen und für ausreichende Deckung dieses Kontos zu sorgen,

- die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen; für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde die entstandenen Kosten in Höhe der aus der PL ersichtlichen Pauschale – vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten – zu ersetzen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass er das schadenauslösende Ereignis nicht zu vertreten hat.

Ich habe seit Erteilung der Einzugsermächtigung (März 2006) noch nie erlebt, das der Anbieter die fälligen Gebühren von selbst abgebucht hat. Demnach sollte dieser doch froh sein, das ich zuverlässig und pünktlich meine Rechnungen begleiche.

Gaston
28.03.2008, 16:31
Da die AGBs hier deutlich sind, darfst du natürlich nicht überweisen.
Dein Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf dein Einkommen, da dieses als Sozialleistung eh unpfändbar ist und auch unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Also lasse deinen Anbieter abbuchen und du hast keinen Stress ;)

HorstLE
28.03.2008, 16:44
Da die AGBs hier deutlich sind, darfst du natürlich nicht überweisen.
Dein Insolvenzverwalter hat keinen Zugriff auf dein Einkommen, da dieses als Sozialleistung eh unpfändbar ist und auch unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.

Also lasse deinen Anbieter abbuchen und du hast keinen Stress ;)

In Ordnung, dann werde ich die mal werkeln lassen. :D

Was passiert dann?

Ich habe seit Erteilung der Einzugsermächtigung (März 2006) noch nie erlebt, das der Anbieter die fälligen Gebühren von selbst abgebucht hat.

Mal sehen, wann wieder eine Mahnung von denen kommt. :träum:

Eine Mahnung, obwohl die eine Einzugsermächtigung haben. Alles schon gehabt. :wallblash:

HorstLE
28.03.2008, 17:22
Ich habe seit Erteilung der Einzugsermächtigung (März 2006) noch nie erlebt, das der Anbieter die fälligen Gebühren von selbst abgebucht hat.

E-Mail-Auszug meines Anbieters vom 02.02.2008:

Nach Prüfung Ihrer Kunden und Rechnungsdaten haben wir folgendes festgestellt:

Es ist uns leider nicht möglich Ihr Guthaben auf Ihr Konto zurück zu erstatten, da Sie uns Ihre monatlichen Gebühren überweisen und somit uns keine Bankverbindung vorliegt.

Mein E-Mail-Auszug an meinen Anbieter vom 05.02.2008:

Als Anlage zu diesem Schreiben übersende ich Ihnen je eine Kopie von:

1. Einzugsermächtigung von 03/2006
2. Widerruf vom 31.01.2007 bzgl. der Einzugsermächtigung von 03/2006 (wegen Kontoänderung)
3. Einzugsermächtigung vom 31.01.2007

Fazit: Die haben eine Einzugsermächtigung, setzen diese jedoch nicht ein. Deshalb muss ich die fälligen Gebühren überweisen. Mache ich das nicht, bekomme ich entweder

- eine Mahnung incl. Sperre oder
- die Kündigung und Sperre.

Das kann ich mir aber nicht leisten, da ich auf Telefon, Fax und Internet angewiesen bin.

Gaston
28.03.2008, 17:25
Dann solltest du sie auffordern, die vorliegende Einzugsermächtigung zu nutzen.

HorstLE
28.03.2008, 17:35
Dann solltest du sie auffordern, die vorliegende Einzugsermächtigung zu nutzen.

Da bekannt ist, das dieser Anbieter desöfteren fehlerhafte Abbuchungen getätigt hat, ist es mir doch (verständlicherweise) lieber (und sicherer), wenn ich meine fälligen Gebühren bereits am 1. des Monats überweise.

Das mache ich nun seit 03/2006, bisher ohne Probleme und Einwände seitens des Anbieters.

Auf einmal will der Anbieter abbuchen? Sehr eigenartig.

Ich hab kein Minus bei meinem Anbieter, eher ein Guthaben in Höhe von ca. 24,50 Euro.

HorstLE
10.04.2008, 11:07
Erstmals seit Beginn der Finanzmarktkrise ist in Deutschland eine Bank geschlossen worden. Die Bankenaufsicht BaFin machte am Mittwoch die Weserbank AG in Bremerhaven dicht und beantragte ein Insolvenzverfahren.

Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.az-web.de/news/wirtschaft-detail-az/485297?_link=&skip=&_g=Bankenaufsicht-schliesst-Weserbank) und HIER (http://www.ngo-online.de/12ganze_nachricht.php?Nr=17679&Titel=Lafontaine%20fordert%20R%C3%BCcktritt%20von% 20Steinbr%C3%BCck%20wegen%20IKB-Debakel&herkunft=i)

ladyanett78
29.04.2008, 14:11
Hallo,


Also ich muss schon sagen ich bin sehr entäuscht von der Postbank.

seit meinen Kontowechsel von der Sparkasse zur Postbank muss ich sagen war mir die sparkasse doch besser dran, und folgendes ,da ich im mom von der Arge mein Lebensunterhalt beziehe und es auch immer pünktlich brauche.auf der sparkasse war das geld von der immer zum 29.des Mon. schon auf meinen konto aber halt bei der Postbank noch nicht. ich fragte freundlich am schalter nach wann immer so die Buchzeiten der Postbank wäre mir wurde gesagt ich solle mich einpaar tage gedulden ,aber ich brauche ja das geld.
wie lange dar die bank das geld zurück halten (bin echt sauer weiss nicht ob ich bei der Postbank bleibe)
LG Ladyanett78:thx:

Nefertari1968
29.04.2008, 14:52
.... nun, ich bin ebenfalls Kundin der Sparkasse und Leistungen sind zum Monatsletzten angewiesen und stehen - je nachdem, ob ein Wochenende dazwischen liegt, 1-3 Tage hiernach faktisch zur Verfügung.

(Siehe inzwischen abgetrennten Thread: Bankkonto: Verfügbarkeit nach Geldeingang (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=10355))

Grundsätzlich sind ALG II-Leistungen zum Monatsschluss zu buchen, es besteht kein Anspruch auf Gutschrift bereits am 28. d.M.

16011965
29.04.2008, 15:08
am letzten des Monats spätestens am 1'ten des Folgemonats muss das Geld da sein, das hat nichts mit der Bank zu tun wo das Konto ist.

Wenn es bei der Sparkasse schon am 28/29'igsten gebucht war hattest Du mehr als Glück.

Also immer schön locker bleiben, aufregen erst am 2.Mai !!!

elcorazon
29.04.2008, 15:11
Da die Empfängerbank eingehende Zahlungen nach §§ 675 , 667 , 271 I BGB sofort an den Kontoinhaber herauszugeben hat, hat die Wertstellung nach dispositivem Gesetzesrecht für den Tag zu erfolgen, an dem der Betrag bei der Bank eingeht und der Empfänger deshalb einen Anspruch auf Gutschrift hat.



ich würde einfach mal schauen, auf welches datum der eingang des geldes gelegt wird/ wurde.

es kann wirklich von bank zu bank unterschiedliche laufzeiten des geldes geben.

Nefertari1968
29.04.2008, 15:14
ich würde einfach mal schauen, auf welches datum der eingang des geldes gelegt wird/ wurde.

es kann wirklich von bank zu bank unterschiedliche laufzeiten des geldes geben.


Interessant, da bei mir immer '"vorläufig" gebucht wird, die Wertstellung erst im Nachhinein korrekt erfolgt - im Ernstfall bedeutet das, dass am Freitag gebuchtes Geld 3 Tage nicht zur Verfügung steht, am Dienstag dann aber Wertstellung = Freitag erfolgt....

Hast du einen Link zu deinem Zitat, bitte?


Ansonsten... wir hatten das Thema schon: Bankkonto: Unterschied zwischen Wertstellung und Buchungstag (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=8392&highlight=Bank)

shina
29.04.2008, 15:18
Bei der Postbank ist der Geldeingang auch noch meinen Erfahrungen immer erst ein, zwei Tage später zu verzeichnen. Ich bin deshalb wieder zur Sparkasse zurück.

Aber am 29. hat wohl noch niemand Anspruch auf Sozialleistungen, morgen ist der letzte Tag im Monat.

HorstLE
29.04.2008, 15:22
Da die Empfängerbank eingehende Zahlungen nach §§ 675 , 667 , 271 I BGB sofort an den Kontoinhaber herauszugeben hat, hat die Wertstellung nach dispositivem Gesetzesrecht für den Tag zu erfolgen, an dem der Betrag bei der Bank eingeht und der Empfänger deshalb einen Anspruch auf Gutschrift hat.

Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.rechtsanwalt-heim.com/504631958f0d8df0f/504631958f0dcbf29.html)

Gaston
29.04.2008, 15:22
Nun, ich bin bei der Postbank und bekomme mein Geld immer am letzten Tag im Monat und kann sofort darüber verfügen.....

flocke1981
29.04.2008, 15:24
also ich bin auch bei der Sparkasse. Und immer am 1. des Monates ist meine Kohle drauf. Ich hoffe, wegen Maifeiertag wird das schon morgen drauf sein :think: Silvester war es ja auch so. Da war das Geld schon am 31.12. drauf.

Gruß
flocke

Nefertari1968
29.04.2008, 15:33
Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.rechtsanwalt-heim.com/504631958f0d8df0f/504631958f0dcbf29.html)

Danke.... leider löst das mein spezifisches Problem nicht, denn da geht es nur um die Wertstellung, die erfolgt bei meiner Bank korrekt.

shina
29.04.2008, 15:38
Bei mir war Gutschrift und Wertstellung auch immer am gleichen Tag, bei der Postbank Stuttgart war das Geld halt immer erst einen Tag später drauf. :denk:

elcorazon
29.04.2008, 15:44
sorry ... grad erst gesehen hab ... aber horst hat ja schon.


die laufzeiten zur sparkasse in bremen betragen merkwürdiger weise schon mal 5!! oder mehr tage.
die dame aus der anmeldung hat mir netterweise das eine oder andere mal gezeigt wann das geld rausgegangen ist.

warum und wie das nun grad so läuft .... und beim alg II geld so sehr viel anders ist als anderswo kann ich nicht sagen .... höchstens einige bekannte fragen die bei der spaßkasse in nrw arbeiten, die ist ja öffentlich rechtlich und vllt wissen die mehr.

Nefertari1968
29.04.2008, 15:58
sorry ... grad erst gesehen hab ... aber horst hat ja schon.


die laufzeiten zur sparkasse in bremen betragen merkwürdiger weise schon mal 5!! oder mehr tage.
die dame aus der anmeldung hat mir netterweise das eine oder andere mal gezeigt wann das geld rausgegangen ist.

warum und wie das nun grad so läuft .... und beim alg II geld so sehr viel anders ist als anderswo kann ich nicht sagen .... höchstens einige bekannte fragen die bei der spaßkasse in nrw arbeiten, die ist ja öffentlich rechtlich und vllt wissen die mehr.

... ich bin nicht bei der Sparkasse in Bremen - sondern bei der KSK Niedersachsen... bin halt eine treue Kundin... bis auf diese Kleinigkeit bin ich mit meiner Bank überaus zufrieden.

... auch Morgen wird da wieder stehen: "vorläufig" :think:

elcorazon
29.04.2008, 16:13
hm .... war da nicht schon an anderer stelle im forum mal was in dieser richting?? ..:think: .. weiß nicht.
aber vorläufig hat wohl mit der werstellung zu tun ... ist angekündigt worden aber noch nicht bestätigt, könnte ich mir denken ... :weißnicht:

Nefertari1968
29.04.2008, 16:17
hm .... war da nicht schon an anderer stelle im forum mal was in dieser richting?? ..:think: .. weiß nicht.
aber vorläufig hat wohl mit der werstellung zu tun ... ist angekündigt worden aber noch nicht bestätigt, könnte ich mir denken ... :weißnicht:

Den Link zum anderen Thema hatte ich hier in diesem Thread schon gepostet :knuddel:

.... die Wertstellung ist korrekt - aber das Geld steht nach Buchung nicht gleich zur Verfügung, es ist "vorläufig" gebucht... und wenn die Bank dann zwei Tage geschlossen hat, dann steht mir mein Geld faktisch nicht zur Verfügung, das hat nichts damit zu tun, dass im Nachhinein die Wertstellung korrekt vorgenommen wird, sondern dass scheinbar die tatsächliche Gutschrift zunächst in Zweifel gezogen wird bzw. der Mitarbeiter keine Zeit hat, vollständig zu buchen =?

elcorazon
29.04.2008, 16:23
ups ... auch überlesen hab den link -g-

richtig, das vermute ich .... aber das geld steht dir zur verfügung ... nur wenn es nicht rückwirkend valutiert wird, dann zahlst du überziehungszins :(

es war vor vielen jahren dieses urteil ... groß in der presse .... die bank zieht überweisungen sofort bei dir ab, aber geld was du bekommst, wird erst taaaaaage später gutgeschrieben ... die banken kassierten überziehungszinsen obwohl eigentlich geld auf dem konto war ... nur die faule bande hatte sich zeit mit der wertstellung gelassen.

wo ist denn der herr bänker aus lux?? ... der müsste es doch genau wissen -bg-

Nefertari1968
29.04.2008, 16:29
... das Geld steht mir eben nicht zur Verfügung - hätte ich nicht einen kleinen "Vorrat" auf meinem Konto, den ich immer vorhalte, würde ich so manches Monatsende über einige Tage dumm aus der Wäsche schauen...

elcorazon
29.04.2008, 16:48
also lassen sie es dich nicht abheben?

16011965
29.04.2008, 16:52
also bei mir ist das Geld morgen früh spätestens gegen 5:00 Uhr in Vormerkung aber ich kann sofort darüber verfügen bzw. am Automaten abheben, ist eben die Bank mit dem grünen Band der Symphatie, wie früher der Werbespruch war :)

Nefertari1968
29.04.2008, 16:53
also lassen sie es dich nicht abheben?

Wenn ich keinen Vorrat hätte, nein, dann wäre das Geld nicht verfügbar, korrekt.

... ich habe keinen Disporahmen vereinbart und möchte auch keinen... nur über das Geld verfügen, dass auf meinem Konto eingeht und zwar dann, wenn es eingeht.

elcorazon
29.04.2008, 17:01
das liest sich etwas anders ... scheint dann so zu sein, um vor einem eventuellen überziehen zu "schützen" (wen zu schützen bleibt offen und wohl das kleine geheimnis der bank -g-)

wenn ich das werten würde, müsste ich sagen: die bank vertraut dem staat nicht was die überweisungen angeht -g-

Nefertari1968
29.04.2008, 17:06
das liest sich etwas anders ... scheint dann so zu sein, um vor einem eventuellen überziehen zu "schützen" (wen zu schützen bleibt offen und wohl das kleine geheimnis der bank -g-)

wenn ich das werten würde, müsste ich sagen: die bank vertraut dem staat nicht was die überweisungen angeht -g-

.... ich bin langjährige Kundin, habe sowohl Dispo als auch einen Kredit abgetragen - die "Reste", als ich schon im ALG II-Bezug war... die Bank würde mir sicherlich einen Dispo einräumen - ich möchte aber aus Überzeugung keinen Überziehungsrahmen, da ich haushalte, benötige ich ihn auch nicht.

Was die Zahlungen des Staates angeht... einmal angewiesen, nicht rückholbar - es handelt sich ja nicht um einen Scheck oder ähnliches... bei KfZ-Steuer-Rückerstattungen per Verrechnungsscheck in der Vergangenheit habe ich dagegen sehr lange auf Gutschrift und auch Wertstellung warten müssen, da hier ja ggf. der Scheck nicht eingelöst wird - aber in diesem Fall sehe ich kein Risiko der Bank. :think:

elcorazon
29.04.2008, 17:25
nun, ich denke wenn dispo gleich null ist .... dann wird der computer nicht unterscheiden wen er vor sich hat ..... er rückt nichts mehr raus.

gab früher ... zumindest in bremen, noch unterscheidungen .... anscheinend konnte man noch schalter setzen wie .... ok, bis minus 100 gibt es trotzdem noch ..... aber ob das heute noch so ist ... ka

Nefertari1968
29.04.2008, 17:26
nun, ich denke wenn dispo gleich null ist .... dann wird der computer nicht unterscheiden wen er vor sich hat ..... er rückt nichts mehr raus.

... genau darum geht es ja... es ist Geld vorhanden, da gebucht...

Nefertari1968
29.04.2008, 17:30
... ich habe das Thema von diesem Thema hier:

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?p=49045

abgetrennt, weil wir da schon arg "geschreddert" haben ;)

elcorazon
29.04.2008, 18:11
ja, buchungstag 30.4. ..... valuta (nachträglich, weil eventl. erst noch bestätigt werden muss) 30.4.

so wie ich früher manchmal buchungstag später als valuta hatte ... weil geld nach 2. buchungstermin gekommen ist .... buchung: heute .... wertstellung: gestern
hab ich aber schon lange nicht mehr gehabt ... warum? :weißnicht: vllt schmeißen die ja beides auf den gleichen tag heute .... buchen erst, wenn wertstellung da ist????

16011965
30.04.2008, 04:38
Nachtrag :

und wie gewohnt, das Geld war gegen 4:30 in Vormerkung und vom Automaten konnte ich schon abholen.

flocke1981
30.04.2008, 10:07
Nachtrag :

und wie gewohnt, das Geld war gegen 4:30 in Vormerkung und vom Automaten konnte ich schon abholen.


Bei welcher Bank bist du denn? Kam heute morgen nicht zum gucken ob bei mir schon was drauf ist.

Gruß
flocke

16011965
30.04.2008, 11:42
die Bank mit dem grünen Band der Symphatie = Dresdner Bank

Nefertari1968
30.04.2008, 11:53
Nachtrag: "vorgemerkt" :träum:

Gaston
30.04.2008, 14:25
Mein Geld war, wie immer, pünktlich um 12 Uhr gebucht und um 12:30 Uhr war die Hälfte davon bereits wieder für die Festkosten weg. :troet:

elcorazon
30.04.2008, 15:14
auch gebucht und wertstellung uuuunnndddd .... schon so einiges weg :weißnicht:

16011965
30.04.2008, 15:18
Nachtrag: "vorgemerkt" :träum:

vorgemerkt heißt, das das Geld zwar schon so gut wie auf dem Konto ist und online unter "Vorgemerkt" ersichtlich, aber nocht nicht auf dem Kontoauszug erscheint , das immer erst einen Tag später als Gutschrift.

Hoffe es war verständlich ausgedrückt :think:

PS: Und dank einiger liegend gebliebener Unkosten zu den mtl. Festkosten noch knapp 80,- Euro für den Rest des Monats da :coffee:

Nefertari1968
30.04.2008, 15:22
vorgemerkt heißt, das das Geld zwar schon so gut wie auf dem Konto ist und online unter "Vorgemerkt" ersichtlich, aber nocht nicht auf dem Kontoauszug erscheint , das immer erst einen Tag später als Gutschrift.

Hoffe es war verständlich ausgedrückt :think:

... nur wenn meine Bank "arbeitet" - das tut sie aber heute Nachmittag nicht - morgen nicht... vielleicht Freitag vormittag :weißnicht: - aber dazu haben wir gestern einen eigenen Thread kreiert: Bankkonto: Verfügbarkeit nach Geldeingang (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=10355)

flocke1981
30.04.2008, 19:14
Bei mir war noch nichts drauf heute. Ich dachte, die machen eine Ausnahme weil Feiertag morgen ist. War ja Silvester auch so. Dann eben nicht, muss ich hungern morgen :D

Aber komisch war es schon. Die Läden vollgefüllt bis zum geht nicht mehr. Bei welchen Banken haben die denn ihr Konto :think:

Zur Postbank kann ich noch wechseln oder? Hab gehört bis 26, dann nicht mehr :think: Ich bin noch 26, werde im September 27.

Gruß
flocke

Paulchen
30.04.2008, 19:34
Also die Postbank war mir seinerzeit zu unflexibel. Wir sind seit einiger Zeit bei der Sparkasse und zufrieden. Für den absoluten Notfall hätten wir sicher noch 2-3 Leute die uns 20-30 € übers Wochenende leihen würden.

Das alle gleichzeitig ohne Geld waren hats noch nicht gegeben.

Von der Planung her sollte man so Eventualitäten überbrücken können.
Mit Disziplin vielleicht sogar 20 € im Keller bunkern?

Nur so eine Idee, ich selbst hab auch keine "Kohle" im Keller :D

Sieben
04.01.2009, 23:02
Hallo,

die letzten Monate waren einfach nur Mies.
Heute schaute ich ersteinmal die Kontoauszüge mit an und musste feststellen, dass mir D2 (keine Ahnung, ob das erlaubt ist, wenn nicht bitte löschen), Oktober(16.10.) einen Betrag von 12,56 € abgezogen hat und im Novemver, wie auch Dezember (16.11. und 16.12.) 29,95€ abgezogen hat.

Mit so vielen Zeugs habe ich einen Vertrag. Aber 100% nicht mit denen. Da auf den Kontoauszügen auch keine Adresse drauf steht, kann ich mich noch nicht einmal beschweren!

Werde morgen zur Bank gehen und denen sagen, dass ich den Betrag von 72,46€ zurückhaben möchte und diesen Anbieter sperren.

Aber wie kann ich denen einen Brief schreiben? Oder anrufen?
Woher haben die meine Kontoadressen? Ich mein.... im Mai letzten Jahres ließ ich einen Anschluss stornieren, noch in meinem Zeitlimit. Es war ein versehen meinerseits und die Kündigung ist dabei. Von da kann ich die Adresse nehmen. Mein Kündigungsschreiben habe ich leider nicht schriftlich, weil mir gesagt wurde, dass meine Daten noch gar nicht aufgenommen wurden. Weil ich naiv bin, glaubte ich das. Am 24.05.08 schickte ich also den Brief für den Widerruf ab und habe dies mit Einschreiben getätigt.

Die gleiche Adresse werde ich noch einmal nutzen, um mein Geld wiederzubekommen. Aber auf was muss ich denn noch achten!? Ich mein, der Typ sagte, dass es so okay ist....... hallo? Ich will mein Geld zurück!

Gaston
04.01.2009, 23:11
Wozu mit dem Anbieter in Kontakt treten?

Einfach so wie du selbst schreibst, vorgehen. Also Rückbuchung und Sperre für Einzug von diesem Anbieter, Ende.

Wenn die etwas von dir wollen, werden sie dich schon anschreiben. Dann reagierst du entsprechend.

Also nur die Ruhe :)

Sieben
04.01.2009, 23:37
Ich habe Angst, dass es wegen dem Oktober Probleme werden kann, wegen den Monaten....
Außerdem bin ich bei ..... der Postbank ... und die schafft es noch nicht einmal, mir einen Dauerauftrag einzurichten. Bin derzeit sowieso wieder fertig mit diesen Ämtern und Therapie und Wohnungsumzugsgeschichte...... sodass ich mir weiteren Ärger nicht mehr wirklich leisten kann.


Habe nun folgendes geschrieben.... weiß noch nicht, ob ich es abschicken werde. Versuche einen kurzfristigen Termin bei der Sozialberatung zu erhalten, da ich noch andere Probleme sowieso habe.



Sehr geehrte Damen und Herren,

am 24.05.2008 schickte ich Ihnen einen Widerrufschreiben, den Sie auch erhalten haben.
Dieser Vertrag wurde storniert.

Seit dem Oktober 2008 ziehen Sie mir jedoch monatlich einen Betrag ab, im Wert von 29,95 €. Da ich jedoch keinen Vertrag mit Ihnen eingegangen bin, ist diese Abbuchung rechtswidrig.

Somit überweisen Sie mir bitte den Betrag von 72,46€,
aufgegliedert in:
Oktober: 12,56 €
November: 29,95 €
Dezember: 29,95 €
an das von Ihnen bekannte Konto zurück.

Außerdem stellen Sie weitere Forderungen an mich umgehend ein, zudem erwarte ich eine schriftliche Reaktion Ihrerseits, sodass wir dieses Thema abschließen können, was mich – und wahrscheinlich auch Sie – freuen würde.

Für Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich telefonisch zur Verfügung.


Außerdem habe ich noch solch eine Angst, dass die mir zum Vorwurf machen, dass ich gar nichts schriftlich bekommen habe und beweise mal einen Telefonanruf und deren Worte....

Danke Gaston für Deine schnelle Reaktion.

Hypergun
05.01.2009, 02:55
Hallo Sieben,

Rückbuchungen von Lastschriften sind nur bis 6 Wochen rückwirkend möglich.
Wenn Du auch Telefonbanking aktiviert hast kannst Du 01803040700* anrufen
und dich vom Sprachcomputer an einen Berater durchstellen lassen.
Der kann in Sekunden Lastschriften stonieren.
Andernfalls gehe zur nächsten Postfiliale mit Postbankberatung.
Eine kostenlose Nummer gibt es auch: 08001008906

*9ct/Minute aus dem Festnetz

kalei
05.01.2009, 10:47
Hallo Sieben,

Rückbuchungen von Lastschriften sind nur bis 6 Wochen rückwirkend möglich.
*9ct/Minute aus dem Festnetz
Das ist von den Banken ein gewolltes Mißverständnis. schweissabwisch1
Es gibt keine gesetzlichen Fristen. Außer Verjährung.
Unter 6 Wochen geht das allerdings alles sehr einfach mit mail an die Bank oder Anruf ganz Problemlos.
Bei längeren Falschbuchungen wird der Aufwand größer (Gericht, Beweise usw.)
Aber es geht und es gibt irgendwo im Netz auch Urteile zum Nachlesen.

Sieben
05.01.2009, 15:17
Hallo :)

war heute bei DER Bank....... und ich werde sie hoffentlich irgendwann wieder wechseln dürfen (irre zwischen 600 km noch hin- und her, wobei ich nun mich nicht auf eine Stadt festlegen kann und somit auf diese Bank (leider) angewiesen bin).

DIESE Person am Schalter meinte jedoch, dass es tatsächlich nur 6 Wochen geht. Ob das Geld für November noch zurückgebucht werden kann, bleibt fraglich. In 2-3 Wochen erhalte ich die Antwort. Habe heute verschlafen... muss morgen unbedingt zur Sozialberatung. Und nun wenigstens diese Blätter gründlicher Überfliegen.

Immer wieder solch ein Ärger. Und bei meinem Glück kommen dann wahrscheinlich noch Bearbeitungsgebühren dazu, die ich zu finanzieren habe. Bin sehr gespannt darauf, was mich noch erwartet.

kalei
05.01.2009, 17:27
Hallo :)
DIESE Person am Schalter meinte jedoch, dass es tatsächlich nur 6 Wochen geht. Ob das Geld für November noch zurückgebucht werden kann, bleibt fraglich. In 2-3 Wochen erhalte ich die Antwort.
Natürlich sagt diese Banktante das. Sie glaubt Recht zu haben. Stimmt jedoch nicht. Ich werde das Urteil mal suchen. kann aber dauern. Vielleicht kennt das noch jemand und weiss es zu finden.....:wiebitte:

träne
05.01.2009, 17:33
bitte schön... (http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo68872.htm)

kalei
05.01.2009, 17:41
Rückbuchung siehe hier;

http://www.teltarif.de/forum/s11790/53-1.html
oder hier:
http://www.wer-weiss-was.de/theme65/article363252.html
noch besser hier:
http://www.formlet.de/recht-gesetz/709-rueckbuchung-der-lastschriften.html
und hier das Urteil im Volltext:
http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo68872.htm

na geht doch alles zu finden, da staune ich selbst.:D

kalei
05.01.2009, 17:41
bitte schön... (http://www.rws-verlag.de/bgh-free/volltex2/vo68872.htm)
Danke Du warst schneller....:daumen2:

träne
05.01.2009, 17:46
na gerne doch...:D

du warst ja auch fix...

kalei
05.01.2009, 17:56
na gerne doch...:D

du warst ja auch fix...
na klar und ich hab das alles schnell noch gelesen ;)

Sieben
05.01.2009, 19:05
oha, vielen Dank für eure Mühe und die Links. Da morgen hier frei ist, wie ich gerade mitbekommen habe, kann ich mir alles durchlesen und weitere Wege suchen. Vielen Dank !

Paulchen
04.04.2009, 13:28
Ein besonderer "Kontoservice" der HASPA umgotteswillen1


Arbeitslose mit Code belegt. Datenschutz ade?



Die Hamburger Sparkasse HASPA kennzeichnet Kunden ohne deren Wissen als "mittellos"


Ein Kreditinstitut hats ja grade nötig mit dem Finger auf andere zu zeigen :wallblash: :kotz: !!!

:------>: Gegen Hartz 4 (http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698451029e08.php)

Angel
04.04.2009, 16:22
Nur gut das man nicht bei der Haspa ist.
Auch sind meine Konten alle aus Zeiten vor Hartz IV-Bezug.

Stellt sich die Frage, ob sie jemanden der aus Hartz IV rauskommt dann eine neue Kontonummer geben??

Und was ist mit den Geringverdienern, die zu stolz sind zusätzlich Hartz IV zu beantragen?

Da stellen sich bei mir ja gleich mehrere Fragen auf.

Paulchen
04.04.2009, 17:45
Och, das Netz ist sehr ENGMASCHIG :


Laut Angaben der Datenschutzbehörden recherchierten in dieser Sache übrigens auch Kollegen mehrerer Zeitungskonzerne, namentlich Spiegel online. Dies deckt sich mit den Angaben des Betroffenen. Erschienen ist bisher nichts.

Zu erwähnen wäre diesbezüglich, dass der 15%-ige Gesellschafter des sog. HASPAX-Index der Axel-Springer Verlag ist, neben anderen nicht unbekannten Firmen wie Freenet, Beiersdorf, Bijou Brigitte, die Comdirect Bank oder die Hamburger Plattenfirma "Edel".

...etc. pp :wiebitte: ???

Bauer Harms
04.04.2009, 20:50
Die Sache mit den 1199-Konten bei der Haspa ist allerdings nicht mehr ganz neu. Sie hatte vor zweieinhalb Jahren mal für großen öffentlichen Wirbel gesorgt. Was ist eigentlich aus der Strafanzeige geworden, die im September 2006 deswegen gegen den Vorstand der Haspa bei der Hamburger Staatsanwaltschaft erstattet wurde?

Paulchen
05.04.2009, 09:15
Hallo Bauer Harms :daumen2: ,


ist allerdings nicht mehr ganz neu.

...Aha :denk: ! Bin beim stöbern drauf gestossen, und hier im Forum hat ichs noch nicht gesehen :Klarsehen: .


Was ist eigentlich aus der Strafanzeige geworden,

...da müsst ich raten oder tiefer recherchieren :weißnicht: .

Nur mal rein "gefühlsmässig" tippe ich auf Einstellung wegen Verfahrensfehler (Fristversäumnis), das ist immer elegant und plausibel umgotteswillen1 .

Wenn ich beim "stöbern" dazu was finde, reich ichs hier nach :daumen2: !

HorstLE
04.01.2010, 05:41
Zahlreiche Kunden der Postbank hatten am Wochenende Probleme, wenn sie mit neueren EC- und Kreditkarten Geld am Automaten ziehen wollten. Ein Teil der Karten mit einem Sicherheits-Chip sei von den Automaten abgewiesen worden, sagte ein Sprecher der Postbank am Sonntag in Bonn.

Die Geldautomaten selbst hätten tadellos funktioniert. Experten würden derzeit nach der Ursache suchen, warum einige der Karten mit dem sogenannten EMV-Chip von den Automaten nicht angenommen würden.

Quelle und vollständiger Artikel: ---> HIER (http://www.lvz-online.de/multimedia/content/23441720_mldg.html)

HorstLE
05.01.2010, 08:33
Technische Schwierigkeiten wegen Jahreszahl 2010 - Einsatz am Geldautomaten soll wieder funktionieren - Im Handel erst Ende der Woche


Für zahlreiche Besitzer von EC- und Kreditkarten deutscher Banken und Sparkassen war es ein ärgerlicher Jahresbeginn. Ob am Geldautomaten oder an der Ladenkasse, häufig gab es die Meldung "Kartenfehler". Abheben oder Zahlen war mit bestimmten Karten nicht mehr möglich. Technische Probleme mit einem Chip eines bestimmten Produktionstyps auf den Karten nannte der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Grund für die Blockade. Im ZKA sind die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft zusammengeschlossen.

Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article5731020/Zahlungsprobleme-mit-mehr-als-20-Millionen-Geldkarten.html)

gerhart
05.01.2010, 13:22
Typisch ist bei den Erklärungsversuchen für diese schlecht ausgetesten Murks-Arbeiten das diskrete Verschweigen des Lieferanten. Was dieser sich das wohl kosten lässt? Ich denke da einen Murks- und Pfuschbetrieb, der auch schon zig-tausende EC-Karten "verlor"...

HorstLE
07.01.2010, 11:17
Millionen Bankkunden sind von dem Geldkarten-Chaos betroffen. An Automaten wurde der Fehler behoben, an den Kassen noch nicht.


Rund 30 der rund 120 Millionen in Deutschland im Umlauf befindlichen EC- und Kreditkarten haben ein Softwareproblem. Ein Sicherheitschip kann die Jahreszahl 2010 nicht verarbeiten. Nach Brancheninformationen sollen dafür zwei Programmierer des Chipherstellers Gemalto verantwortlich sein. Das niederländisch-französische Unternehmen mit Sitz in Amsterdam, das 2008 weltweit rund 1,4Billionen Chipkarten herstellte, übernahm gestern die Verantwortung für die Panne. „Wir konzentrieren uns darauf, die Unannehmlichkeiten für die Kartenbesitzer gering zu halten“, teilte Gemalto-Vorstandschef Olivier Piou mit. Man versuche zu verhindern, dass die Karten ausgetauscht werden müssen. Andernfalls drohen den Banken Kosten von rund einer viertel Milliarde Euro.

Quelle und vollständiger Artikel: ---> HIER (http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=2355648)

WhiteSam
12.01.2010, 12:15
Hallo!

Ich habe länger überlegt, ob ich das überhaupt "öffentlich" schreibe, aber jetzt habe ich so eine Wut im Bauch . . . es kann doch nicht sein, dass in diesem Land immer alles im Sinne der Großen läuft und der Kunde auf der Strecke bleibt. Die Art und Weise wie Banken agieren ist geradezu bedrohlich für jeden Selbständigen, der nicht über eine gut funktionierende Rechtsabteilung verfügt :motz:

An wen wende ich mich, bzw. welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es überhaupt, um sich gegen Banken-Willkür zu wehren?

Nur kurz die Stichpunkte*:
Die Bank hat wegen einer minimalen Überziehung des Dispos, die m.E. durch interne Umbuchungen von der Bank aus entstanden ist, meinem Mann Anfang Dezember alle Konten (Geschäftskonto, Privatkonto und alle Unterkonten) gekündigt und den Dispo auf dem Privatkonto sofort fällig gestellt. Der Vorgang wurde an ein Workout[! http://cosgan.de/images/smilie/sportlich/d010.gif ]Center weitergegeben, der Geschäftskundenbetreuer hatte plötzlich nichts mehr zu sagen. Und das nach 40 Jahren treudoofer Beziehung zu dieser Bank. Der Versuch sofort online ein neues Konto bei einer anderen Bank zu bekommen scheiterte kläglich, also haben die damit innerhalb von 24 Stunden auch die Schufa belästigt.
GsD habe ich vorahnend alle Abbuchungen und Lastschriften auf meine Konten umgelenkt, und da keine anderen Konten zur Verfügung stehen auch meine Kontoverbindung in Rechnungen angegeben. Das hat auch funktioniert, wobei es sich da lediglich um kleinste Rechnungen handelte.

Nun ist es bei uns richtig eng, die wenigen Aufträge sind überlebensnotwendig. Und es passierte was passieren musste. Es waren 2 größere Rechnungen draußen, wieder mit dem ganz deutlichen Hinweis, dass die Kontoverbindung sich geändert hat. Aber wie es bei größeren Firmen nun mal ist, irgendsoeine Trulla sitzt in der Buchhaltung und benutzt weiterhin ihre in die Maske eingegebenen Daten. Mein Mann hat natürlich im Vertrauen darauf dass die alten Konten ja nicht mehr existieren auch nicht nachgehakt. So sind die Rechnungsbeträge doch tatsächlich Mitte Dezember auf das eigentlich nicht mehr existierende alte Konto geflossen. Erst nachdem er bei dem Kunden wegen dem fehlenden Geldeingang nachgefragt hat, kam das jetzt heraus. Er bekam bis heute keine Rückmeldung von seiner alten Bank, dabei übersteigt die eingegangene Summe den offenen Dispo um etwa 3500 EUR. Es ist auch nicht mehr möglich online das Konto einzusehen, und alle Kreditkarten sowie die EC-Karten sind nicht mehr gültig, also kann man auch keine Auszüge über den Auszugsdrucker ziehen.

Der Kunde lehnt sich natürlich zurück, denn er hat die Rechnungen ja bezahlt, und es ist ihm angeblich nicht möglich das Geld zurückzuholen, denn die Bank gab die Auskunft, dass das Konto existiert. Insofern ist die Rechnung zwar auf ein falsches Konto (nämlich ein anderes als das in der Rechnung angegebene) gegangen, aber an den richtigen Kontoinhaber. Daran gibt es wohl auch nichts mehr zu drehen.

Wie kommt man jetzt an das Geld? Ich muss den Lieferanten bezahlen, und das sind deutlich mehr als 3500 EUR. Wenn man jetzt die Bank auffordert das Geld rauszurücken, dann haben die ja wohl das "Recht" das intern mit dem fällig gestellten Dispo zu verrechnen. Gibt es irgendeine Chance dagegen vorzugehen und die gesamte eingegangene Summe einzufordern, oder kann man überhaupt in so einem Fall der Bank mit geschäftschädigendem Verhalten drohen?

*KURZ & STICHPUNKTE . . . naja, das klappt bei mir dann doch nie so wirklich :frieden2:


LG
Britta

Gaston
12.01.2010, 12:30
Meiner Meinung nach ist das nicht so einfach, wie es sich die Bank hier macht.
Kündigt sie das Konto, so steht dieses nicht mehr für den Zahlungsverkehr zur Verfügung. Sie hätte die eingehenden Beträge abweisen müssen. Hat sich meiner Meinung nach rechtswidrig bereichert.

Weiterhin kann der Kunde in Regress genommen werden, da er nicht auf das neue Konto überwiesen hat.

Ich rate dringend sofort einen Anwalt aufzusuchen, sonst rennst du gegen Wände. Ebenso solltest du dich sofort an die zuständige Bankenaufsicht wenden.

träne
12.01.2010, 15:29
[COLOR=Navy]Der Kunde lehnt sich natürlich zurück, denn er hat die Rechnungen ja bezahlt, und es ist ihm angeblich nicht möglich das Geld zurückzuholen, denn die Bank gab die Auskunft, dass das Konto existiert. Insofern ist die Rechnung zwar auf ein falsches Konto (nämlich ein anderes als das in der Rechnung angegebene) gegangen, aber an den richtigen Kontoinhaber. Daran gibt es wohl auch nichts mehr zu drehen.


da macht es sich der Kunde aber etwas zu einfach...

natürlich hat er als Kunde dafür Sorge zu trage, dass das Geld auf dem richtigen Konto landet...tut es das nicht, steht er nach wie vor in eurer Schuld...

sprich er muss ein 2. Mal bezahlen und sich das Geld von der "falschen" Bank wiederholen...

kommt natürlich auch ein wenig darauf an, wie wichtig der Kunde künftig für euch ist, ist er es nicht, würde ich ihn gnadenlos mahnen...

16011965
12.01.2010, 17:07
Und das nach 40 Jahren treudoofer Beziehung zu dieser Bank.

Das ist der Bank egal, ob 1 Monat oder 40 Jahre, bei "Schulden" sind alle Kunden gleich, kommt auch auf den Kundenberater an, der scheint euch auch nicht so zu mögen sonst hätte er sich vor allem Ärger mal gemeldet.


Der Versuch sofort online ein neues Konto bei einer anderen Bank zu bekommen scheiterte kläglich, also haben die damit innerhalb von 24 Stunden auch die Schufa belästigt.

Das mit der Schufa ist ne Minutensache bei den Banken und auch eine normale Vorgehensweise = sofortige Meldung bei Unstimmigkeiten


Es ist auch nicht mehr möglich online das Konto einzusehen, und alle Kreditkarten sowie die EC-Karten sind nicht mehr gültig, also kann man auch keine Auszüge über den Auszugsdrucker ziehen.

auch "normal" = kein Konto = keine Auskünfte oder Zugriff, geht wenn überhaupt nur noch in der Filiale in der das Konto geführt wurde beim Kundenberater ...


Insofern ist die Rechnung zwar auf ein falsches Konto (nämlich ein anderes als das in der Rechnung angegebene) gegangen, aber an den richtigen Kontoinhaber.

hä ? Hat die Bank euer gerade aufgelöstes Konto ruck zuck einem anderen gegeben oder wie soll man das verstehen ???


natürlich hat er als Kunde dafür Sorge zu trage, dass das Geld auf dem richtigen Konto landet...tut es das nicht, steht er nach wie vor in eurer Schuld...

sprich er muss ein 2. Mal bezahlen und sich das Geld von der "falschen" Bank wiederholen...

genau so siehts aus, wenn die Mitteilung eindeutig war das Geld auf ein bestimmtes Konto zu überweisen ist (Rechnungskopie dürfte wohl vorliegen) und der Kunde bezahlt "laut gespeicherter Maske" auf das =tote Konto=, hat der Kunde Pech und muss an euch nochmal zahlen und selbst zusehen wie er an sein "falsch überwisendes Geld" kommt ...

es sei denn der Kunde kann nachweisen die Information für das neue Konto nicht erhalten zu haben, dann habt ihr das Pech

Paulchen
12.01.2010, 18:09
Ich kenne ihn nur vom Hörensagen, aber vielleicht kann ein Ombudsmann :------>: (http://www.bankenverband.de/ombudsmann) vermitteln :weißnicht::


Ein Rechtsstreit ist ärgerlich, langwierig und oft teuer. Damit Meinungsverschiedenheiten zwischen Banken und ihren Kunden einfacher geklärt werden können, haben die privaten Banken ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren eingeführt:
Es sieht vor, dass unabhängige Ombudsleute dabei helfen, Differenzen schnell und unbürokratisch zu bereinigen.

HorstLE
26.02.2010, 07:53
Gegen die Postbank werden schwere Vorwürfe erhoben. Wie die Zeitschrift Finanztest in ihrer Ausgabe 03/2010 berichtet, werfen mehrere Anleger der Bank eine fehlerhafte Beratung vor. Finanztest bezeichnet die Falschberatung durch die Postbank daher sogar als systematisch. Zu diesem Ergebnis gelangt die Zeitschrift laut ihrem Bericht auf Grund der Auswertung von hunderten Leserbriefen, in denen sich Betroffene über die unzureichende Beratung der Postbank beklagen. So ist beispielsweise von der Empfehlung zur Zeichnung eines riskanten Schiffsfonds mit einer Laufzeit von 17 Jahren für einen 80 Jährigen Senioren durch einen Berater der Postbank die Rede.

Quelle und vollständiger Artikel: ---> HIER (http://www.anwalt.de/rechtstipps/postbank-fehlerhafte-anlageberatung-als-system_007805.html)

gerhart
27.02.2010, 03:11
Meine nächstgelegene "Postfiliale" gehört gar nicht der Deutschen Post AG, sondern der Postbank. Die darin beschäftigten Briefmarkenverkäufer und Paket-Ausgeber müssen für die Postbank aber Kunden akquirieren bzw. beschwatzen - auch ohne jegliche bankfachlichen Kenntnisse.

Der Chef der Postbank mit einer Honorar-"Professur" vom Bodensee, dortselbst aber sogar der studentischen Fachschaft bei meinen seinerzeitigen Recherchen unbekannt (weil "vom Lesen beurlaubt"), hat schon seit Beginn seiner Laufbahn eine unschöne Spur hinter sich her gezogen. Er passte auch gut zu Ron Sommer und erfreute sich des herausragenden Wohlwollens eines gewissen Herrn Zumwinkel.

Der zitierte, bedauernswerte Senior mit 80 hat sein Leben schon bald hinter sich. Was ist aber mit den systematisch reingelegten T-Aktien-Opfern, die dabei sogar ihre Altersversorgung verloren?
"Finanztest" ist mir seit langen Jahren ein wahres Ärgernis. Man gibt sich stets klug schwätzend erst dann als sachkundig und verbraucherschützend, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist oder die Kröte geschluckt.