Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fahrtkosten für Vorstellungsgespräch
Hallo,
Kurze Frage. Werden FAhrtkosten für Hin- und Rückfahrt zu einem Vorstellungsgespräch erstattet bei ALG2 oder nur noch die Hinfahrt?
Mir wurde mitgeteilte, das nur noch die Hinfahrt bezahlt wird und keine Rückfahrt. Genauso wurde mir mitgeteilt, das es keine Fahrtkosten für die ersten 6Monate bei Antritt einer Arbeitsstelle bei ALG2 gibt.
Hm weiß jetzt leider nicht in wie weit sich dies geändert hat.
LG.pueppi
Sorry, aber wer hat dir denn das erzählt? Ein Mitarbeiter der Arge? Liegt dir das schriftlich vor?
Wenn nein, verlange eine schriftliche Auskunft!
Sorry, aber wer hat dir denn das erzählt? Ein Mitarbeiter der Arge? Liegt dir das schriftlich vor?
Wenn nein, verlange eine schriftliche Auskunft!
Das hat mir mein Fallmanager so gesagt und ich hab Ihn auch gefragt, wo dies so steht und ob ich dies bitte schriftlich bekommen kann. Er hat nichts darauf mehr geantwortet und mir auch nichts schriftlich gegeben. Mein Freund war als Zeuge mit.
Dann solltest du schriftlich um Auskunft bitten und in diesem Schreiben ein Gedächtnisprotokoll über das Gespräch einfließen lassen.
Dadurch wird der Vorgang aktenkundig. Bekommst du keine Antwort, wende dich schriftlich an den Vorgesetzten und verlange eine Klärung.
Rotkäppchen
03.01.2008, 14:53
Das kommt darauf an, ob dein SB nach Reisekostengesetz (Bewerbungskostenerstattung) oder nach Mobilitätshilfen nach § 53 SGB III abrechnet.
Eigentlich rechnet man die Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche nach einem Reisekostengesetz ab. Da wird Hin- und Rückfahrt übernommen. Mit PKW aber nur á 0,18 ct pro km. Ansonsten nach Beleg.
Die Mobilitätshilfen sind für Trainingsmaßnahmen und EEJobs gedacht. Du hast doch eine EGV, oder? Werden da Bewerbungskosten erstattet? Oder nur MObilitätshilfen? Oder beides?
Bist du denn mit dem Auto hingefahren? Dann werden bei Mobilitätshilfen die KM halbiert, weil das Gesetz eine Lücke hat, die die ARGE schamlos ausnützt. Dagegen ist schon erfolglos prozessiert worden.
Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist, müssen die die kompletten Belege übernehmen.
Pueppi, ich habe soeben die Geschichte mit deiner EGV gelesen. Das ist ein Fall für einen Fachanwalt für Sozialrecht. Suche dir einen Anwalt, der mit Beratungsschein arbeitet. Der kostet 10 Euros. Diese 10 Euros wären es mir an deiner Stelle wert, um deinen SB aufzuklären. Der braucht das.
Suche dir zuerst den Anwalt. Da gibt es eine Datenbank unter my-sozialberatung. Rufe den Anwalt an, erzähle den Fall (es sind ja 2: EGV + Fahrtkostenerstattung), frag ihn, wo man den Beratungsschein für deinen Kreis holt, nehme alle Unterlagen mit und der schreibt mal einen schönen Schrieb an deinen SB. DA brauchst du dich danach um nichts mehr zu kümmern.
Mach das aber bitte sofort, denn manchmal sind Fristen einzuhalten. Wenn die vorbei sind, ist nichts mehr zu machen.
Das kommt darauf an, ob dein SB nach Reisekostengesetz (Bewerbungskostenerstattung) oder nach Mobilitätshilfen nach § 53 SGB III abrechnet.
Eigentlich rechnet man die Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche nach einem Reisekostengesetz ab. Da wird Hin- und Rückfahrt übernommen. Mit PKW aber nur á 0,18 ct pro km. Ansonsten nach Beleg..
Die Mobilitätshilfen sind für Trainingsmaßnahmen und EEJobs gedacht. Du hast doch eine Eingliederungsvereinbarung, oder? Werden da Bewerbungskosten erstattet? Oder nur MObilitätshilfen? Oder beides? .
Hab den Bescheid dazu angefordert, weil mir ja ein Teil schon bezahlt wurde, aber ich will es noch nachprüfen und dazu fehlt mir dieser Bescheid.
Bist du denn mit dem Auto hingefahren? Dann werden bei Mobilitätshilfen die KM halbiert, weil das Gesetz eine Lücke hat, die die ARGE schamlos ausnützt. Dagegen ist schon erfolglos prozessiert worden.
Wenn du mit öffentlichen Verkehrsmitteln gefahren bist, müssen die die kompletten Belege übernehmen.
Bin mit eigenem Auto gefahren.
Pueppi, ich habe soeben die Geschichte mit deiner Eingliederungsvereinbarung gelesen. Das ist ein Fall für einen Fachanwalt für Sozialrecht. Suche dir einen Anwalt, der mit Beratungsschein arbeitet. Der kostet 10 Euros. Diese 10 Euros wären es mir an deiner Stelle wert, um deinen SB aufzuklären. Der braucht das.
Suche dir zuerst den Anwalt. Da gibt es eine Datenbank unter my-sozialberatung. Rufe den Anwalt an, erzähle den Fall (es sind ja 2: Eingliederungsvereinbarung + Fahrtkostenerstattung), frag ihn, wo man den Beratungsschein für deinen Kreis holt, nehme alle Unterlagen mit und der schreibt mal einen schönen Schrieb an deinen SB. DA brauchst du dich danach um nichts mehr zu kümmern.
Mach das aber bitte sofort, denn manchmal sind Fristen einzuhalten. Wenn die vorbei sind, ist nichts mehr zu machen.
;o) dies hab ich allein und mit Hilfe meines Insoverwalters geklärt und Recht bekommen vom Amt. Danke trotzdem für deine Hilfe.
16011965
03.01.2008, 21:25
... als ich nach Dortmund zum Vorstellungsgespräch mit eigenem PKW gefahren bin hab ich die volle Höhe der Hin- und Rückkilometer bekommen mit Abzug. Waren immerhin anerkannte 1008 km (kürzeste Wegstrecke laut ARGE Routenplaner) hin und zurück. Tatsächlich waren es 1155 km.
221,76 Euro gabs da.
Nachtrag :
gezahlt wurde nach §16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit §§ 45, 46 SGB III (Arbeitsförderung)
... als ich nach Dortmund zum Vorstellungsgespräch mit eigenem PKW gefahren bin hab ich die volle Höhe der Hin- und Rückkilometer bekommen mit Abzug. Waren immerhin anerkannte 1008 km (kürzeste Wegstrecke laut ARGE Routenplaner) hin und zurück. Tatsächlich waren es 1155 km.
221,76 Euro gabs da.
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch gehabt und bin mit eigenen Pkw Hin und Rückfahrt einfache Strecke laut Routenplaner 550km und bezahlt wurde nur Hinfahrt soweit ich weiß, da mir der Bescheid nicht ausgehändigt wurde und ich diesen gern hätte, was das Amt auch weiß. Ich hab für komplette Jahr den Bewerbungskostenantrag eingereicht plus Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und ausgezahlt wurden nur 181Euro,obwohl ich mehr eingereicht habe. Steht auch laut Bescheidnr. so auf den Kontoauszug und hatte schon mal nachgefragt wo dieser Bescheid bitte ist da ich Ihn nicht habe um es nachzuprüfen, was jetzt knapp 4Wochen her ist und hab es immer noch nicht bekommen. Glaub da ist irgendwas verkehrt oder?
16011965
03.01.2008, 21:41
Die Zahlung der Fahrtkosten muss mit Bescheid ergehen und fällt normal nicht unter die pauschalen Bewerbungskosten.
Du musst auf den Bescheid für das Bewerbungsgespräch und die gezahlten Fahrkosten bestehen.
Aber vllt. weiß Gaston noch was genaueres dazu :)
SGB III § 45 Leistungen
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende sowie Ausbildungsuchende können zur Beratung und Vermittlung unterstützende Leistungen erhalten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Als unterstützende Leistungen können Kosten
1.
für die Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten),
2.
im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten)
übernommen werden.
und
SGB III § 46 Höhe
(1) Bewerbungskosten können bis zu einem Betrag von 260 Euro jährlich übernommen werden.
(2) Als Reisekosten können die berücksichtigungsfähigen Fahrkosten übernommen werden. Berücksichtigungsfähig sind die bei Benutzung eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels anfallenden Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittels, wobei mögliche Fahrpreisermäßigungen zu berücksichtigen sind. Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigung nach § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes berücksichtigungsfähig. Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16 Euro und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt ein Betrag von jeweils 8 Euro erbracht werden. Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Übersteigen die nachgewiesenen Übernachtungskosten je Nacht den Betrag von 16 Euro, können sie erstattet werden, soweit sie unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, sind vorab um 5 Euro zu kürzen.
16011965
03.01.2008, 21:45
aber wie Du selbst siehst es steht überall es können übernommen werden, also würde ich mal sagen, ich hatte Glück das es bewilligt wurde.
Nefertari1968
03.01.2008, 21:52
Ich hatte ein Vorstellungsgespräch gehabt und bin mit eigenen Pkw Hin und Rückfahrt einfache Strecke laut Routenplaner 550km und bezahlt wurde nur Hinfahrt soweit ich weiß, da mir der Bescheid nicht ausgehändigt wurde und ich diesen gern hätte, was das Amt auch weiß. Ich hab für komplette Jahr den Bewerbungskostenantrag eingereicht plus Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen und ausgezahlt wurden nur 181Euro,obwohl ich mehr eingereicht habe. Steht auch laut Bescheidnr. so auf den Kontoauszug und hatte schon mal nachgefragt wo dieser Bescheid bitte ist da ich Ihn nicht habe um es nachzuprüfen, was jetzt knapp 4Wochen her ist und hab es immer noch nicht bekommen. Glaub da ist irgendwas verkehrt oder?
Wie mein Vorschreiber :knuddel: schon völlig korrekt feststellt, sind dies zwei Paar Schuhe. Zwar sind Reisekosten für Vorstellungsgespräche Kann-Leistungen, allerdings kannst du diese Kosten unmittelbar vor dem Vorstellungstermin nachweisbar schriftlich (!) beantragen und wenn dir die ArGe dann diese Kosten nicht bewilligt, kannst du dich eben nicht mehr bundesweit bewerben - auch kannst du vom Regelsatz nicht in Vorleistung gehen und dann noch auf hälftigen Kosten "sitzenbleiben". Der Regelsatz sieht keine Reisekosten für Vorstellungsgepräche vor - ebenso wie auch Bewerbungskosten allenfalls nur anteilig ca. 5 Euro im Monat (und auch das ist noch fragwürdig) vorgesehen sind.
Gehe nächstes Mal zur ArGe mit einem vorbereitetem schriftlichen Antrag für Reisekosten zu Bewerbungsgespräch Unternehmen Z in Y, lass dir den Antragseingang bescheinigen und gehe nicht ohne Scheck (oder Zugfahrkarte)! Weigert man sich, bestehe auf einen schriftlichen Ablehnungsbescheid (den wirst du brauchen, wenn man dir eine Sanktion reindrücken möchte, wegen des entgangenen Jobs!).
Antrag hab ich vorher gestellt und auch ohne grosse Worte erhalten.Es kam noch nicht mal die Frage wohin zum Gespräch oder mit Zug oder Auto. Auch wurden vorher kein Kosten für eine Zugverbindung erfragt oder nachgeschaut.
Es kam nur die Anweisung das ich auf meine Pflichten achten soll und dies wahrnehmen muß, sonst Kürzung.
Hab alles was ich eingereicht hab als Kopie bei mir. Bloß den Bescheid zur Bewillung wird mir nicht ausgehändigt sondern verschwiegen, zur nachprüfung aber ausgezahlt wurde es.
Hallo Ihr Lieben,
ich habe jetzt mehrfach versucht per Email bei meinem Fallmanager die Bescheide für die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen sowie den Bescheid für Bewerbungskosten zu erhalten. Ich bat Ihm dies mir zukommen zu lassen, um die zu prüfen und nicht nur auf dem Kontoauszug laut Bescheid so und so stehen zu haben. Er weigert sich bis heut diese Bescheide mir zu übersenden.
Ich hab auch raus bekommen, das mir für Vorstellungsgespräche nur die Hinfahrt bezahlt wurde und nicht die Rückfahrt. Hab Ihn darauf angeschrieben und gefragt, mit welcher Begründung er dies so bezahlt hat. Er meinte das ist so und genauso meinte er auch, das es keienrlei Hilfe gibt an Fahrtkosten für die ersten 6Monate bei ALGII wenn ich jetzt eine Arbeit antrete.
Bloß ich frag mich zu was steht es dann in meinen Merkblatt mit drin unter Hilfen für ein Arbeitsstelle(Möbilitätshilfen und Eingliederungshilfe für eine Aufnahme einer Tätigkeit).
Es mag sein das es KANN-Leistungen sind, aber mir wird es schon von vorn herein verwehrt und blockiert. Ich komm mir echt ein klein wenig von diesem Menschen verarscht vor.Sorry aber das kann doch nicht sein oder?
Lieb Gruß pueppi
Vergiss die E-Mail.
Beantrage schriftlich (nachweisbar, also Einschreiben-Rückschein) Akteneinsicht, stelle einen Überprüfungsantrag nach § 20 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html), das lieben die Mitarbeiter besonders, weil du mit diesem §§ eine vollständige Überprüfung aller aktenkundigen Vorgänge auslöst, ohne mitzuteilen um was es genau geht.
Beantrage ferner die unverzügliche Zusendung der von dir verlangten Bescheide mit einer Frist von 14 Tagen.
Kündige eine Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall an, dass dein Anliegen erneut ignoriert wird.
Vergiss die E-Mail.
Beantrage schriftlich (nachweisbar, also Einschreiben-Rückschein) Akteneinsicht, stelle einen Überprüfungsantrag nach § 20 SGB X (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__20.html), das lieben die Mitarbeiter besonders, weil du mit diesem §§ eine vollständige Überprüfung aller aktenkundigen Vorgänge auslöst, ohne mitzuteilen um was es genau geht.
Beantrage ferner die unverzügliche Zusendung der von dir verlangten Bescheide mit einer Frist von 14 Tagen.
Kündige eine Fachaufsichtsbeschwerde für den Fall an, dass dein Anliegen erneut ignoriert wird.
Ich danke dir für deine Antwort und werd dies jetzt so machen. :thx:
Hallo Ihr Lieben ;)
also ich hab nun mitlerweile es schriftlich angefordert, das man mir doch bitte die Bescheid für die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen und den Bewerbungskosten für letztes Jahr zu kommen läßt, damit es für nachvollziehbar ist, was in welcher Höhe mir nun bezahlt worden ist und ich es nicht nur auf dem Kontoauszug stehen habe, nach Bescheid so und so und der Geldbetrag. Dies ist jetzt gut 1Monat her und es wird absolut nicht darauf reagiert, auch wo ich mein Fallmanager per Email nochmals freundlich danach gefragt habe, wie es sich mit meinem Schreiben zu den Bescheiden verhält. Er umgeht dieses einfach und beantwortet mir nur die Sachen,was ich sonst noch so wissen möchte und reagiert absolut nicht darauf.:weißnicht:
Ich hab auf den Kontoauszügen lediglich nur stehen der Betrag und die Bescheidnr.,aber da steht ja nicht drauf, für was es gezahlt worden ist. Dies beinhaltet ja der dementsprechende Bescheid, der mir aber leider immer noch verwehrt wird und ich weiß absolut nicht wieso? Mir stehen doch diese Bescheide zu oder seh ich da etwas verkehrt? Ämter wollen doch auch alles immer ordentlich dokumentiert haben, wann wo und für was etwas dem Jenigen bezahlt worde,aber ich bekomm dies nicht irgendwie. :denk:
Ehrlich gesagt hab ich jetzt langsam die Befürchtung und bekomm auch nen Riesen ? ins Gesicht, das das Amt es nicht möchte, das ich diese Bescheide bekomme und die vielleicht dadurch es verbergen möchten, das mir Geld zu wenig gezahlt wurde in dieser Angelegenheit der Fahrtkosten und der Bewerbungskosten für 1Jahr und ich es nicht nachfordern kann. Oder wie denkt Ihr darüber?
Wenn du einen Überprüfungsantrag gestellt hast, heißt es abwarten.
Du kannst natürlich noch einen Antrag auf Akteneinsicht stellen und so den Druck erhöhen.
laukasius
20.01.2008, 14:56
Die Dokumentation seitens des Amtes ist ja erfolgt, wie du entnehmen kannst.
Allerdings steht dir die ausführliche detaillierte Ausführung zu, die du beantragen kannst.
Da scheint es sich jemand ziemlich einfach zu machen.
Eben, Akteneinsicht.
Die Dokumentation seitens des Amtes ist ja erfolgt, wie du entnehmen kannst.
Allerdings steht dir die ausführliche detaillierte Ausführung zu, die du beantragen kannst.
Da scheint es sich jemand ziemlich einfach zu machen.
Eben, Akteneinsicht.
Das ist richtig, das es anhand der Kontoauszüge dokumentiert ist,bloß mir fehlt halt wirklich die ausführliche Ausführung darüber, weil der Kontoauszug sagt ja so nichts darüber aus und das Geld kann ja für sonst etwas bezahlt worden sin, wenn ich nix genaues dazu irgendwo stehen hab. :weißnicht:
Lach kann man ja vergleichen mit ner Steuererklärung oder mit Buchführung, wo es auch genau aufgeführt werden muß für was und wieviel wohin bezahlt worde...
laukasius
20.01.2008, 17:00
Die Fahrkosten hast du ja beantragt.
Die Höhe sollte dir damit auch bekannt sein und solltest sie eigentlich auch einem Kontoauszug entnehmen dürfen, da dir dein Regelsatz bekannt ist.
Zumindest kannst du die Höhe der Erstattung ersehen.
Wenn die nicht übereinstimmen, sind natürlich weitere Schritte angesagt, die dir ja mitgeteilt wurden.
Die Fahrkosten hast du ja beantragt.
Die Höhe sollte dir damit auch bekannt sein und solltest sie eigentlich auch einem Kontoauszug entnehmen dürfen, da dir dein Regelsatz bekannt ist.
Zumindest kannst du die Höhe der Erstattung ersehen.
Wenn die nicht übereinstimmen, sind natürlich weitere Schritte angesagt, die dir ja mitgeteilt wurden.
Guten Morgen,
es ist richtig, das ich die Fahrtkosten zu den Vorstellungsgesprächen vorab beantragt hab und den Antrag auch erhalten hab. Bloß auf diesem Antrag stand schon vorn herein, das ich nur die Hinfahrt bezahlt bekomm. Wozu ich jetzt erste einmal nichts sagen möchte, da ich ja den detailierten Bescheid dafür nicht habe. schnief Auf dem Konotauszug steht ja der Betrag, der bezahlt wurde und im Verwendungszweck laut Bescheid so und so, also die Bescheidnr. und leider nichts mehr weiter, also keinerlei Vermerk ob es für Fahrtkosten oder Bewerbungkosten gezahlt worden ist.
Daher wollte ich ja die Bescheide dazu haben, um es nachprüfen zu können und um zu wissen, welcher Betrag für Fahrtkosten und welcher für die reinen Bewerbungskosten bezahlt wurde. Tja und dies wird mir leider ne ausgehändigt, was irgendwie schon recht blöd ist,finde ich.schnief :denk:
Lg.pueppi
Powered by vBulletin™ Version 4.0.3 Copyright ©2010 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.