Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg I wird verlängert - aber später
News Cat
11.12.2007, 15:20
Das Kabinett hat zugestimmt, dass ältere Arbeitssuchende ab 2008 länger Arbeitslosengeld I bekommen sollen. Der endgültige Beschluss in Bundestag und Bundesrat verzögert sich jedoch, zudem verkompliziert eine rückwirkende Zahlung die Neueinführung.
Mehr: Financial Times Deutschland (http://www.ftd.de/politik/291203.html?nv=cd-rss200)
http://www.ftd.de/img/logo_home.gif
.
Fortsetzung des Themas aus: Verlängerung des Arbeitslosengeldes für Ältere (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=6810)
.
News Cat
12.12.2007, 08:12
Obwohl sich Union und SPD inhaltlich einig sind, geht die Auseinandersetzung um die Verlängerung des Arbeitslosengeldes I (Alg I) weiter. Nach dem Kabinettsbeschluss dreht sich der Streit nun darum, wer Schuld hat, dass die Regelung aller Voraussicht nach nicht zum 1. Januar 2008 in Kraft treten kann.
Mehr: Financial Times Deutschland (http://www.ftd.de/politik/deutschland/291478.html?nv=cd-rss200)
http://www.ftd.de/img/logo_home.gif
News Cat
12.12.2007, 10:50
Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts sollen ältere Arbeitslose ab Januar 2008 nun doch länger das Arbeitslosengeld bekommen. Ein Gesetz darüber soll allerdings erst im neuen Jahr verabschiedet werden.
Mehr:Netzeitung (http://www.netzeitung.de/deutschland/840751.html)
Quelle: http://www.netzeitung.de/image/kopf-nz.gif
Nefertari1968
15.01.2008, 17:34
Der längere ALG-Bezug steht derzeit nur als Absichtserklärung im Gesetz. Berichte, die Verlängerung sei schon gültiges Recht, sind falsch.
Am Widerstand der Union war der ursprüngliche Plan von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) gescheitert, die Verlängerung des Anspruchs auf ALG I für Ältere im Eilverfahren zum 1.1.2008 in Kraft zu setzen. Die Politik behalf sich kurzerhand mit einem "Trick": In § 434r Abs. 1 SGB III wurde die Regelung zwar gesetzlich normiert - allerdings nur als pure Absichtserklärung. In diesem bislang wohl beispiellosen Fall kündigt somit ein Gesetz an, dass bezüglich einer geplanten Neuregelung noch eine konkrete Gesetzesregelung geschaffen werden soll. Die bestehende Regelung des § 434r SGB III entfaltet also keinen Rechtsanspruch auf längeres ALG I - denn das erwähnte Bundesgesetz wurde schließlich noch nicht geschaffen und beschlossen. Schließlich geschah während der parlamentarischen Weihnachtspause nichts. Daher kann aus § 434r SGB III derzeit niemand einen konkreten Rechtsanspruch auf längeres ALG I ableiten.
Quelle und Weiterlesen: Haufe (http://www.haufe.de/SID106.LwhoqEIJViA/newsDetails?newsID=1199866691.59&d_start:int=1&topic=Personal_Lohn_Gehalt&topicView=Personal%20und%20Lohn%20%26%20Gehalt&topic=Personal_Lohn_Gehalt&topicView=Personal%20und%20Lohn%20%26%20Gehalt)
Nefertari1968
13.02.2008, 16:53
Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (http://www.bundesrat.de/cln_051/SharedDocs/TO/841/erl/6,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/6.pdf)
und anderer Gesetze:
Der Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zur Änderung des SGB III geht auf einen Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion zurück. Mit dem Gesetz sollen das Arbeitslosengeld I für Ältere verlängert, die Vermittlung durch die Einführung von Eingliederungshilfen für ältere Arbeitslose erleichtert und der Ersatz der Ende 2007 ausgelaufenen "58er-Regelung" geregelt werden. Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Bei der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I sollen die 55 bis 57 Jahre alten Erwerbslosen die Leistung weiterhin 18 Monate lang erhalten. Für 50 bis 54 Jahre alte Erwerbslose soll sich die Bezugsdauer von 12 auf 15 Monate, für mindestens 58 Jahre alte Erwerbslose von 18 auf 24 Monate erhöhen.
Voraussetzung soll sein, dass in den fünf Jahren vor Eintritt der
Erwerbslosigkeit mindestens 30, 36 bzw. 48 Monate lang Arbeitslosenbeiträge gezahlt wurden.
Erwerbslose unter 50 Jahren sollen weiterhin höchstens 12
Monate lang Arbeitslosengeld erhalten.
Verlängerung des ALG-I Bezuges und Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner
Der Bundesrat hat am 15.02.2008 dem Siebten Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze zugestimmt. Folge dieses Gesetzes ist die Verlängerung der Dauer des ALG-I Bezuges sowie die Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.
Zum Beitrag Nr. 132920 vom 18.02.2008 geht es HIER (http://www.lexisnexis.de/aktuelles/soziales/132920/verlaengerung-des-alg-i-bezuges-und-anhebung-der-hinzuverdienstgrenzen-fuer-rentner)
Verlängertes Arbeitslosengeld für Ältere noch nicht in Kraft
Wir wurden gestern von einer internen Anweisung der Deutschen Rentenversicherung informiert, dass bis auf Weiteres § 319 c SGB VI, welcher durch die Neuregelung durch das 7. SGB III- Änderungsgesetz das verlängerte ALG I geregelt hätte, noch nicht in Kraft getreten und somit nicht zu anzuwenden ist.
Quelle und Weiterlesen: HIER (http://www.nachdenkseiten.de/?p=3096)
Powered by vBulletin™ Version 4.0.3 Copyright ©2010 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.