Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab welchem Alter darf Kind eigenes Zimmer haben?
Wenn eine Familie Arbeitslosengeld II erhält, hat jedes Mitglied Anspruch auf ein eigenes Zimmer. Nur für Säuglinge gilt das nicht.
Aber wenn die Mutter mit dem Säugling in einem Zimmer wohnt, quasi kein Schlafzimmer für beide vorhanden ist, müsste sie doch eigentlich umziehen können. Zum Beispiel von einem 30qm Appartement in zwei Zimmer mit 60qm oder?
Aber wenn die Mutter mit dem Säugling in einem Zimmer wohnt, quasi kein Schlafzimmer für beide vorhanden ist, müsste sie doch eigentlich umziehen können. Zum Beispiel von einem 30qm Appartement in zwei Zimmer mit 60qm oder?
Nein, da der Säugling keinen Anspruch auf ein eigenes Zimmer hat und auch nicht braucht.
Das verstehe ich aber echt nicht. Es geht doch nicht um ein Zimmer meines Kindes.
Ich habe nur ein Zimmer für uns beide, für alles. :think:
Dort wohnen, schlafen, und essen wir. Auf 18qm, Rest ist Bad und Küche, die gleichzeitig Flur ist.
Ab wann kann ich eine andere Wohnung nehmen?
Wie alt ist dein Kind? In der Regel kann man schon davon ausgehen, dass das Kind ab dem dritten Lebensjahr ein eigenes Zimmer benötigt.
18qm sind allerdings mehr als klein. Hast du schon mal mit deinem Sachbearbeiter darüber gesprochen?
Nein. Im Moment geht es auch (noch) ohne Probleme, denn sie ist erst 8 Monate, fetzt aber schon durch die Wohnung. Gerade steht sie an meiner Stehlampe, lol. Sie wird bald laufen, da bin ich ganz sicher.
Mich hat es nur interessiert, wie die Rechtslage ist.
Naja, ein Gespräch mit dem SB kann nicht schaden. Dann bist du gut vorbereitet.
Nefertari1968
08.12.2007, 16:50
Hallo andine,
deine Frage habe ich in ein eigenes Thema geschoben, weil es durch das Vorhandensein nur eines Zimmers und ein anderes Bundesland/Kommune betreffend, ein anderer Sachverhalt ist.
Zu deiner Frage selbst: 18 m² Wohnraum ist definitiv zu klein - dein Kind braucht ein eigenes Zimmer und Ruhe - so wie du auch, wenn du z.B. Bewerbungen schreibst oder für eine Fortbildung lernen müsstest ;)
Deine Chancen stehen mehr als gut - du solltest einen konkreten Antrag auf Notwendigkeit eines Umzuges stellen - schriftlich und nachweisbar (Empfangsbeleg auf identischer Kopie!!!) und diesen entsprechend begründen. Dann fragst du in diesem Antrag nach den Angemessenheitsgrenzen/Miethöhe für deinen Wohnort. Und hier würde ich "hart" bleiben. Du wirst dich wundern, wenn deine Tochter anfängt zu laufen :phobie1: Das kannst du nicht im Auge behalten - nicht über Stunden. Sie braucht also auch ein eigenes Zimmer aus Sicherheitsgründen mit kindgerechten Möbeln an denen beispielsweise nicht hochgeklettert werden kann etc. Stell dir nur mal vor, du schläfst und bekommst das nicht schnell genug mit...
Lady La Luna
08.12.2007, 20:38
Also ich hatte schon in der Schwangerschaft eine größere Wohnung bekommen und für mein Sohn ein eigenes Zimmer..selbst jezt in meiner AE Zeit habe ich eine 3 Zimmer Wohnung.
1 kizi
1schlafzimmer
1 wohnzimmer
küche und bad
Du wirst dich wundern, wenn deine Tochter anfängt zu laufen :phobie1: Das kannst du nicht im Auge behalten - nicht über Stunden. Sie braucht also auch ein eigenes Zimmer aus Sicherheitsgründen mit kindgerechten Möbeln an denen beispielsweise nicht hochgeklettert werden kann etc. Stell dir nur mal vor, du schläfst und bekommst das nicht schnell genug mit...
Hallo,
im Moment ist sie im Laufgitter, wenn ich etwas zu tun habe und nicht immer schauen kann. Ich schaue in der Küche Fernsehen. Schlafen tue ich am Tage ganz selten und wenn, dann nur wenn sie auch schläft.
Wenn ich schlafe, ist sie also noch im Laufgitter oder im Bett und da kann nichts passieren. Also sicher.
Aber auf Dauer wird das nicht gehen. Da muss ich mich also in der Elternzeit drum kümmern, denn wenn sie drei ist, habe ich bestimmt mit was Anderem zu tun, Arbeit suchen oder Ein-Euro-Job.
Mir macht eigentlich nur der Umzug Angst.
Also ich hatte schon in der Schwangerschaft eine größere Wohnung bekommen und für mein Sohn ein eigenes Zimmer..selbst jezt in meiner AE Zeit habe ich eine 3 Zimmer Wohnung.
1 kizi
1schlafzimmer
1 wohnzimmer
küche und bad
Ich kenne dich doch. ;) :D
Naja, ein Gespräch mit dem SB kann nicht schaden. Dann bist du gut vorbereitet.
Das stimmt und wenn, dann brauche ich alles schriftlich. Ich habe mich schon um Wohnungen bemüht, aber die Vermieter wollen keine Hartz4-Empfänger, bleibt nur eine Sozialwohnung.
Hallo andine,
deine Frage habe ich in ein eigenes Thema geschoben, weil es durch das Vorhandensein nur eines Zimmers und ein anderes Bundesland/Kommune betreffend, ein anderer Sachverhalt ist.
Danke fürs Thread eröffnen.:daumen2:
Zu deiner Frage selbst: 18 m² Wohnraum ist definitiv zu klein - dein Kind braucht ein eigenes Zimmer und Ruhe - so wie du auch, wenn du z.B. Bewerbungen schreibst oder für eine Fortbildung lernen müsstest ;)
Fortbildung vom Arbeitsamt? Ich glaube, du machst Witze. :D :coffee:
Lady La Luna
10.12.2007, 06:01
Ich kenne dich doch. ;) :D
echt?..woher den?
Powered by vBulletin™ Version 4.0.3 Copyright ©2010 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.