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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hartz IV und Leistungskürzung bei Krankenhausaufenthalt



HorstLE
13.11.2007, 22:51
Ich musste leider wieder einmal aufgrund eines Asthmaanfalls notärztlich versorgt werden (20 mal in 30 Tagen).

Der Notarzt wollte mich ins Krankenhaus einweisen, was ich aber leider ablehnen musste, da mir sonst meine SGB II - Leistungen gekürzt werden.

Man glaubt es nicht, aber die ARGE Leipzig mindert wirklich die RL um den Ernährungsanteil (jedenfalls kündigt sie das an; siehe Miniaturansicht).

Bleibt mir scheinbar nur ein qualvolles Sterben in meiner Wohnung (Erstickungstod ist mit Sicherheit qualvoll), denn Leistungskürzungen kann ich mir nicht leisten.

Nefertari1968
13.11.2007, 23:13
Hallo HorstLe,

kenne ich... hatte neulich eine ambulante Augen-OP um die ich sehr kämpfen musste, weil diese üblicherweise nur stationär durchgeführt wird...

Dabei geht es gar nicht so sehr darum, dass bundesweit sehr unterschiedliche Urteile (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=1377) gefällt werden und man natürlich klagen könnte und immerhin eine 50/50-Chance hätte... zu gewinnen...

Es geht darum, dass das die freie Ernährung unmittelbar Leistungsmindernd angerechnet wird und es zumeist keinen Grund für eine EA gibt... also fehlt dieser Betrag zum Leben... gleichzeitig entstehen Mehrkosten über den Krankenhausaufenthalt (Eigenanteil etc.).

Da du gesundheitlich über das Asthma verstärkt gefährdet bist, würde ich an deiner Stelle einfach im Vorfeld einen sehr konkreten Antrag stellen, diese Regelung bei dir nicht anzuwenden, solltest du in ein Krankenhaus müssen.... und das entsprechend begründen - eben auch damit, dass du dich wegen dieser Regelung einer gesundheitlichen Benachteiligung ausgesetzt siehst - dies dem Gleichbehandlungsgrundsatz entgegensteht, du nicht wegen des Essens in das Krankenhaus gehen würdest - aber eben auch leider nicht darauf verzichten kannst (nicht tauschbar gegen Barmittel - nicht veräußerbar)... und last but not least... du dann infolge etwaiger Folgeerkrankungen nicht mehr für dein Kind sorgen könntest...

Ein Antrag muss beschieden werden... und sollte der Bescheid negativ lauten - gehst du den üblichen Weg... Widerspruch und ggf. einstweilige Anordnung, da du deine Gesundheit gefährdet siehst...

olleHippe
14.11.2007, 00:21
Dieser Antrag ist bei der Leipziger ArGe (der ich auch "angehöre" :phobie1: ) so eine Sache... einen Versuch sicher wert, wird aber wohl auf Letzteres hinauslaufen.

Eine Bekannte von mir ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder und muss so ziemlich regelmäßig ins Krankenhaus wegen immer wieder auftretenden Beschwerden nach einem Bandscheibenvorfall (Ärzte haben wahrscheinlich mit ner OP mehr Schaden angerichtet als Nutzen...:wallblash:)
Die Betreuung der Kinder wird meist von ihrer Mutter oder ihrer besten Freundin übernommen, wofür die beiden dann auch Zuschüsse erhalten (oftmals auch nur mit Problemen!). Allerdings besteht wie schon erwähnt dann das Problem nach der Kürzung, dass das Geld erst recht nicht reicht...
Einen derartigen Antrag hatte sie gestellt - Negativbescheid wie nicht anders zu erwarten war... nun ist das Ganze bei Gericht. Wie es da im Detail aussieht, weiß ich leider nicht. Vielleicht bekomm ich ja noch etwas raus (leider ist der Kontakt zu ihr inzwischen etwas spärlich) und kann dann noch den ein oder anderen Tipp geben....

Nefertari1968
14.11.2007, 00:56
Der "Kniff" der bei einem solchen Antrag ggf. möglich würde - ist ein Anordnungsgrund nach neg. Bescheid...

Da eine einstweilige Anordnung allerdings nicht wegen Anrechnung in Höhe von z.B. 40 Euro für schlaffe Krankenhauskost möglich ist (nur normales Klageverfahren), könnte man über die gesundheitliche Gefährdung und Ungleichbehandlung die nötige Eile "herstellen"...

Dann gibt es zwei Möglichkeiten... die ArGe lenkt ein oder aber... es wird einen Beschluss und späterhin ein Urteil mit grundsätzlicher Bedeutung geben...

Das Thema regt mich zugegebenermaßen selbst ziemlich auf... es kann nicht angehen, dass Alleinerziehende auf Eltern-Kind-Kuren verzichten, weil das verbleibende Geld kaum für die letzte Woche des Monats Zuhause ausreicht.... und bei dem ganzen "Zeugs", welches ich neulich im KH unterschreiben musste, frage ich mich außerdem, warum wir eigentlich als Hilfebezieher ein erhöhtes gesundheitliches Risiko eingehen müssen - sind wir Menschen zweiter Klasse?

Und wenn dann Menschen wie HorstLe oder deine Freundin auch noch dauerhaft eine akute gesundheitliche Gefährdung mit dem Risiko einer Verschlechterung ihrer Gesundheit hinnehmen müssen, dann ist entgültig Schluss mit Lustig...

Es sind ja nicht nur die Abzüge der ArGe zu verknusen - für eine Speisung übrigens, die den Namen nicht verdient... Medikamente, die ständig benötigt werden, Eigenanteile bis max. ca. 80 Euro.... die Kinder zuhause benötigen eine Betreuung, man selbst vielleicht ein Taxi nach dem KH-Aufenthalt... ist man dort länger, benötigt man Telefon und TV, will sich vielleicht mal eine Zeitung kaufen oder einen Kaffee trinken... irgendwann ist der Bademantel verwaschen und die Schlappen sind hin

Es entsteht also eigentlich sogar Mehrbedarf und diesen sieht die Regelsatzverordnung schlicht nicht vor und dann wird argumentiert - die Leistungen wären pauschaliert.... wären sie das, dann ist aber auch "Nahrungsmittelzufluss" nicht anrechenbar - schließlich rechnet die ArGe ja auch nicht den Anteil an Telefon/Kommunikation ab, wenn man kein Telefon hätte - oder rechnet die Einsparung an, wenn man etwa nicht mit dem Bus fahren muss...

HorstLE
14.11.2007, 14:18
Danke erstmal an alle, die mir mit ihren Kommentaren zur Seite stehen. Das tut einem richtig gut, denn man ist ja Mensch und keine Maschine. Mir geht es heute wieder echt mies (das soll kein Gejammer sein ;) ), scheint wohl am Wetter zu liegen.

Heute früh war der Notarzt wieder mal da, ich kenne die nun fast alle schon mit Vornamen. Vielleicht sollte ich die gleich bei mir einquartieren, spart Benzinkosten. ;)

Ich hätte bei meinem Internisten eine Infusionsbehandlung (Dauer 14 Tage, je 1 Stunde) bekommen können, hätte sich die Krankenkasse bereit erklärt, die Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt mit dem Taxi (ca. 20 Euro) zu übernehmen.

Da ich aber nur Merkzeichen "B" und "G" habe, werden die Fahrtkosten nicht übernommen. Dafür hat mich aber die Krankenkasse darauf hingewiesen, ich könnte doch beim Versorgungsamt Antrag auf Merkzeichen "aG" stellen, dann würden die Fahrtkosten übernommen.

Die scheinen nicht zu wissen, wie lange so eine Überprüfung dauern kann, bis man überhaupt mal ein Merkzeichen zuerkannt bekommt. Von den ganzen Strapazen mal ganz abgesehen. Bin froh, dass ich erst gegen den Freistaat meine Merkzeichen "B" und "G" erkämpft habe, schwer erkämpft!

Das bedeutet: Keine Übernahme der Fahrtkosten, welche im Vergleich zum Notarzt und Helikopter enorm kostengünstiger gewesen wären. Aber das muss ja die Krankenkasse wissen, wie die am liebsten die Gelder verschwenden.

Übernahme der Fahrtkosten über die ARGE fällt aus, dafür sind die echt nicht zuständig. Hab ich schon versucht. ;)

Ich hoffe für die Krankenkasse, dass es die Notärzte immer wieder schaffen, mich beizeiten aufzusuchen. Ein kleiner Stau, ein Unfall etc.pp, dann ist aus mit lustig. Dann kann der Horst hier nix mehr schreiben.

Ist es das Wert? Nur weil die keine 20 Euro locker machen und lieber den teuren Notarzt bezahlen wollen. Ich versteh die Welt nicht mehr, bin scheinbar zu alt für sowas.

Also nochmals :thx: und einen wunderschönen Tag wünscht Euch
http://img.photobucket.com/albums/v314/steikue/FeuerwehrHorst.gif

Nefertari1968
06.12.2007, 05:06
Hallo HorstLE,

gute Nachrichten in dieser Angelegenheit:

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?p=32853#post32853

auch für Sachsen kein Abzug vom Regelsatz wegen Krankenhausbeköstigung!

HorstLE
06.12.2007, 09:13
Hallo HorstLE,

gute Nachrichten in dieser Angelegenheit:

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?p=32853#post32853

auch für Sachsen kein Abzug vom Regelsatz wegen Krankenhausbeköstigung!

Tausend Dank für diese gute Nachricht. :daumen2:

Das bedeutet also, dass ich auch mal ins Krankenhaus darf, ohne das man mir gleich die RL kürzt. Perfekt!

Nulli
23.12.2007, 20:40
Hallo HorstLE.
Ich bin neu hier und habe von vielen rechtlichen Dingen keine Ahnung. Es wird im Forum sehr oft über Krankenhauskosten und Rezeptgebühren gesprochen. Ich bin auch Asthmapatientin und zusätzlich habe ich noch einen 3-fachen Bandscheibenvorfall. Bin also auch mit meinem Arzt per du. Wenn du Hartz IV Empfänger bist, kannst du bei deiner Krankenkasse einen Befreiungsausweis beantragen. Du mußt dann einmalig so um die 40 € bezahlen und bist dann für ein Kalenderjahr von allen Zuzahlungen befreit. Das heißt: Rezeptgebühren (Medikamente & Physiotherapie), Praxisgebühren, Krankenhaus-Eigenanteil, etc.. Meiner Meinung nach ist es wichtig, das zu wissen, denn wir haben alle schon genug Probleme mit unseren SB von der ARGE (die mich langsam echt krank machen), so dass es uns wenigstens noch vergönnt ist, uns (lebens)wichtige Medikamente leisten zu können. Das kann man allerdings auch schwer vergleichen. Mein Sachbearbeiter bei der Krankenkasse ist echt super. Er hat immer ein offenes Ohr für mich und hilft mir wo er kann, was man von dem SB der ARGE nicht behaupten kann. Er ist das genaue Gegenteil. Er wirft uns jeden Stein in den Weg, den er nur irgendwie werfen kann und jeder 2. Satz bei ihm ist, dass er uns die RL streichen wird, wenn wir ihm nicht alles bereitwillig geben, was er von uns verlangt. Ich fange langsam an, diesen Menschen zu hassen.
Ich hoffe, der Tipp mit dem Befreiungsausweis hilft einigen von euch weiter!

Nefertari1968
23.12.2007, 21:07
Hallo Nulli,

dein Hinweis ist sehr wichtig - Danke - :knuddel:

Wir haben das Thema auch hier im Forum: Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=2070&highlight=Zuzahlung) aber man kann nicht oft genug darauf hinweisen.

Leider hat aber die Zuzahlungsbefreiung nichts mit der Kürzung vom Regelsatz bei Krankenhaus- oder Kuraufenthalt zu tun... das ist wieder ein leidiges Extra-Thema - vor allem für Nicht-Chroniker, die eben fast 84 Euro Zuzahlung leisten müssen.

mogador
25.12.2007, 10:41
Klarstellung:
Hallo "nulli".
Freistellung erfolgt für Hartz4-ler ab 82,80€.
Freistellung für chronisch Kranke erfolgt ab 41,40€. Als chronisch krank gilt man auch, wenn man im Vorjahr pro Quartal mind. 1x wegen derselben Erkrankung beim Doc war.

laukasius
25.12.2007, 14:00
Ich kann nur angeben, dass mir während eines 14-tägigen K-Aufenthaltes keine Abzüge gemacht wurden. Die entsprechende AU hatte ich der ARGE zugeschickt und damit meine Schuldigkeit getan.

Vielleicht dort auch nur verschlafen? Von der nächsten ARGE des Kreises wurden bei Bekannten Pauschbeträge abgezogen.

Das ist ja das Unding, dass dermaßen verfahren werden kann.
Dann kommt natürlich der Gedanke an eine Bananenrepublik auf.

Nach der letzten Rechtsprechung über die Zuständigkeiten wird demnächst noch ein Chaos auf uns zukommen, auch wenn es von der Politik anders dargestellt wird.

Viele der jetzigen Verfahren werden für lange Zeit in der Schwebe hängen bleiben.
Eine Zirkusnummer, die eben einmalig ist.

Wir erleben einen Bundestag, der von RAWs durchsetzt ist, die allerdings nicht mehr in der Lage sind, eine Verfassung zu erkennen.

Das Armutszeugnis einer Demokratie.

Von den vorherigen und den wieder anstehenden Kosten brauchen wir garnicht mehr zu reden, da wir alle wissen, wer diese bezahlen darf.