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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überzahlung ALG II wegen Nachzahlung Kindergeld



angmich1
19.07.2007, 16:10
Hallo,

meine Tochter hat bedingt durch den Umzug längere Zeit kein Kindergeld bekommen, sie musste sich auch neu bei der neuen ARGE anmelden und ALGII dort beantragen, zuviel gezahltes ALGII, bedingt durch den Umzug, zahlt sie in monatlichen Raten a 50 Euro zurück.

Da das Kindergeld jetzt erst ihr nachträglich gezahlt wurde und auch der Bescheid erst wochen später von der Kindergeldstelle kam ging sie damit dann zur neuen ARGE und meldete das wie es sich ja gehört. Jetzt hat sie von der neuen ARGE einen Bescheid bekommen wo man ihr die nächsten 2 Monate je 154 Euro komplett einbehalten will (2 Mon. Kindergeld), somit bleibt ihr für die nächsten 2 Monate mit ihren 4 Monate alten Kind grade mal 50 euro über.

Was können wir machen, die dürfen doch garnicht soviel einbehalten, oder ?? Und zudem zahlt sie ja auch noch ein paar Monate an die alte ARGE 50 Euro.

Und nun ????


lg angela

Gaston
19.07.2007, 16:17
Nun stellt sich die Frage nach der Schuld. Ist deine Tochter für die Überzahlung nicht verantwortlich, so kann auch nicht aufgerechnet werden.

angmich1
19.07.2007, 16:20
Das mit dem Kindergeld hing immer in der schwebe da erst geprüft worden musste ob ihr Kindergeld zusteht, erst vor zwei wochen bekam sie dann bescheid und teilte es der ARGE direkt mit.

Gaston
19.07.2007, 16:27
Dann hat sie nach meiner Ansicht die Überzahlung nicht zu verantworten und ist ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen, sofern die ARGE bereits von ihr wusste das sie sich um ihr Kindergeld bemüht.

Wenn das so ist, darf nicht aufgerechnet werden, denn:


SGB II § 43 Aufrechnung

Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können bis zu einem Betrag in Höhe von 30 vom Hundert der für den Hilfebedürftigen maßgebenden Regelleistung mit Ansprüchen der Träger von Leistungen nach diesem Buch aufgerechnet werden, wenn es sich um Ansprüche auf Erstattung oder auf Schadenersatz handelt, die der Hilfebedürftige durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben veranlasst hat. Der befristete Zuschlag nach § 24 kann zusätzlich in die Aufrechnung nach Satz 1 einbezogen werden. Die Aufrechnungsmöglichkeit ist auf drei Jahre beschränkt.

angmich1
19.07.2007, 16:43
Also Widerspruch einreichen ???

Sie selbst kann das nicht, ich muss das schreiben für sie aufsetzen nur was bitte soll ich da reinschreiben, könnt ihr mir da bitte bei helfen ???

lg angela

Gaston
19.07.2007, 16:50
Nun, das kann so aussehen:




Sehr geehrte(r).......

ich widerspreche hiermit ausdrücklich der Aufrechnung!
Die Überzahlung habe ich nicht verursacht....

kurze Schilderung.....

...somit greift der § 43 SGB II nicht und Sie dürfen nicht aufrechnen. Ich biete Ihnen aber eine Ratenzahlung in Höhe von x € an.


Gab es denn überhaupt eine Anhörung?

angmich1
19.07.2007, 17:02
Eine anhörung??? Was meinst du damit ???

Damals als sie dort ALGII beantragte fragte man sie ob sie Kindergeld bezihet, sie sagte nein, was ja auch so stimmte und die Sachbearbeiterin meinte zu ihr das sie das eigendlich bekommen müsste. Meine Tochter sagte dann zu ihr das sie sich drum kümmern würde. (das war im april)

Jetzt Anfang Juli bekam sie ja dann den Bescheid und fuhr zum amt um es zu melden, sie wurde daraufhin nur angepflaumt weil das schreiben schon 1 Woche alt war. ich mein sie hat ein kleines Baby und kein Führerschein und muss auch erstmal sehen wie sie da wegkommt..... naja auf jeden fall meckerte die Sachbearbeiterin rum und meinte zu ihr das sie das dann komplett einbehalten wollen... also auf zwei monate je 154 Euro die sie ja zuviel dann beim ALGII bekam... also bekommt sie für den Monat August und September nur 60 euro ausbezahlt und davon muss sie an die alte Arge 50 bezahlen......bleiben also 10 euro übrig von ALGII.

Gaston
19.07.2007, 17:07
Nun, eine Aufrechnung ohne Anhörung geht natürlich nicht. Deine Tochter wird also in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen erhalten. ;)

angmich1
19.07.2007, 17:10
Sie hat doch schon den Bescheid bei sich liegen, der kam heute mit der Post und da stand drinnen das sie im august und september je 154 Euro einbehalten werden.

angmich1
19.07.2007, 17:17
Sie hat doch schon den Bescheid bei sich liegen, der kam heute mit der Post und da stand drinnen das sie im august und september je 154 Euro einbehalten werden.



Das habe ich jetzt geschrieben, natürlich mit Briefkopf:

Bez.: Ihr Schreiben vom 17.07.2007


Betr: Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.07.2007



Sehr geehrte(r) Damen Und Herren.......


ich widerspreche hiermit ausdrücklich der Aufrechnung!
Die Überzahlung habe ich nicht verursacht da Ich bereits im April 2007 als Ich bei Ihnen ALGII beantragte Ihnen auf Ihre Frage ob Ich denn Kindergeld für mich beziehen würde sagte das Ich derzeit keines bekomme mich aber drum kümmern würde um in Erfahrung zu bringen ob mir welches zusteht, somit greift der § 43 SGB II nicht und Sie dürfen nicht aufrechnen. Ich biete Ihnen aber eine Ratenzahlung in Höhe von 50 € an.

Gaston
19.07.2007, 17:20
Das ist soweit ok. Evtl. musst du mit ihr auch zum Sozialgericht, Einstweiligen Rechtsschutz beantragen.

Gaston
19.07.2007, 17:27
Ach ja, das Geld fehlt ihr ja nicht wirklich, da die Kindergeldkasse ja nachgezahlt hat, oder es noch tut, da der Bescheid ja vorliegt.

Nefertari1968
19.07.2007, 20:31
somit bleibt ihr für die nächsten 2 Monate mit ihren 4 Monate alten Kind grade mal 50 euro über.

Das verstehe ich nicht... wie hoch ist denn das ALG II deiner Tochter? Normal steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu:

347 Euro Regelsatz Mutter
208 Euro Regelsatz Kind
125 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung
380 - 460 Euro KdU

hiervon wird Kindergeld angerechnet sowie Unterhaltsvorschussgeld (125 Euro) oder Unterhalt (ca. 190 Euro)

Es sollte unter dem Strich also ca. 716 - 861 Euro erg. ALG II herauskommen (inkl. KdU). Wenn Kindergeld unberücksichtigt blieb, also ohne Anrechnung demzufolge 154 Euro mehr.

Wenn dann jetzt 2 Monate 154 Euro aufgerechnet würden, bleibt doch beileibe mehr übrig als nur 50 Euro (wie du schreibst) =?

Dazu kommt natürlich, wenn das Kindergeld jetzt nachgeleistet wurde und die ArGe diesen Anspruch nicht auf sich übergeleitet hat, steht das Geld doch zur Verfügung und dann macht es natürlich kaum Sinn eine einstweilige Anordnung in Gang zu setzen, weil ein Richter auch nach dem Verbleib des nachgezahlten Kindergeldes fragen wird - da die Überzahlung ja feststellbar war, kann auch nicht damit argumentiert werden, es im guten Glauben ausgegeben zu haben...

PS. Passt auf, das neben der Aufrechnung nicht noch zusätzlich ein Beitreibungsverfahren über die BA eingeleitet wird, mitunter passiert das (ganz aktuell mir).

angmich1
19.07.2007, 22:48
Die haben für Juni nachgezahlt und für Juli kommt dann normal ja.

Wir reichen das Schreiben mal ein und schauen weiter ob die es so aktzeptieren, danke schonmal für deine Hilfe :knuddel:

lg Angela

angmich1
19.07.2007, 22:55
Das verstehe ich nicht... wie hoch ist denn das ALG II deiner Tochter? Normal steht einer Alleinerziehenden mit einem Kind zu:

347 Euro Regelsatz Mutter
208 Euro Regelsatz Kind
125 Euro Mehrbedarf Alleinerziehung
380 - 460 Euro KdU

hiervon wird Kindergeld angerechnet sowie Unterhaltsvorschussgeld (125 Euro) oder Unterhalt (ca. 190 Euro)

Es sollte unter dem Strich also ca. 716 - 861 Euro erg. ALG II herauskommen (inkl. KdU). Wenn Kindergeld unberücksichtigt blieb, also ohne Anrechnung demzufolge 154 Euro mehr.

Wenn dann jetzt 2 Monate 154 Euro aufgerechnet würden, bleibt doch beileibe mehr übrig als nur 50 Euro (wie du schreibst) =?

Dazu kommt natürlich, wenn das Kindergeld jetzt nachgeleistet wurde und die ArGe diesen Anspruch nicht auf sich übergeleitet hat, steht das Geld doch zur Verfügung und dann macht es natürlich kaum Sinn eine einstweilige Anordnung in Gang zu setzen, weil ein Richter auch nach dem Verbleib des nachgezahlten Kindergeldes fragen wird - da die Überzahlung ja feststellbar war, kann auch nicht damit argumentiert werden, es im guten Glauben ausgegeben zu haben...

PS. Passt auf, das neben der Aufrechnung nicht noch zusätzlich ein Beitreibungsverfahren über die BA eingeleitet wird, mitunter passiert das (ganz aktuell mir).

Nein bei ihr ist das alles etwas anders.... also sie wohnt bei ihrem Freund und deren Eltern, also bekommt sie weder Unterhaltsvorschuss noch Alleinerziehendzuschlag...

Sie bekommt den normalen Regelsatz (den neuen 312€), also für sich und die kleine (208€), davon wird dann das Kindergeld für die kleine abgezogen so das sie insgesammt 366 Euro bekam, jetzt natürlich weniger da ja Ihr Kindergeld nun auch abgezogen wird also nur noch 212 Euro...... ziehst du davon die Rückzahlung von 154 Euro ab verblieben ihr also 58 Euro. KDU bekommt sie nicht da sie wie gesagt bei Ihrem Freund und deren Eltern wohnt.

lg angela

Nefertari1968
19.07.2007, 23:05
Nein bei ihr ist das alles etwas anders.... also sie wohnt bei ihrem Freund und deren Eltern, also bekommt sie weder Unterhaltsvorschuss noch Alleinerziehendzuschlag...

Sie bekommt den normalen Regelsatz (den neuen 312€), also für sich und die kleine (208€), davon wird dann das Kindergeld für die kleine abgezogen so das sie insgesammt 366 Euro bekam, jetzt natürlich weniger da ja Ihr Kindergeld nun auch abgezogen wird also nur noch 212 Euro...... ziehst du davon die Rückzahlung von 154 Euro ab verblieben ihr also 58 Euro. KDU bekommt sie nicht da sie wie gesagt bei Ihrem Freund und deren Eltern wohnt.

lg angela

Hallo Angela, ok - sie bekommt natürlich Kindergeld für sich und das Kind auf ALG II angerechnet - trotzdem aber fließt doch das Kindergeld 2 x 154 Euro.

Hat sie denn das nachgezahlte Kindergeld einfach ausgegeben?

angmich1
20.07.2007, 08:44
Ja das nachgezahlte hat sie ausgegeben, meine Tochter iss schwer zu erklären (lernverzögert ect.), ich muss ihr viel erklären was sie selbst nicht versteht ect., sie wusste garnicht was für geld das ist und gab es aus.