Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie wird ALG I berechnet?
Claudi70
24.06.2007, 14:11
Wie genau wird das berechnet, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Nefertari1968
24.06.2007, 14:18
Wie genau wird das berechnet, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
Puh... sehr global gefragt... also es kommt zunächst auf die Anwartschaftszeit (wie lange gearbeitet, wann letzter Bezug, Bezug ausgeschöpft) und natürlich die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt an (Höhe des ALG I):
Beispiel: Vollzeit gearbeitet - dann arbeitslos - und nur noch teilzeitverfügbar = ALG I nur auf Teilzeitbasis und dabei spielt es dann keine Rolle, ob vorweg vollzeitig gearbeitet wurde.
Und dann wird natürlich der Zeitrahmen an sich beleuchtet - die sog. Rahmenfrist...
Hier (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/BJNR059500997.html#BJNR059500997BJNG003500000)find est du nähere Ausführungen für den Bezug von ALG I.
dragonflyer
24.06.2007, 14:20
Allgemein oder im Speziellen?? Es gibt ja nicht nur die Standart-Vorraussetzungen, sondern es gibt auch eine Menge Ausnahmeregelungen.
Ich habe 2003 ALG1 Anspruch gehabt, obwohl ich 7 oder 8 Jahre nicht auf Steuerkarte arbeiten gewesen bin, sondern nur auf 400€ Basis. Meine Ansprüche aus älteren Zeiten blieben erhalten wegen 6 Jahre Erziehungszeit und 1 Jahr Pflege der Schwiegermutter. Es wurde eben so gerechnet, als wenn seit dem letzten Tag der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung(da fing der Mutterschutz ) bis zur Arbeitslosmeldung 2003 nicht 1 Tag vergangen wäre. Für die Höhe des ALG war die Erziehungszeit und auch die Pflege mit Pflegestufe entscheidend.
Ich hatte mit gar nix gerechnet und fiel beim 1.Leistungscheck in Ohnmacht ;) Weil es überraschend viel Geld für meine Verhältnisse war:D
Claudi70
24.06.2007, 14:29
In dem Fall isses jemand der 23 Jahre mit nur wenigen Wochen mal zwischendurch gearbeitet hat. Diejenige wurde nun gekündigt und überlegt ob es sinnvoll/besser wäre, die letzten 6 Wochen in Vollzeit zu arbeiten :think:
Wieviel % erhält man eigentlich nochmal?
Es berechnet sich doch nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, richtig?
Guckst du hier: http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
;)
dragonflyer
24.06.2007, 15:41
Guckst du hier: http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
;)
WOW, jetzt konnte ich mal ausrechnen, von was für einem Brutto-Einkommen die mein ALG1 berechnet hatten, was ich für Januar noch anteilig bekam.
Ausgehend von Steuerklasse V sind die von einem Brutto von 2100€ [!!]monatlich ausgegangen als Berechnungsgrundlage :think:
Ich habe mein Lebtag noch nie soviel verdient. Also wurde die Berechnungsgrundlage aus den Erziehungszeiten und Pflege der Schwiegermutter(mit Pflegestufe) zusammen gesetzt. Echt krass :weißnicht:
dragonflyer
24.06.2007, 15:43
In dem Fall isses jemand der 23 Jahre mit nur wenigen Wochen mal zwischendurch gearbeitet hat. Diejenige wurde nun gekündigt und überlegt ob es sinnvoll/besser wäre, die letzten 6 Wochen in Vollzeit zu arbeiten :think:
Wieviel % erhält man eigentlich nochmal?
Es berechnet sich doch nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, richtig?
Öhm, jetzt 23 Jahre gearbeitet hat mit paar Wochen dazwischen ohne Arbeit? Oder 23 Jahre alt ist und insgesamt nur zwischendurch für paar Wochen sozialversicherungspflichtig (sprich auf Steuerkarte) gearbeitet hat??
:weißnicht: :think:
Claudi70
24.06.2007, 16:24
Öhm, jetzt 23 Jahre gearbeitet hat mit paar Wochen dazwischen ohne Arbeit? Oder 23 Jahre alt ist und insgesamt nur zwischendurch für paar Wochen sozialversicherungspflichtig (sprich auf Steuerkarte) gearbeitet hat??
:weißnicht: :think:
Älter als 23, 23 Jahre gearbeitet seit dem 16. Lebensjahr ... nur 2 Unterbrechungen wohl drin von ca. 3-6 Wochen.
Nefertari1968
24.06.2007, 16:26
Älter als 23, 23 Jahre gearbeitet seit dem 16. Lebensjahr ... nur 2 Unterbrechungen wohl drin von ca. 3-6 Wochen.
Wenn in den letzten 2 Jahren durchgehend gearbeitet wurde, gibt es 1 Jahr lang ALG I. Danach... ALG II
Claudi70
24.06.2007, 16:29
Wenn in den letzten 2 Jahren durchgehend gearbeitet wurde, gibt es 1 Jahr lang ALG I. Danach... ALG II
Das dachte ich mir, ok. Und berechnet wird es nach den letzten 12 Monaten Durchschnitt, richtig?
dragonflyer
24.06.2007, 16:30
In dem Fall isses jemand der 23 Jahre mit nur wenigen Wochen mal zwischendurch gearbeitet hat. Diejenige wurde nun gekündigt und überlegt ob es sinnvoll/besser wäre, die letzten 6 Wochen in Vollzeit zu arbeiten :think:
Wieviel % erhält man eigentlich nochmal?
Es berechnet sich doch nach dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, richtig?
Es berechnet sich im allgemeinen aus dem Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, richtig.
Will ihn die Firma für die Kündigungsfrist von der Arbeit freistellen oder wodurch kommt die Frage, ob es sinnvoll wäre,die letzten 6 Wochen Vollzeit zu arbeiten?ß
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