Nefertari1968
04.03.2007, 14:04
Siehe auch: http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?p=11583#post11583 (u.a. Anwendung bei ALG II-Beziehern)
Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
06.02.06)
Eine Aufwandsentschädigung über dem Freibetrag von monatlich 154,-- € nach der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I S. 1783) führt unter Umständen dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit gewährt.
Quelle (http://www.awo-konstanz.de/ehrenamt.htm)
Anrechnung auf das Arbeitslosengeld
06.02.06)
Eine Aufwandsentschädigung über dem Freibetrag von monatlich 154,-- € nach der Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen vom 24.05.2002 (BGBl. I S. 1783) führt unter Umständen dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit gewährt.
Quelle (http://www.awo-konstanz.de/ehrenamt.htm)