Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietminderung bei zu heißer Wohnung
Höchstens 25-26 Grad darf es warm werden
Wer eine qualitativ gut ausgestatte Neubauwohnung gemietet hat, in der es im Sommer tagsüber über 30 Grad und nachts über 25 Grad heiß wird, kann die Miete mindern. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://www.kostenlose-urteile.de/Mietminderung-bei-zu-heisser-Wohnung.news4552.htm)
Super Thema,
wie ist es bei zu kalter ?
Ich hatte letzten Winter mal wieder mit eingefrorener Wasserleitung in der Küche und Zimmertemperatur um die 12 (!) Grad zu kämpfen...
(In der Küche und im Kinderzimmer)
16011965
30.07.2010, 22:20
wenn ich hier die Miete gekürzt hätte mit Anführung zu diesem Urteil (scheinbar aus 2003) und meinen Gesundheitszustand, hätte der Vermieter bestimmt einen Grund gefunden mich "umziehen zu lassen" ...
immerhin waren es bei mir am Tage 39°C und nachts 29°C in der ganzen Wohnung, also 1 zu 1 wie draussen ...
an wen müßte ich mich denn wegen Umzug wenden (nur mal so als Info) = ARGE, Med.Dienst (damit die mir ein Schriftstück geben), ärztliches Attest vom Hausarzt und Kardiologin oder wen oder was ???
Interessiert bestimmt auch andere :daumen2:
Hole dir ein Attest von deinem Hausarzt und stelle einen Antrag auf Umzugsgenehmigung den du mit deinem Gesundheitszustand begründest. Weigert sich die Arge, hilft nur der Weg zum Sozialgericht. Die Chancen stufe ich als hoch ein.
Bist du dir bei der Formulierung unsicher, kann ich das für dich verfassen.
16011965
31.07.2010, 08:51
ok :thx: muss erstmal ne Wohnung finden die ich gleich mit vorschlagen kann ... (wie schon in einem anderen Thread geschrieben) meld ich mich dann
Mietminderung wegen zu hohen Temperaturen in der Wohnung
Wer eine qualitativ hochwertige Wohnung gemietet hat, kann die Miete mindern, wenn es im Sommer 30° C tagsüber und 25° C nachts in der Wohnung hat (Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 10.05.2006, Aktenzeichen: 46 C 108/04).
Quelle und vollständiger Artikel: ---> HIER (http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/Temperatur-Wohnung.htm)
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