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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufserfahrung mit 400 Euro Job?



flocke1981
05.06.2010, 10:25
Hallo ihr Lieben,

hab mal zwei Fragen an euch :D

Hab jetzt am 10.06.2010 meine mündliche Prüfung und bin dann mit der Ausbildung fertig, soweit ich die bestanden habe, schriftlich hab ich schon bestanden. Aber hab keine Bedenken was den mündlichen Teil betrifft, weil das machte man ja jeden Tag zwei Jahre lang.

Wie ist das, wenn ich noch keine sozialversicherungspflichtige Arbeit finde und erstmal einen 400 Euro Job mache als Verkäuferin? Gilt ein 400 Job als Berufserfahrung? Weil viele Stellenangebote steht ja, Ausbildung mit Berufserfahrung.

Zur zweiten Frage. Ich bekomm ja dann erstmal Alg I, mit dem kenn ich mich garnicht aus :D Wieviel wird da abgezogen wenn man eine Tätigkeit macht? Weiss noch garnicht wieviel ich bekomme, hängt wohl davon ab wieviel ich eingezahlt hab jeden Monat.
Waren immer so zwischen 7 und 10 Euro Arbeitslosenversicherung, gesetzliche.
Kann mir das jemand ausrechnen was mir dann zusteht an Alg I oder wo ich das selber rechnen kann?

:thx: im Voraus!!

gandalf
05.06.2010, 11:11
Hallo Flocke,

Also Berufserfahrung ist ja ein "schwammiger" Begriff ;) .. wenn man es auf die "Tätigkeit" alleine stützt, dann machst du auch im 400€-Job erste Berufserfahrung als Verkäuferin.. Erweitere ich den Begriff um "5-Tage Woche mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit", dann kann das schon anders aussehen...
Was ein Arbeitgeber sich da so vorstellt, daß kann er dir nur alleine sagen :D

Aufgrund deiner Ausbildung dürftest du, weil ja mehr als 1 Jahr sozialversicherungspflicht "gearbeitet/ausgebildet" Anspruch auf ALG I haben, du musst dich allerdings SOFORT bei der Agentur melden, damit du nicht wegen verspäteter Arbeitslosmeldung den ersten Stress dort bekommst.

Also Beginn der Arbeitslosigkeit ist der Tag nach Ende Ausbildung..

Das ALG I kannst du hier --> http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php:// durchrechnen lassen.

Da Wikipedia unser aller Freund ist - findest du hier --> http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_%28Deutschland%29 nähere Infos...unter anderem das..

Höhe des Arbeitslosengeldes

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Bemessungsentgelt. Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. Das Bemessungsentgelt errechnet sich aus dem Bruttoentgelt. Das Bemessungsentgelt abzüglich

* Beiträge zur Sozialversicherung (pauschal 21 %)
* Lohnsteuer
* Solidaritätszuschlag

ergibt das Nettoentgelt/Leistungsentgelt.

Arbeitslosengeld = Nettoleistungsentgelt x Leistungssatz

Der Leistungssatz beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 %, für alle anderen 60 % des Leistungsentgelts. Das monatlich auszuzahlende Arbeitslosengeld beträgt das 30-fache des täglichen Arbeitslosengeldes.
Beispiel zur Berechnung des Arbeitslosengeldes

Das Arbeitslosengeld wird nach § 131 und § 134 SGB III bestimmt. Nach § 131 SGB III werden Tage des Jahres, gleich 365 Tage und nach § 134 SGB III werden 30 Tage bei einem vollen Monat und somit 360 Tage pro Jahr angenommen.

1. Zuerst wird das sozialversicherungspflichtige Einkommen der letzten 12 Monate bestimmt. Im Jahr 2005 waren dies maximal 5200 Euro pro Monat = 62400 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird durch die Tage des Bemessungszeitraums gleich 365 Tage geteilt. (nach § 131 SGB III). Das ergibt das tägliche Bemessungsentgelt.
2. Von diesem werden Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 %, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Das ergibt das tägliche Leistungsentgelt.
3. Vom Leistungsentgelt werden 60 % (bzw. 67 % mit Kind) berechnet. Dies ergibt den täglichen Leistungssatz. Dieser ist auch der tägliche Zahlbetrag, sofern keine Abzüge an andere Berechtigte abgezweigt werden.
4. Der tägliche Zahlbetrag wird für 30 Tage pro vollem Monat ausgezahlt, unabhängig davon, wie lang der Monat tatsächlich ist. Das ist nun der monatliche Zahlbetrag. (nach § 134 SGB III)


Wenn du einen MiniJob ausübst und 400 € verdienst bleiben 165 € beim ALG I unberücksichtigt, der Rest wäre auf deine Leistung anzurechnen.

Vielleicht hilft dir das ein bisschen weiter... du bekommst also ca. 60% ALG I...platt ausgedrückt..

LG
G.

flocke1981
05.06.2010, 11:41
Okay, danke dir erstmal.

Ja beim Arbeitsamt hab ich mich schon gemeldet, da ist schon alles geregelt. Hab auch schon meinen Antrag auf Alg I hier. Muss den nur noch ausfüllen wenn ich alle Unterlagen beisammen habe und dort anrufen für einen Termin bis 21.06.2010.

Weiss ja nicht, wielange die Arbeitszeit pro Tag ist bei so einem "Zwischenjob", sprich 400 Euro Job bis ich was richtiges habe.
Aber hab irgendwo gelesen, zu wenig Stunden dürfen das in der Woche nicht sein, sonst zählt das nicht als Berufserfahrung.
Bissel komisch, wenn ich 5 Stunden am Tag arbeiten würde z.B. in dem Bereich Verkauf, dann sammel ich doch trotzdem Erfahrung, kommt doch nicht auf die Stunden drauf an? Oder seh ich da was falsch? :D

gerhart
05.06.2010, 13:09
Aber hab irgendwo gelesen, zu wenig Stunden dürfen das in der Woche nicht sein, sonst zählt das nicht als Berufserfahrung.
Bissel komisch, wenn ich 5 Stunden am Tag arbeiten würde z.B. in dem Bereich Verkauf, dann sammel ich doch trotzdem Erfahrung, kommt doch nicht auf die Stunden drauf an? Oder seh ich da was falsch? :D

"Berufserfahrung" ist ein unbestimmter Begriff und hängt weder vom dabei erzielten Einkommen ab noch von den geleisteten Arbeitsstunden! Du kannst auch 10 Jahre in einer Firma, in einer Behörde angestellt sein und mangels "Berufserfahrung" bei einer erneuten Bewerbung abgelehnt werden. Auch sämtliche tariflichen Einstufungen werden individuell vorgenommen.

Du könntest auch jeden absolvierten Minijob auf deine Liste der Berufserfahrung setzen. Keine Bange - und Kopf hoch!

HorstLE
05.06.2010, 13:42
Das ALG I kannst du hier --> http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php:// (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php://) durchrechnen lassen.

Korrekter Link: ---> http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php ;)

flocke1981
05.06.2010, 15:48
Danke für eure Antworten.

Auf der Seite wo ich Bruttoarbeitsentgelt eintragen muss, ist damit das Geld gemeint was ich jeden Monat netto oder brutto bekommen habe?

Angel
05.06.2010, 21:07
Die Antwort kannst du dir selbst geben. Es heißt Bruttoarbeitsentgelt.

Ansonsten musst du bei einem Nebenjob bei ALG 1 darauf achten, dass du nicht mehr als 15 h wöchentlich arbeitest, sonst zählst du nicht mehr als arbeitslos, auch wenn du trotzdem nicht mehr als 400€ bekämst.

flocke1981
06.06.2010, 09:38
Ah, gut zu wissen, danke Angel.

Noch ne andere Frage zu Alg I: Wie ist das mit der KV? Ist man bei Alg I auch krankenversichert über das Amt oder muss man sich da freiwillig versichern?

Angel
06.06.2010, 09:49
KV ist übers Amt.

flocke1981
06.06.2010, 11:41
Gut, danke dir!!

gandalf
07.06.2010, 16:43
Danke für die "Linkkorrektur"...das war mein Linux-PC, nicht ich ;)

HorstLE
07.06.2010, 18:34
Danke für die "Linkkorrektur"...das war mein Linux-PC, nicht ich ;)

Immer wieder gern, gandalf. ;)

flocke1981
10.06.2010, 16:25
Juhuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu uuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuu

hab die Prüfung bestanden :Happyx:

Hab jetzt erstmal nur eine Prüfungsbescheinigung wo drauf steht, das ich bestanden habe. Steht keine Gesamtnote jetzt bei. Muss ich die in Bewerbungen jetzt legen? Weil mein IHK Zeugnis und das Berufsschulzeugnis bekomm ich erst am 21.06.10. Oder dazu schreiben in der Bewerbung, das die Zeugnisse folgen. Nicht das die denken, ich leg die nicht bei, weil ich schlechte Noten habe. Hab jetzt nur mein Ausbildungszeugnis heute von Chef bekommen.

Weißer_Ronaldo
10.06.2010, 18:48
Flöckchen, erstmal Glückwunsch zu Deiner bestandenen Prüfung. :klatsch:

Ist die Prüfungsbescheinigung mit IHK-Briefkopf drauf, mit Unterschrift und Stempel? Also, wenn es einigermaßen einem ordentlichen optischen Anspruch genügt, sollte man es schon nutzen können.

Du kannst auch vorläufig auf die Beifügung einer Bescheinigung verzichten. Wenn die Firma es sehen will, schreiben/rufen sie Dich an und dann kannst Du ihnen mitteilen, dass Du es aufgrund der gerade erst gemachten Prüfung noch bekommst. Bzw. das "Problem" hat sich zwischen Bewerbung-Absenden und Rückfrage schon von allein geregelt und Du hast inzwischen das Zeugnis bekommen.

Also, mach´ Dir da keinen Kopf. Bei "normalen" Firmen sollte das kein Problem darstellen.

Angel
10.06.2010, 22:00
Glückwunsch zum Abschluss.

Ich würde das Zeugnis des AG beilegen. Und ggf. im Anschreiben kurz drauf hinweisen, das weitere Zeugnisse bei Interesse gern nachgereicht werden, sobald du sie erhältst. Muss aber nicht unbedingt. Steht dem im AG-Zeugnis nicht das und wie du bestanden hast?

flocke1981
11.06.2010, 19:35
Flöckchen, erstmal Glückwunsch zu Deiner bestandenen Prüfung. :klatsch:

Ist die Prüfungsbescheinigung mit IHK-Briefkopf drauf, mit Unterschrift und Stempel? Also, wenn es einigermaßen einem ordentlichen optischen Anspruch genügt, sollte man es schon nutzen können.

Du kannst auch vorläufig auf die Beifügung einer Bescheinigung verzichten. Wenn die Firma es sehen will, schreiben/rufen sie Dich an und dann kannst Du ihnen mitteilen, dass Du es aufgrund der gerade erst gemachten Prüfung noch bekommst. Bzw. das "Problem" hat sich zwischen Bewerbung-Absenden und Rückfrage schon von allein geregelt und Du hast inzwischen das Zeugnis bekommen.

Also, mach´ Dir da keinen Kopf. Bei "normalen" Firmen sollte das kein Problem darstellen.

Danke erstmal für deine Glückwünsche :-)

Also auf der Bescheinigung steht jetzt drauf, das ich bestanden habe, und unten steht noch ein kleiner Satz, das mir das Zeugnis zugesandt wird. Ansonsten ist Datum und Unterschrift von dem Prüfer drauf, aber kein Stempel. Steht auch nicht drauf, das der Stempel drauf sein muss. Nur Datum und Unterschrift müssen sein.

@Angel

Danke auch die für die Glückwünsche :-)

Genau das wollte ich nochmal klären mit Chef. Da steht nämlich nur: Das Arbeitsverhältnis von Frau XY endet mit dem heutigen Tag (also gestern).
Eigentlich müsste doch da stehen: Die Ausbildung von Frau XY endete am 10.06.2010 mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Oder nicht?

Weiss nicht ob das hier reingehört, aber ich schreib euch das komplette Ausbildungszeugnis mal auf. Einer meinte schon wäre ne 3 insgesamt. Mal gucken was ihr meint. Chef sagte ja, wenn ich nicht zufrieden bin, soll ich meckern kommen :D Ne ganz so nicht, aber das ich mich melden soll, wenn irgendwas ist damit.

MikelF1963
17.06.2010, 18:02
Hallo Flocke,

auch von mir und Vali Glückwunsch, zur bestandenen Prüfung.

Zu deiner Frage vielleicht hilft dir dies weiter zwecks 400 € Job.