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Nefertari1968
26.02.2007, 22:44
Kinderzuschlag
Einkommensschwache Familien, die allein wegen ihrer Kinder von Fürsorgeleistungen abhängig sind, sollen zielgenau unterstützt werden. Die Bundesregierung hat einen Kinderzuschlag für Einkommensschwache eingeführt. Die Regelungen zum Kinderzuschlag sind zeitgleich mit der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Januar 2005 in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag richtet sich an gering verdienende Eltern, die mit ihren Einkünften zwar ihren eigenen Unterhalt finanzieren können, nicht aber den Unterhalt ihrer Kinder. Ohne Kinderzuschlag wären diese Eltern zusätzlich auf Arbeitslosengeld II angewiesen. Mit dem neuen Gesetz erhalten sie pro Kind bis zu 140 Euro monatlich.
Kinderzuschlagrechner (http://www.bmfsfj.de/Kinderzuschlagrechner/)
Merkblatt Kinderzuschlag (http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kinderzuschlag.pdf)
Antragsformulare zum Kinderzuschlag findet ihr hier:
Kinderzuschlag - Antrag und Formulare (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=7053)
News Cat
16.04.2007, 18:30
Berlin : (hib/SKE) Das Bundesfamilienministerium will bald Vorschläge für eine Verbesserung des Kinderzuschlages vorlegen. In ihrer Unterrichtung ( 16/4670 ) führt die Bundesregierung aus, dass 90 Prozent der Empfänger mit der Leistung zufrieden seien. Mehr als 830.000 Anträge seien seit der Einführung des Kinderzuschlages gestellt worden. Diesen könnten Eltern erhalten, die durch ihr Einkommen zwar sich selbst, aber nicht ihre Kinder zu finanzieren in der Lage seien. Nur etwa 12 Prozent seien ...
Mehr: Bundestag (http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_099/15.html)
Mehr Familien mit geringem Einkommen können ab 1. Oktober mit einem Kinderzuschlag rechnen als bisher. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Nürnberg mitteilte, gelten dann niedrigere Grenzen für das erforderliche Mindesteinkommen: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent. Durch diese Änderungen erhöht sich der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag nach BA-Angaben deutlich.
Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://afp.google.com/article/ALeqM5iQHOqcqj4XsKXiCt3P8ulBI4i-Ig)
BA: Verbesserter Kinderzuschlag zum 1. Oktober
Zum 1. Oktober 2008 treten Änderungen beim Kinderzuschlag in Kraft, die die Lebenssituation von Familien mit geringem Einkommen verbessern sollen. Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilt, ist der Kinderzuschlag eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld, die bereits ab Januar 2005 für minderjährige und seit Juli 2006 für unverheiratete Kinder unter 25 Jahren in Familien mit nicht ausreichendem Familieneinkommen gezahlt wird.
Für das erforderliche Mindesteinkommen gelten nun niedrigere Grenzen: Für Alleinerziehende liegt sie bei 600 Euro, für Paare bei 900 Euro monatlich. Gleichzeitig wird die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens verringert, und zwar von bisher 70 auf 50 Prozent. Durch diese Änderungen soll sich der Kreis der Berechtigten für den Kinderzuschlag deutlich erhöhen. Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro pro Monat für ein unter 25 Jahre altes, unverheiratetes Kind.
Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://www.banktip.de/News/22232/BA-Verbesserter-Kinderzuschlag-zum-1.-Oktober.html)
Für Bezieher von Arbeitslosengeld II gibt es eine deutliche Erleichterung: Sie erhalten einen Kurzantrag, der ihnen von den Trägern der Grundsicherung übersandt wird. In diesen Fällen kann auf bereits erfolgte Berechnungen zum ALG II zurückgegriffen werden.
Personen mit Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe beziehungsweise Empfängern von Arbeitslosengeld II wird kein Kinderzuschlag gewährt.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kinderzuschlag.html)
Ab 1. Oktober 2008 sollen die Einkommensgrenzen für den Kinderzuschlag gesenkt werden. Mit dem Zuschlag werden Familien unterstützt, die zwar Arbeit haben, davon aber kaum leben können. Der Kinderzuschlag soll zusammen mit dem Wohngeld verhindern, dass Eltern wegen ihrer Kinder in die Armutsfalle geraten.
Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://wiso.zdf.de/ZDFde/inhalt/26/0,1872,7381658,00.html?dr=1)
nichts-gefallen-lassen
26.11.2008, 03:45
Der Kinderzuschlag wurde zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt. Um mehr Familien mit dem Kinderzuschlag erreichen zu können, ist die Mindesteinkommensgrenze deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 Prozent auf 50 Prozent abgesenkt.
Neu eingeführt wurde ein Wahlrecht zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte. Das betrifft Alleinerziehende, aber auch behinderte Menschen und Personen, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwendiegen Ernährung bedürfen. Mit dem neuen Wahlrecht kann vor allem die besondere Situation von Alleinerziehenden besser berücksichtigt werden. Der Zugang zum Kinderzuschlag wird ihnen erleichtert. Sie sind nicht mehr aufgrund ihres durch den Mehrbedarf erhöhten Bedarfs vom Kinderzuschlag ausgeschlossen. Denn der Kinderzuschlag kann in Anspruch genommen werden, wenn die üblichen Vorraussetzungen für den Kinderzuschalg erfüllt sind und Hilfebedürftigkeit zusammen mit dem Kindergeld und dem Wohngeld zwar nicht vollständig, aber bis auf die Mehrbedarfe vermieden werden kann.
ausfühliche Informtionen unter http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Kategorien/gesetze,did=4786.html
Nefertari1968
29.11.2008, 16:55
ergänzend folgender Thread: Kinderzuschlag und/oder Wohngeld: Verweis und dadurch entstehende Unterfinanzierung (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=13057) zur Information.
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