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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Brauche dringend Hilfe - medizinische Reha



lucky
13.03.2010, 13:14
Hallo zusammen,

ich bin ALG II –Empfänger und durfte dank Arge einen Antrag zur beruflichen Rhea bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Nach langen hin und her erhielt ich heute einen Bescheid in dem folgendes drin stand :

Nach den ärztlichen Feststellungen sind für Sie zunächst folgende Rheabilliationsleistungen angezeigt:
medizinische Rheabililiation11042010.

Ich soll nun den entsprechenden Antrag ausfüllen und innerhalb von 14 Tagen zurückschicken.

Nun habe ich folgende Frage:

Also wenn ich nicht ganz auf den Kopf gefallen bin, soll die Rhea wohl am 11.04.2010 erfolgen (ersichtlich aus medizinische Rheabililiation11042010), oder sehe ich das falsch?
Ich übe zur Zeit auch einen Mini-Job aus. Wann muss ich meinen Arbeitgeber davon unterrichten?
Wann ich muss ich das der Arge mitteilen? Reicht da eine Veränderungsmitteilung wegen Ortsabwesenheit, oder wie habe ich mich zu verhalten?
Muss ich eine Zuzahlung leisten?
Es wäre toll wenn ihr mir helfen könntet.
Danke euch im Vorraus

lucky
13.03.2010, 13:38
Nachtrag.
Ich bin auch gar nicht krank geschrieben, wie erfolgt das denn? Machen die das in der Kur, oder wie geht das?

Nefertari1968
13.03.2010, 13:49
Hallo lucky - Willkommen in der Lebensphase :)


Also wenn ich nicht ganz auf den Kopf gefallen bin, soll die Rhea wohl am 11.04.2010 erfolgen (ersichtlich aus medizinische Rheabililiation11042010), oder sehe ich das falsch?

Gute Frage... geht aus dem restlichen Schreiben nichts Näheres hervor?

Ansonsten - falls es dort einen Ansprechpartner gibt, würde ich diesen Anfang nächster Woche anrufen, um zu erfragen, wann mit der Reha konkret zu rechnen ist...


Ich übe zur Zeit auch einen Mini-Job aus. Wann muss ich meinen Arbeitgeber davon unterrichten?

Also ich würde den Arbeitgeber informieren, wenn der konkrete Termin bekannt ist - du kannst bei dem oben angeratenen Telefonat einfließen lassen, dass du aus beruflichen Gründen eine gewisse Vorlaufzeit benötigst und dies fairerweise auch deinem Arbeitgeber zugestehen möchtest, damit dieser zeitnah eine Vertretung organisieren kann...


Wann ich muss ich das der Arge mitteilen? Reicht da eine Veränderungsmitteilung wegen Ortsabwesenheit, oder wie habe ich mich zu verhalten?

Schriftlich - formloser Antrag (nachweisbar einzureichen) mit Begründung und entsprechenden ggf. zum Teil geschwärzten Unterlagen in der Anlage, wenn dir der Termin für die Reha bekanntgegeben wurde - mit Bitte um zeitnahen, positiv lautenden Bescheid.


Muss ich eine Zuzahlung leisten?

Ja - bis zur Höchstgrenze von insgesamt ca. 82 Euro jährlich für Nichtchroniker - für Chroniker sind es ca. 42 Euro (zusammen mit anderen Zuzahlungen/Praxisgebühren etc.):

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=2070

16011965
13.03.2010, 15:28
1.) anrufen wann die REHA wirklich statt findet, denn aus der Zahlenkombination 11042010 geht nicht eindeutig hervor das es auch das Datum des REHA-beginns ist, es muss zudem noch ein extra Aktenzeichen (meist Deine Versicherungsnummer) und eine Nummer für die Arbeitsgruppe (meist 4-stellig) im Schreiben stehen

2.) dem Arbeitgeber erst unterrichten wenn Du den genauen Termin weißt

3.) krank schreiben muss Dich Dein Hausarzt das wird nicht in der REHA gemacht

4.) den Krankenschein zur ARGE (Leistungsabteilung) schicken mit der Bemerkung dass Du für den Zeitraum xx - xx zur REHA bist

lucky
13.03.2010, 15:28
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort,
leider ist keine sontiges Terminvergabe erkennbar.
Ich frage mich sowieso warum ich in die Kur soll, obwohl ich auf berufliche Rhea einen Antrag gestellt habe.
Wie gesagt, dank der Arge sollte ich den Antrag stellen. Ich mache das ganze "Affentheater" schon seit Ende 2002 mit. In dieser Zeit war ich Rheabillitant, bekam Kur, Es wurde festgestellt das ich nur noch bis zu 7 Kilo heben dürfte, habe aufgrund seelischer Beeinträchtigung 30 % auf Schwerbehinderung und meinen alten Beruf dürfte ich laut Ärzte auch nicht mehr ausüben, dannach fing alles an....Ich hatte dann laut Arge einen Antrag auf berufliche Rhea zu stellen...rannte dann zur Rentenversicherungsanstalt,die mir dann eine Kaufmänische Qualifizierung genehmigte, die ich mit Schwerbehinderten zusammen gemacht habe(auch nicht weiter schlimm) und ECDl genehmigte.
Mittlerweile habe ich jetzt die zweite Sachbearbeiterin die mich dazu per Eingliederungsvereinbarung dazu gezwungen hat diesen Antrag zu stellen.
Dennoch habe ich noch Fragen:
Muss man eigenlich in die Kur fahren? Was passiert mir im schlimmsten Fall, muss ich meinen alten Beruf wieder ausüben?
Wie schreibe ich denn eine Formlose Ortsabwesenheit, was muss denn da alles rein?
Wie sieht das aus mit der Krankschreibung? Macht das der Arzt in der Kur?
Ich bin so aufgeregt, ich habe überhaupt keinen klaren Kopf mehr.
Ich weiß nur eins...die Arge macht mich krank

lucky
13.03.2010, 15:45
1.) anrufen wann die REHA wirklich statt findet, denn aus der Zahlenkombination 11042010 geht nicht eindeutig hervor das es auch das Datum des REHA-beginns ist, es muss zudem noch ein extra Aktenzeichen (meist Deine Versicherungsnummer) und eine Nummer für die Arbeitsgruppe (meist 4-stellig) im Schreiben stehen

2.) dem Arbeitgeber erst unterrichten wenn Du den genauen Termin weißt

3.) krank schreiben muss Dich Dein Hausarzt das wird nicht in der REHA gemacht

4.) den Krankenschein zur ARGE (Leistungsabteilung) schicken mit der Bemerkung dass Du für den Zeitraum xx - xx zur REHA bist

Danke ihr seit ja echt super:)

Es steht da nur meine Versicherungsnummer und als Kennzeichen 7705
danach folgt:



Der Rentenversicherungsträger kann nach §9ff. des Sechsten Sozialgesetzbuches Leistungen des zur medizinischen Rhea. gewähren, wenn dadurch eine erheblich gefährderte oder geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann.
Nach den ärztlichen Feststellungen sind für Sie zunächst folgende Rheabilliationsleistungen angezeigt:
medizinische Rheabililiation11042010


Hatte noch etwas vergessen zu fragen:

In diesem Antrag steht noch folgendes:



Nach den ärztlichen Feststellungen sind für Sie zunächst folgende Rheabilliationsleistungen angezeigt:
medizinische Rheabililiation11042010



Weiterhin steht da im Antrag:



Erklärung u. Information der Antragstellerin.
Information
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir medizinische Daten, die uns bereits vorliegen oder die wir mit Ihrer obigen Einwilligung erhalten haben, an andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt oder Berufsgenossenschaft) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben weitergeben dürfen. Zur eigenen Aufgabenerfüllung dürfen wir diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (z. B. zu beauftragende Gutachter) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 76 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 69 SGB X. Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazuführen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I).


Muss man dem zustimmen? Bekommt die Arge über meinen gesundheitlichen Zustand Nachricht?

Sorry das ganze wirft mich aus der Bahn

16011965
13.03.2010, 16:48
Es steht da nur meine Versicherungsnummer und als Kennzeichen 7705

genau das meinte ich = Versicherungsnummer und die 4-stellige Zahl dahinter, das musst Du beim zurückschicken im Briefkopf mit angeben damit die Post gleich richtig zugeordnet wird



Muss man dem zustimmen? Bekommt die Arge über meinen gesundheitlichen Zustand Nachricht?

ob Du dem nun zustimmst oder nicht die Infos gehen trotzdem irgendwie raus, ich würds unterschreiben um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

ich geh dabei von mir aus da weiß die ARGE wie es bei mir gesundheitlich aussieht

Angel
13.03.2010, 20:37
Also lucky das ist noch keine endgültige Bewilligung.

Bei dieser sollte dann auch jeweils ein Schreiben für den AG und die Arge dabei sein. War zumindest bei mir letztes Jahr so. Brauchte also nix selber schreiben. Und das Schreiben für den AG ist eigentlich auch gleichzeitig die Krankschreibung, so das man nicht zwangsläufig nochmal zum Arzt muss. Falls dein AG aber Probleme macht, wäre das sicher günstiger.

lucky
13.03.2010, 21:22
Also lucky das ist noch keine endgültige Bewilligung.

Bei dieser sollte dann auch jeweils ein Schreiben für den AG und die Arge dabei sein. War zumindest bei mir letztes Jahr so. Brauchte also nix selber schreiben. Und das Schreiben für den AG ist eigentlich auch gleichzeitig die Krankschreibung, so das man nicht zwangsläufig nochmal zum Arzt muss. Falls dein AG aber Probleme macht, wäre das sicher günstiger.
Also wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist das erst einmal eine Mitteilung das eine medizinische Rhea erfolgen soll.
Mit dem zusätzlichen Schreiben:
Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte-Rheabilitionsantrag
Hinweis:
Dannach kommt Versicherungsnummer und Kennzeichen
...dann Mit der von der Rentenversicherung mit dem Schreiben vom...angebotenen Leistung erkläre ich mich einverstanden.
...dann Angaben zur Person
Also damit stelle ich dann erstmal den eigentlich Antrag zur med.Rhea?
Sorry Leute ich blicke da echt nicht mehr durch?
Das kann bedeuten das dieser Antrag auch abgelehnt werden kann, obwohl sie es selber vorschlagen, das mal vorsichtig ausgedrückt?
Ich frage so blöd weil im bereits oben genannten Teil" nach den ärztlichen Feststellung sind für sie zunächst folgende Rheabilitionsleistung angezeigt:med.Rhea11042010"
folgender Satz folgt:
Der Rheabilitionsort wird Ihnen ggf. nach Eingang der Zustimmungserklärung mitgeteilt.Eine Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erolgt nach Vorliegen des Berichtes über die o.a. Leistung.
Muss ich vorher noch zu einem Gutachter?
Was bedeutet das Kennzeichen 7705? Kann man das nachlesen,was dieses widerum bedeutet.
Ich werde verrückt!
Ich möchte mich auch ganz herzlich bedanken die mir schon reichlich geholfen haben.

Angel
13.03.2010, 22:28
Also wie ich das verstehe bist du bereits für eine Reha vorgemerkt, aber natürlich musst du auch einen Antrag stellen. Dies scheint bis dato noch nicht so richtig erfolgt sein.

lucky
13.03.2010, 23:59
Also wie ich das verstehe bist du bereits für eine Reha vorgemerkt, aber natürlich musst du auch einen Antrag stellen. Dies scheint bis dato noch nicht so richtig erfolgt sein.
Den Antrag hatte ich schon gestellt.Wie bereits erwähnt:

ich bin ALG II –Empfänger und durfte dank Arge einen Antrag zur beruflichen Rhea bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Nach langen hin und her erhielt ich heute einen "Bescheid "in dem folgendes drin stand :
1.Information
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir medizinische Daten, die uns bereits vorliegen oder die wir mit Ihrer obigen Einwilligung erhalten haben, an andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt oder Berufsgenossenschaft) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben weitergeben dürfen. Zur eigenen Aufgabenerfüllung dürfen wir diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (z. B. zu beauftragende Gutachter) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 76 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 69 SGB X. Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazuführen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I).
Nach den ärztlichen Feststellungen sind für Sie zunächst folgende Rheabilliationsleistungen angezeigt:
medizinische Rheabililiation11042010.


Deswegen frage ich ja nochmals...denn da steht nicht "Bescheid "sondern ebend wie bereits die unten genannten Dinge:
Ich frage so blöd weil im bereits oben genannten Teil" nach den ärztlichen Feststellung sind für sie zunächst folgende Rheabilitionsleistung angezeigt:med.Rhea11042010"
folgender Satz folgt:
Der Rheabilitionsort wird Ihnen ggf. nach Eingang der Zustimmungserklärung mitgeteilt.Eine Entscheidung über den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erolgt nach Vorliegen des Berichtes über die o.a. Leistung.
Also meines Erachtens ist das nochmals ein Antrag auf einen Antrag, bz.w warten die nur drauf das ich die Zustimmung gebe, damit sie mich "gleich los schicken können"

HorstLE
14.03.2010, 01:01
Wende dich doch vertrauensvoll an den Versicherungsältesten (http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18550/SharedDocs/de/Navigation/Beratung/beratungsstellen/Versichertenberater__node.html__nnn=true) bei der DRV (das wurde dir schon in einem anderen Forum geraten).


Auch die Versicherungsältesten des DGB sind qualifizierte und im Rentenrecht erfahrene Berater. Sie beraten und unterstützen die Versicherten kostenlos bei Rentenanträgen und geben Auskunft in Leistungsfragen und in sonstigen versicherungstechnischen Fragen. Informationen hierzu gibt es bei den Gewerkschaften oder auf den Webseiten des DGB.

Quelle und vollständiger Artikel: ---> HIER (http://vorsorgen-sparen.suite101.de/article.cfm/kostenlose_rentenberatung)

16011965
14.03.2010, 01:20
bei mir wurde der Antrag vom Hausarzt über meine KK gestellt und ich bekam auch solche Schreiben von der RVS, hab die ausgefüllt zurück geschickt und dann kam der richtige "Bescheid" von der RVS das die KUR dann und dann los geht etc.pp

aber wie schon in einem anderen Thread bemerkt, ist die Handhabe von Bundesland zu Bundesland mal wieder unterschiedlich = wie immer

lucky
14.03.2010, 10:26
Möchte mich ganz herzlich für all eure Bemühungen und Antworten bedanken.
Ich habe mir jetzt den "Ältesten" heraus gesucht und den werde ich gleich kontaktieren.:)

Ich habe jedoch noch mal ne Frage zur Ortsabwesenheit.
Die Kur soll 3 Wochen betragen. Darf ich denn in diesem Jahr noch in den Urlaub fahren?
Oder ist dann meine "Ortsabwesenheit" schon voll?
Weiß nicht wie ich es anders ausdrücken soll.
Vielen lieben Dank

16011965
14.03.2010, 11:28
Kur ist ja kein Urlaub, aus meiner Sicht bleibt der Urlaub "frei"

lucky
14.03.2010, 18:55
Danke ihr Lieben,
zu eurer Info: habe heute den Versicherungsältesten angerufen und mein Anliegen geschildert.
Also die Kur wird bereits genehmigt sein und meine Vermutung das ich zum 11.04.2010 fahren soll sind bestätigt worden.
Mit dem zusätzlichen Schreiben(Angaben zur Person)ect. gebe ich meine Zustimmung.Das ganze schickt der Versicherungsträger dann zu dem Kurhaus und ich bekomme einen richtigen Bescheid.
Danke für eure Hilfe...ohne euch hätte ich mich noch mehr verrückt gemacht...damit sind meine Fragen hoffentlich geklärt.:thx:

HorstLE
14.03.2010, 19:00
Danke ihr Lieben,
zu eurer Info: habe heute den Versicherungsältesten angerufen und mein Anliegen geschildert.
Also die Kur wird bereits genehmigt sein und meine Vermutung das ich zum 11.04.2010 fahren soll sind bestätigt worden.
Mit dem zusätzlichen Schreiben(Angaben zur Person)ect. gebe ich meine Zustimmung.Das ganze schickt der Versicherungsträger dann zu dem Kurhaus und ich bekomme einen richtigen Bescheid.
Danke für eure Hilfe...ohne euch hätte ich mich noch mehr verrückt gemacht...damit sind meine Fragen hoffentlich geklärt.:thx:

Seit wann arbeiten die Sonntags? :think: :weißnicht:

lucky
14.03.2010, 20:56
Seit wann arbeiten die Sonntags? :think: :weißnicht:
Oh das kann ich erklären, den Versicherungsältesten habe ich mir Dank deines Links herausgesucht und darunter fand ich einen den ich persönlich kenne(wußte aber nicht das er einer ist), den habe ich dann heute mittag angerufen. Da nur der AB lief habe ich auf das Band gesprochen und bat um Rückruf. Und er hat mich zurückgerufen.
Ich hatte einfach nur Glück:daumen2:

HorstLE
14.03.2010, 21:42
Oh das kann ich erklären, den Versicherungsältesten habe ich mir Dank deines Links herausgesucht und darunter fand ich einen den ich persönlich kenne(wußte aber nicht das er einer ist), den habe ich dann heute mittag angerufen. Da nur der AB lief habe ich auf das Band gesprochen und bat um Rückruf. Und er hat mich zurückgerufen.
Ich hatte einfach nur Glück:daumen2:

Danke für die Aufklärung und viel Erfolg. :daumen2:

lucky
15.03.2010, 08:55
Als Nachtrag gedacht:
Ich hatte euch gefragt, ob ich eine eine Zuzahlung zu erbringen habe.
Zufällig bin ich im Internet auf eine Thread gestoßen, das man bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlung der sich G160 nennt downloden kann.
Dort steht folgende Information drin:

Bei ambulanten(auch ganztätigen Rheabilitaionsleistungen),Rheabilitionsleistungen für Kinder und Leistungen zur teilhabe am Arbeitsleben besteht keine Zuzahlungspflicht.
Die zuzahlungspflicht enfälltau´ßerdem:
-wenn Sie bei der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
-für die Tage, für die Sie Übergangsgeld erhalten haben, sofern Sie nichtneben dem Übergangsgeld zusätzlich Erwerbseinkommen beziehen,
-wenn Sie ArbeitslosengeldII, Hilfe zum Lebnsunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung nach dem Zwöften Buch des Sozialgesetzbuches(SGBXII) erhalten.
Das bedeutet ich brauche keine Zuzahlung zu leisten!:)

Das ganze findet ihr zum nachlesen hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/01__formulare/03__rehabilitation/gro_C3_9Fdruckvordrucke__rehabilitation/G0160__GD,templateId=raw,property=publicationFile. pdf/G0160_GD

Ziggi
15.03.2010, 09:00
Hallo Lucky,
1.Information
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir medizinische Daten, die uns bereits vorliegen oder die wir mit Ihrer obigen Einwilligung erhalten haben, an andere Sozialleistungsträger (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt oder Berufsgenossenschaft) für deren gesetzliche Aufgabenerfüllung oder für die Erfüllung eigener gesetzlicher Aufgaben weitergeben dürfen. Zur eigenen Aufgabenerfüllung dürfen wir diese medizinischen Daten auch an sonstige Dritte (z. B. zu beauftragende Gutachter) übermitteln, sofern dies erforderlich ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 76 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 69 SGB X. Sie können einer solchen Weitergabe aber jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen. Das kann allerdings dazuführen, dass Ihnen eine Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen wird, wenn Sie zuvor schriftlich auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind (§ 66 SGB I). Du bist nicht verpflichtet zu Unterschreiben, den Antrag zum Antrag aufüllen, jedoch nicht Unterschreiben.
So habe ich das gemacht, habe diesen Antrag persönlich abgegeben und gefragt warum dort keine möglichkeit des Wiederspruches zur weitergabe ist, die meinten nicht Unterschreiben dann werden keine Daten weitergegeben.

Noch was, in meiner Reha im Febrauar wurden wir darüber aufgeklärt, das seit neuestem sogar die weitergabe des Entlassungsberichtes nicht ohne ausdrückliche genehmigung mehr möglich ist, auch nicht an den Hausarzt!
Nennt sich Schutz der Medizinischen Daten, weitergabe dieser Daten ist immer vom einverständniss des Patienten abhängig.
Deswegen läuft bei mir derzeit ein Verfahren des Datenschutzbeauftragten gegen den Medizinischen Dienst Wiesbaden, diese haben gegen mein einverständniss das Med. Gutachten an die Krankenkasse weitergegeben, ich hatte ausdrücklich Schriftlich darauf hingewiesen das lediglich mitgeteilt werden durfte: AU oder nicht AU und wenn AU wie lange vorraussichtlich die AU dauern könnte.
Daher weiss ich das alle die meine Med. Daten haben oder erheben, immer Schriftrlich mein einverständniss einholen müssen. Das wird eben mit der Unterschrift auf dem Antrag versucht, wenn du Unterschrieben hast, Schreibe einen Brief (sofern du der weitergabe wiedersprechen möchtest) in dem du ausdrücklich darauf verweist das du der weitergabe der Medizinischen Daten an jegliche Stelle Wiedersprichst und für jede weitergabe ein einverständniss einzuholen ist.

Interesaant dazu auch:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=1213896

Ein kleine Fundsache noch
Text: Ich erläuterte der BAgIS, dass es keine Rechtsgrundlage gibt, die einen Hilfeempfänger verpflichtet, eine ärztliche Schweigepflichtentbindungserklärung abzugeben. Nach § 67 b Abs. 2 Satz 2 SGB X ist die Einwilligung des Betroffenen nur wirksam, wenn sie auf dessen freier Entscheidung beruht. Eine Verpflichtung dazu ist daher unzulässig, sie sei daher zurückzunehmen. Die zuständige Teamleiterin der BAgIS bestätigte mir dann, eine entsprechende Verpflichtung auch zukünftig zu unterlassen.

http://www.datenschutz-bremen.de/pdf/jahresbericht_30_kap12.pdf

Grüsse Ziggi

lucky
15.03.2010, 09:35
Du bist nicht verpflichtet zu Unterschreiben, den Antrag zum Antrag aufüllen, jedoch nicht Unterschreiben.
So habe ich das gemacht, habe diesen Antrag persönlich abgegeben und gefragt warum dort keine möglichkeit des Wiederspruches zur weitergabe ist, die meinten nicht Unterschreiben dann werden keine Daten weitergegeben.

Als ich meinen Antrag gestellt habe, hatte ich das bereits unterschrieben.umgotteswillen1
Und jetzt?
Wenn ich das jetzt nicht unterschreibe, was passiert dann?
Ich will auch nicht das meine medizischen Daten z. b. an die Arge weiterrgeleitet werden.
Gibt es in Deutschland auch Anträge die man auch versteht?
Mich kotzt das echt an.

Ich kann meinen Antrag leider nicht persönlich abgeben...die sitzen ja in Berlin und seit heute morgen versuche ich jemandenan die Strippe zu bekommen, da mir hier noch einiges zur Angabe zur Person u.s.w.unklar ist .

lucky
16.03.2010, 18:03
Weitere Info:
Gestern habe ich mir die Finger wund gewählt um die zuständige Sachbearbeiterin bei der DVR zu erreichen...heute morgen auch...
Irgendwann war ich es dann leid und habe die Servicestelle angerufen und mich erst einmal darüber beschwert, das man nur die Mailbox an die Strippe bekommt und selbst die Mitarbeiter für Hilfestellung nicht ans Telefon bekommt und das die DRV nicht erwarten kann das man innerhalb von 14 Tagen etwas zurückeschickt werden kann, wenn man den Antrag nicht ausfüllen kann, wenn man etwas nicht versteht.
Aber ich habe Hilfe von ihr bekommen.:)
Also die Kur ist bereits bewilligt und ich muß nur noch meine Zustimmung dazu geben.

Ziggi
17.03.2010, 10:41
..........und das die DRV nicht erwarten kann das man innerhalb von 14 Tagen etwas zurückeschickt werden kann, wenn man den Antrag nicht ausfüllen kann, wenn man etwas nicht versteht.
Aber ich habe Hilfe von ihr bekommen.:)
Also die Kur ist bereits bewilligt und ich muß nur noch meine Zustimmung dazu geben.
Als ich meinen Antrag gestellt habe, hatte ich das bereits unterschrieben.
Und jetzt?Einfach, du wiederrufst dein einverständniss zur weitergabe deiner Daten.
Etwa so:
Hiermit wiederrufe ich mein einverständniss zur weitergabe meiner Persöhnlichen oder Medizinischen Daten. Sollten dennoch Daten zu meiner Persohn weitergegeben werden werde ich Rechtiliche Schritte in die wege leiten.

Gruß Ziggi

16011965
17.03.2010, 12:09
Sollten dennoch Daten zu meiner Persohn weitergegeben werden werde ich Rechtiliche Schritte in die wege leiten.

Bei Zuwiderhandlung bleiben rechtliche Schritte in Vorbehalt

lucky
12.05.2010, 11:56
Hallo danke nochmals für eure zahlreichen Antworten.
Bald ist es soweit und die medizinische Rhea stehtt bald an, der Bescheid ist in Eilverfahren gekommen. Muss dazu sagen ich habe jetzt einen Umstellungsantrag gestellt habe, da ich aus verschiedenen Gründen nicht in dieses Klinik will. bitte auch nicht nachfragen.
Durch ein Telefonat mit dem DRV wurde mir mitgeteilt das bei mir meine Leistungsfähigkeit getestet werden soll, da ich ja eine berufliche Rhea beantragt habe.
Nun meine Frage: Wie sieht so was aus, hat jemand schon Erfahrung damit?
In meiner letzten Kur, die 2003 war wurde festgestellt das ich in meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben darf und nicht mehr als 6 Stunden.
Wozu wird das ganze nochmal gemacht?Ich weiß ja das sowas immer gemacht wird, bezieht sich das ganze jetzt auf meinen jetztigen Beruf, auch wenn es nur ein Minijob ist. Oder wollen die feststellen ich kann wieder in den alten Job zurückkehren kann?
Ja, ich weiß ich bin ein komplizierter Fall