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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abzug Möblierung Mietkosten Hartz IV



Unregistriert
26.12.2009, 20:47
Guten Abend zusammen,

habe kurze Frage an jemand, der sich mit Hartz IV etwas auskennt:

Wenn in den Mietkosten die Teilmöblierung der Wohnung enthalten ist, darf hier doch nur dann ein Betrag in Abzug gebracht werden, wenn tatsächlich Kosten für die Möblierung in der Miete bzw. NK enthalten sind - NICHT aber, wenn die Möblierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird und die sog. Mietbescheinigung bei Möblierung eindeutig mit 0,00 € ausgefüllt wird - ist das so korrekt??? - es können doch keine Kosten abgezogen werden, die gar nicht anfallen, oder?

danke vorab

Gaston
26.12.2009, 23:54
Das siehst du richtig. Im Gegenteil, sind Möbel Bestandteil des Mietvertrages, so muss die Arge diese Kosten tragen, sofern sie vorher dem Umzug zugestimmt und die Angemessenheit anerkannt hat.

Unregistriert
27.12.2009, 09:29
... danke Gaston für deine schnelle Antwort.

Man kann doch dann eigentlich den Abzug für Garage, Möblierung vermeiden, sofern der Vermieter bereit ist in der Mietbescheinigung anzugeben, dass dies zwar in den Mietkosten enthalten ist, aber kostenlos zur Verfügung gestellt wird - oder kann dem Vermieter da ein Strick draus gedreht werden. Das wären immerhin ein paar € mehr im Monat und ich denke von Betrug kann hier keine Rede sein....