Unregistriert
26.12.2009, 20:47
Guten Abend zusammen,
habe kurze Frage an jemand, der sich mit Hartz IV etwas auskennt:
Wenn in den Mietkosten die Teilmöblierung der Wohnung enthalten ist, darf hier doch nur dann ein Betrag in Abzug gebracht werden, wenn tatsächlich Kosten für die Möblierung in der Miete bzw. NK enthalten sind - NICHT aber, wenn die Möblierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird und die sog. Mietbescheinigung bei Möblierung eindeutig mit 0,00 € ausgefüllt wird - ist das so korrekt??? - es können doch keine Kosten abgezogen werden, die gar nicht anfallen, oder?
danke vorab
habe kurze Frage an jemand, der sich mit Hartz IV etwas auskennt:
Wenn in den Mietkosten die Teilmöblierung der Wohnung enthalten ist, darf hier doch nur dann ein Betrag in Abzug gebracht werden, wenn tatsächlich Kosten für die Möblierung in der Miete bzw. NK enthalten sind - NICHT aber, wenn die Möblierung kostenlos zur Verfügung gestellt wird und die sog. Mietbescheinigung bei Möblierung eindeutig mit 0,00 € ausgefüllt wird - ist das so korrekt??? - es können doch keine Kosten abgezogen werden, die gar nicht anfallen, oder?
danke vorab