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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übernahme der Bestattungskosten - jeder Fall ist anders - bitte um Hilfe



pardon
25.11.2009, 18:01
Hallo!
Ich habe mich bereits ein wenig durch das Forum gelesen, jedoch keine Informationen gefunden, mit denen ich mich sicher fühle.

Deshalb hier in epischer Breite mein Fall:
Es geht um die Bestattungskosten, die nach dem Tod meines Vaters anfielen.

Meine Eltern sind seit 22 Jahren geschieden, deshalb haben meine Schwester und ich uns als direkte Erben um alles kümmern müssen.
Wir haben beide direkt (d.h. fristgerecht) das Erbe ausgeschlagen.
Meine Schwester macht auf dem 2.Bildungsweg ihr Abitur und erhält BaföG, ich selber war zum Zeitpunkt des Todes und der Beisetzung unseres Vaters arbeitslos (Alg I), bin derzeit für insgesamt knapp zwei Monate freiberuflich tätig (pauschaler Brutto-Lohn 4500,- €), werde aber weiter als arbeitssuchend geführt und nach Ablauf der jetzigen Beschäftigung wieder arbeitslos sein.
Da wir auf keinen Fall das aller einfachste Begräbnis etc. wollten, ist uns klar, dass nicht alle Kosten (falls überhaupt) erstattet werden können. Die Rechnung des Beerdigungsunternehmens beträgt rund 1400,- €. Darüber hinaus veranschlagt die Kommune einen Betrag von etwa 1420.- € für die Grabstelle (bis 2039).
Meine Fragen sind nun, WAS überhaupt erstattet wird? Wie sieht es in meinem speziellen Fall, erst arbeitslos, nun selbständig beschäftigt, aus? An welches Amt muss ich mich wenden? (Ich lebe in Berlin, meine Schwester in Braunschweig) Müssen wir unabhängig voneinander Hilfe beantragen? Ganz wichtig noch zum Schluss: Gibt es Verjährungsfristen für die Anträge? Denn leider habe ich das Ganze durch eine kurze Auszeit und die viele derzeitige Arbeit ein wenig verschleppt (Der Tod war in der Nacht vom 30./31. August 2009, die Urnenbeisetzung am 21.).

Vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten. Falls noch wichtige Fragen sind: Bitte nicht zögern und einfach stellen!

Nochmals vielen Dank,

"pardon"

Nefertari1968
25.11.2009, 18:19
Hallo Pardon,

wurde die Beerdigung bereits bezahlt - nebst Kosten für die Grabstelle?

Zwar gibt es keine Antragsfrist und Kosten können späterhin geltend gemacht werden, aber nur bei bestehender Bedürftigkeit und... m.E. wenn die Rechnung noch nicht gedeckt ist...

Es steht euch natürlich trotzdem frei, einen Antrag bei der Kommune (Sozialamt) zu stellen, in der der Vater verstarb, aber ich sehe mindestens bei dir derzeit keine Bedürftigkeit:



bin derzeit für insgesamt knapp zwei Monate freiberuflich tätig (pauschaler Brutto-Lohn 4500,- €


... weiterhin sehe ich ein Problem beim Zeitverzug - sofern die RG. des Bestattungsunternehmens nicht mehr offen ist, denn als Bedürftigkeit ggf. vorlag, wurde der Antrag nicht zeitnah gestellt...

Weitere Infos findest du ggf. hier:

Sterbefall eines nahen Angehörigen? Was ist zu tun...? (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=3000&highlight=Sozialbeerdigung)

Sozialbestattung - Sozialbeerdigung - Sozialbegräbnis - Armenbestattung - Armengrab (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=5349&highlight=Sozialbeerdigung)

Anke42
25.11.2009, 18:29
Soweit ich sowas noch richtig in Erinnerung habe kann sowas nicht nachträglich beantragt werden. Hat der Hilfebezieher "sich selbst helfen" können hat er mal die tolle Karte, hochglanzpoliert und doppelseitig bedruckt.... Ist eigentlich überall so, dass erst beantragt werden muss und dann Geld ausgegeben werden kann...

pardon
25.11.2009, 18:45
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

So etwas hatte ich schon gedacht, dass zumindest ich nun rausfalle.
Bisher wurde übrigens noch keine der Rechnungen beglichen.

Habe ich das richtig verstanden, dass auf jeden Fall das Sozialamt der Kommune zuständig ist, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat und auch beerdigt wurde? Nicht Berlin, nicht Braunschweig?

Danke,
pardon

PS: Der Bruttolohn bezieht sich auf den gesamten Zeitraum, dh. etwa 2300,- €/Monat ohne Abzug der freiwilligen KV etc.

Anke42
26.11.2009, 06:59
Ich würd das mal so sehen, aber du kannst dich ja mal bei deinem zuständigen Amt erkundigen...


Groetjes
Anke

pardon
26.11.2009, 12:36
...welches da wäre?

Nefertari1968
26.11.2009, 12:51
...welches da wäre?

Hast du die Verlinkungen in meinem ersten Beitrag verfolgt und gelesen?

... daraus geht alles Weitere hervor...

Die Kosten der Bestattung werden den Bestattungspflichtigen zugeordnet zunächst aber fiktiv aus dem Erbe desjenigen, der bestattet wird. Die Person hatte also zu Lebzeiten (eine Fiktion) für die Beerdigung vorgesorgt, also entsteht die erste Bedürftigkeit dahingehend, das dieser Mensch eben nicht vorgesorgt hat und dann wird automatisch die Kommune am Wohnort zuständig; diese prüft, ob der/die Verstorbene - eigene Geldmittel, eigenes Vermögen hatte oder nicht, dann wird weitergeschaut... wer ist bestattungspflichtig?

Deswegen ist das Sozialamt am Wohnort des Vorstorbenen zuständig - nun kann man (um Verzögerungen zu vermeiden) natürlich in seinen Antrag einbauen, dass bei fehlender Zuständigkeit, der Antrag bitte an die zuständige Behörde weiterzuleiten ist und man darüber eine Mitteilung wünscht.

Zum Beantragungszeitpunkt hinsichtlich Bestattungskosten:

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=6850 (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=6850 &highlight=Bestattungskosten)