Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindesunterhalt
Folgender Fall
Ehepaar geschieden 2 Töchter 14 und 15
Kinder leben erst bei der Mutter, zogen dann zum Vater,unter anderem weil die Mutter völlig überfordert warmit der Erziehung. nun ziehen die Kinder wieder zur Mutter.
Vater ist wieder verheiratet Er und seine neue Frau arbeiten beide. In der Zeit in der die Kinder beim Vater lebten baute der ein Haus da die Wohnung zu klein war für eine 4 Köpfige Familie.
Nun sind die Kids wieder zur Mutter. die 15 jährige zuerst sackte seit dem Umzug um 2 Noten in der Schule ab, ( Mutter hat erhebliche psychische Probleme, bekommt kaum ihr Leben auf die Reihe)
Nun bezieht die Mutter ALG 2 ( sie könnte ja theoretisch 3 Stunden täglich arbeiten)
Wie wird nun der Kindesunterhalt berechnet, Aus dem Gesamteinkommen von Vater und neuer Ehefrau oder nur vom unterhaltspflichtigen Vater?
Nefertari1968
14.02.2007, 18:21
Folgender Fall
Ehepaar geschieden 2 Töchter 14 und 15
Kinder leben erst bei der Mutter, zogen dann zum Vater,unter anderem weil die Mutter völlig überfordert warmit der Erziehung. nun ziehen die Kinder wieder zur Mutter.
Vater ist wieder verheiratet Er und seine neue Frau arbeiten beide. In der Zeit in der die Kinder beim Vater lebten baute der ein Haus da die Wohnung zu klein war für eine 4 Köpfige Familie.
Nun sind die Kids wieder zur Mutter. die 15 jährige zuerst sackte seit dem Umzug um 2 Noten in der Schule ab, ( Mutter hat erhebliche psychische Probleme, bekommt kaum ihr Leben auf die Reihe)
Nun bezieht die Mutter ALG 2 ( sie könnte ja theoretisch 3 Stunden täglich arbeiten)
Wie wird nun der Kindesunterhalt berechnet, Aus dem Gesamteinkommen von Vater und neuer Ehefrau oder nur vom unterhaltspflichtigen Vater?
Hallo Rivanna,
so pauschal ist die Frage nicht zu beantworten, dazu bräuchten wir zum Einen genaue Zahlen/Einkommensangaben und nähere Erläuterungen zu den Lebensverhältnissen in der neuen Ehe beispielsweise - auf wen läuft das Haus (Grundbucheintrag) welches Einkommen hat die neue Frau (Unterhaltspflicht gegenüber dem Partner auch in der Ehe) etc. pp.
Dann stellt sich die Frage nach Wohnwertvorteil des neuen Hauses. Du hast insofern recht, das die Mutter, die die Kinder betreut arbeitspflichtig ist, aber...
Der Unterhaltspflichtige ist ebenfalls verpflichtet sein Einkommen so zu gestalten ggf. durch Aufnahme von Nebentätigkeit, dass er seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen Kindern nachkommen kann - der sog. Mangelfall ist also zu vermeiden.
Bitte schau dir hierzu folgenden Link an, der all dies etwas besser erläutert:
http://www.scheidung-online.de/einkommen.htm
Verdient die neue Ehefrau mehr als ihr Mann, so hat dieser einen Taschengeldanspruch gegen sie. Dieses Taschengeld fließt voll in den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder mit der Ex-Frau ein.
http://www.wingenroth-graeve.de/Downloads/Unterhalt.pdf
Nefertari1968
14.02.2007, 18:47
Ergänzend dazu noch folgender Link zur Herabsetzung der Selbstbehaltgrenze bzw. zum ggf. möglichen Einbeziehen von Taschengeld:
http://www.scheidung-online.de/ehepartner.html :
Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt in diesen Fällen um 25%, also auf ca. 670,- Euro. Für unseren Beispielsfall bedeutet das: der Ehemann hat nur noch einen Selbstbehalt von 670,- Euro, kann also jetzt den vollen Unterhalt i.H.v. 600,- Euro zahlen. Der Ex-Mann muss also infolge der Heirat nicht mehr zahlen, als er ohnehin zahlen müsste, es ist ihm aber nun möglich, diesen Betrag, den er ohnehin eigentlich zahlen müsste, auch wirklich zu zahlen.
Powered by vBulletin™ Version 4.0.3 Copyright ©2010 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.