PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nk-Abrechnung 2007 übernahmefähig



Unregistriert
27.09.2009, 09:34
Guten Tag,

ich habe folgendes Problem: NK-Abrechnung 2007 wurde vom Vermieter im NOvember 2008 erstellt und mir dort ausgehändigt. Aufgrund einiger Unstimmigkeiten habe ich diese an den Vermieter zurückgegeben mit der Bitte um Abänderungen. Ich muss dazu sagen, mein Vermieter ist Landwirt und hat viel Arbeit..... - Ich muss ehrlich sagen, dass ich dann eigentlich auch nicht mehr daran gedacht habe. Im Juli hat er mir dann die geänderte NK-Abrechnung 2007 gebracht, die ich dann sogleich bei der ARGE eingereicht habe.

Die Übernahme wurde abgelehnt, da die Abrechnung innerhalb von 4 Wochen nach ERhalt von mir vorzulegen gewesen sei.

Jetzt habe ich folgendes Problem, das Datum beträgt immer noch November 2008 - lt. ARGE muss der Vermieter die NK-Abrechnung innerhalb eines Jahres an den Mieter aushändigen.

Die korrigierte Version ging mir tatsächlich aber erst im Juli 2009 zu.

Was kann ich machen, dass die Kosten übernommen werden - evtl. Stellungnahme des Vermieters vorlegen, der den Sachverhalt bestätigt. Ich kann ja nichts dafür, dass ich die Rechnung so spät erhalten habe.

Wäre dankbar, wenn jemand weiterhelfen kann

Nefertari1968
27.09.2009, 09:40
Hallo Gast,


Was kann ich machen, dass die Kosten übernommen werden - evtl. Stellungnahme des Vermieters vorlegen, der den Sachverhalt bestätigt. Ich kann ja nichts dafür, dass ich die Rechnung so spät erhalten habe.

u.a. das....

... und in einem kombinierten Widerspruch (wann hast du den Brief mit dem Ablehnungsbescheid erhalten und welches Datum trägt der Bescheid?) inkl. Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X den genauen Sachverhalt erläutern und begründen.

Anlagen, wie etwa eine Bestätigung des Vermieters, deine Schreiben im Vorfeld an Vermieter natürlich nur in Kopie beilegen und den Widerspruch gegen Empfangsbeleg auf identischer Kopie der ArGe vorlegen.

Hulk
27.09.2009, 15:37
Die Übernahme wurde abgelehnt, da die Abrechnung innerhalb von 4 Wochen nach ERhalt von mir vorzulegen gewesen sei.



Deshalb:

Immer sofort einreichen, ggf. oder besser immer auf den Widerspruch hinweisen. Denn in der Regel wird der Termin mit Widerspruch nicht zu halten sein.

Diese Problematik ist nicht neu.