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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietrückstände - Räumung



roswitha
15.05.2009, 10:28
also folgendes mein schwiegersohn hat 2x mietschulden bei der saga gehabt aber nicht durch seine schuld sondern weil die arge geschlampt hat ....... jetzt ist alles bezahlt aber die saga verlangt eine räumungsklage und zwar bis zum 2.6.09 da kommt der vollziehr zum räumen ....... meine tochter ist schwanger können sie sie wirklich vor die tür setzten obwohl alles bezahlt ist? schon vor der klage war alles bezahlt .........umgotteswillen1

Gaston
15.05.2009, 13:19
Grundsätzlich nein. Allerdings muss ich, wenn du es genau wissen willst, die Kündigung lesen.

Also entweder anonymisiert hier einstellen, oder aber abtippen, wenn kein Scanner vorhanden.

roswitha
15.05.2009, 16:25
Grundsätzlich nein. Allerdings muss ich, wenn du es genau wissen willst, die Kündigung lesen.

Also entweder anonymisiert hier einstellen, oder aber abtippen, wenn kein Scanner vorhanden.

es gibt kein kündigungsschreiben das ist es ja es gibt nur die anordnung vom gerichtsvollzieher der die durchführung der räumung am 2.6.09 vornehmen will ........

was ich gerade vorhin erfahren habe gab es vor knapp 2 jahren ein kündigungsschreiben aus folgendem grund das 2 monatsmieten nicht gezahlt wurden die rechnen die nächste einfach mit ein somit sind es drei ,,,,, das kam weil mein schwiegersohn arbeitslos wurde und die bearbeitung für arbeitslosen geld 1 solange dauerte er rief auch an bei der sage und erzählte was los ist ,,,,, als das geld endlich kam hta er es überwiesen darauf hin nahm die saga die kündigung zurück und wandelte sie in eine duldung um .....
jetzt mußte er sgb2 beantragen weil eins ausgelaufen ist es fehlten 2 monate die hat er auch vor wochen überwiesen .......aber auch wie das letzte mal angerufen bei der saga und gesagt was passiert ist ...... es kam tagelang nichts .......und gestern kam das schreiben vom gerichtsvollzieher das laut beschluß die wohnung bis zum 2.6.09 geräumt sein muß wenn nicht würde er es machen........denn die saga wäre an einem fortbestehen der vermietung mit ihm nicht mehr interressiert .........

Gaston
15.05.2009, 16:37
Das hilft dann nur noch der Weg zum Amtsgericht, um eine Räumungsschutzklage zu erheben.

roswitha
15.05.2009, 16:39
Das hilft dann nur noch der Weg zum Amtsgericht, um eine Räumungsschutzklage zu erheben.

die zeit wird aber knapp denn sie habe gerademal 14 tage zeit zum packen ........das ist arg wenig ..........und wie gesagt jedesmal sobald die arge zahlte hat er sofort überwiesen ...... und auch die saga nicht im dunkeln gelassen sondern bescheid gesagt was los ist ........

Gaston
15.05.2009, 16:43
Dann sollten sie am Montag zum Amtsgericht gehen.
Es muss ja auch mal eine Räumungsklage gegeben haben, also Zeit genug zum Reagieren hat es in jedem Fall gegeben.

Auch wird natürlich entsprechender Schriftverkehr vorhanden sein. Die SAGA wird schon für Rechtssicherheit gesorgt haben.

roswitha
15.05.2009, 16:46
Dann sollten sie am Montag zum Amtsgericht gehen.
Es muss ja auch mal eine Räumungsklage gegeben haben, also Zeit genug zum Reagieren hat es in jedem Fall gegeben.

Auch wird natürlich entsprechender Schriftverkehr vorhanden sein. Die SAGA wird schon für Rechtssicherheit gesorgt haben.

eben nicht das ist es ja was uns alle stutzig macht hier ...... denn hätte es was gegeben in jüngster zeit wäre er sofort losgegangen um das zu regeln ......die saga beruft sich auf das alte schreiben von vor 2 jahren ......da gab es das alles aber diesesmal nicht

Gaston
15.05.2009, 16:50
Nun, dann gab es vor 2 Jahren eine Räumungsklage und die Räumung wurde durch die Zahlung der Rückstände ausgesetzt. Daher nur die "Duldung". Das bedeutet natürlich dass die SAGA, sobald Mietrückstand entsteht, die Räumung sofort aufleben lassen kann. Und genau das ist hier passiert.

Wer nun Schuld an den neuen Mietrückständen hatte, interessiert die SAGA natürlich nicht. Als größte Wohnungsbaugesellschaft Hamburgs muss sie natürlich an ihr Geld denken....

roswitha
15.05.2009, 16:55
Nun, dann gab es vor 2 Jahren eine Räumungsklage und die Räumung wurde durch die Zahlung der Rückstände ausgesetzt. Daher nur die "Duldung". Das bedeutet natürlich dass die SAGA, sobald Mietrückstand entsteht, die Räumung sofort aufleben lassen kann. Und genau das ist hier passiert.

Wer nun schuld an den neuen Mietrückständen hatte, interessiert die SAGA natürlich nicht. Als größte Wohnungsbaugesellschaft Hamburgs muss sie natürlich an ihr Geld denken....

das ist richtig aber wie gesagt es bestehen seit wochen keine rückstände mehr es waren ja nur 2 monate die auch erklärt wurden .....aber als große firma bleibt die menschlichkeit wohl auf der strecke ........

meinst du das man ein eilverfahren anstreben kann mit anwalt??

Gaston
15.05.2009, 16:58
"Nur" zwei Monate ist gut. Der Rückstand von zwei Monatsmieten ist ein Grund für die fristlose Kündigung.

Man muss sogar ein Eilverfahren einleiten. Sonst wäre kaum mit einer Verhandlung vor dem Räumungstermin zu rechnen.

roswitha
15.05.2009, 17:13
"Nur" zwei Monate ist gut. Der Rückstand von zwei Monatsmieten ist ein Grund für die fristlose Kündigung.

Man muss sogar ein Eilverfahren einleiten. Sonst wäre kaum mit einer Verhandlung vor dem Räumungstermin zu rechnen.

ja ich weiß nur ist blöde aber er hat es erklärt das meine ich mit menschlichkeit zumal er ein schreiben der arge vorgelegt hat das die bearbeitung etwas dauern kann .......

ok werde dann meinen anwalt jetzt anrufen damit er bescheidweiß für montag......danke dir ........:umarm:

WhiteSam
15.05.2009, 17:20
. . . mein schwiegersohn hat 2x mietschulden bei der saga gehabt aber nicht durch seine schuld sondern weil die arge geschlampt hat ....... jetzt ist alles bezahlt aber die saga verlangt eine räumungsklage und zwar bis zum 2.6.09 da kommt der vollziehr zum räumen ....... meine tochter ist schwanger können sie sie wirklich vor die tür setzten obwohl alles bezahlt ist? schon vor der klage war alles bezahlt .........umgotteswillen1
. . . also ich denke dem Vermieter ist es egal, aus welchem Grund die Miete nicht gezahlt wurde, die Schuldfrage ist da nebensächlich. Problematischer ist, dass Dein Schwiegersohn offenbar dazu neigt solch heikle Sachen telefonisch zu regeln - erster großer Fehler :denk:


es gibt kein kündigungsschreiben . . . es gibt nur die anordnung vom gerichtsvollzieher der die durchführung der räumung am 2.6.09 vornehmen will . . . was ich gerade vorhin erfahren habe gab es vor knapp 2 jahren ein kündigungsschreiben aus folgendem grund das 2 monatsmieten nicht gezahlt wurden . . . als das geld endlich kam hta er es überwiesen darauf hin nahm die saga die kündigung zurück und wandelte sie in eine duldung um . . . jetzt mußte er sgb2 beantragen weil eins ausgelaufen ist es fehlten 2 monate die hat er auch vor wochen überwiesen .......aber auch wie das letzte mal angerufen bei der saga und gesagt was passiert ist ...... es kam tagelang nichts .......und gestern kam das schreiben vom gerichtsvollzieher das laut beschluß die wohnung bis zum 2.6.09 geräumt sein muß wenn nicht würde er es machen........denn die saga wäre an einem fortbestehen der vermietung mit ihm nicht mehr interressiert .........
schweissabwisch1 Hilfe . . . das ist ja eine ganze Reihe von schlimmsten Versäumnissen. Ich befürchte dass er Dir nicht die ganze Wahrheit gesagt hat, eher so à la Salamitaktik. Das gibt es nicht . . . Schreiben vom Gerichtsvollzieher mit Ankündigung der Räumung, vorher muss es einen Gerichtstermin gegeben haben, und da hätte schon Einspruch eingelegt werden können. Wenn mehrfach 2 Monatsmieten hintereinander geschuldet worden sind, dann hat der Vermieter grundsätzlich ein Recht darauf fristlos zu kündigen. Aber das geht nicht so wie hier dargestellt.


die zeit wird aber knapp denn sie habe gerademal 14 tage zeit zum packen ........das ist arg wenig ..........und wie gesagt jedesmal sobald die arge zahlte hat er sofort überwiesen ...... und auch die saga nicht im dunkeln gelassen sondern bescheid gesagt was los ist ........

Jetzt bleibt eigentlich nur noch notfallmäßig Räumungsschutz wegen besonderer Härte . . . vielleicht hilft da ja die Schwangerschaft (wievielter Monat?)

Grundsätzliches zum Thema Mietschulden (http://www.schuldenabc.de/mietschulden-5.html)

Viel Glück!
Britta

Keith46
15.05.2009, 17:24
HI

Ich habe mal gehöhrt das das Sozialamt die Wohnung in Beschlag nehmen kann.

Die Frau hatte aber schon länger keine Miete gezahlt.

Aber beim 2 mal wirds eben eng:

http://schulden.suite101.de/article.cfm/was_tun_wenn_die_zwangsraeumung_droht


Mit Zustellungsdatum der Räumungsklage setzt eine interessante Frist ein: Eine Kündigung, die ausschließlich auf Zahlungsverzug des Mieters gestützt ist, wird unwirksam, wenn bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Zustellung der Klage sämtliche Mietrückstände gezahlt werden oder eine öffentliche Stelle wie beispielsweise das Sozialamt sich zur Zahlung verpflichtet (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB). Dies gilt jedoch nicht, wenn innerhalb der letzten zwei zurückliegenden Jahre bereits einmal Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht wurde (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BGB).

Gruss Petzy

roswitha
15.05.2009, 17:44
:umarm:
HI

Ich habe mal gehöhrt das das Sozialamt die Wohnung in Beschlag nehmen kann.

Die Frau hatte aber schon länger keine Miete gezahlt.

Aber beim 2 mal wirds eben eng:

http://schulden.suite101.de/article.cfm/was_tun_wenn_die_zwangsraeumung_droht


Gruss Petzy

wie gesagt er hat sonst keine schulden nirgends ....... und hat auch sofort das geld überwiesen sobald die arge zahlte .......also wir versuchen es jetzt mit dem anwalt ......ich danke allen herzlich

Keith46
15.05.2009, 17:54
.. und hat auch sofort das geld überwiesen sobald die arge zahlte ....


durch seine schuld sondern weil die arge geschlampt hat

Hallo roswitha

Mal eine Frage. Warum hat die Arge das Geld zu spät geschickt?
Oder vielmehr, was wurde da verschlammt?

Vielleicht hilft das noch, vielleicht noch mal mit die SAGA sprechen.
Und vorschlagen das die Miete jetzt direkt von der ARGE an der Saga geht.
Vielleicht führt das noch zu einen Umdenken.

Übriegens mein Vermieter nervt schon wenn das Geld am 2. nicht drauf ist.
Sehe ihn immer am 2. mit Fahrrad zur Bank fahren.:Klarsehen:

Gruss Keith

roswitha
15.05.2009, 18:28
Hallo roswitha

Mal eine Frage. Warum hat die Arge das Geld zu spät geschickt?
Oder vielmehr, was wurde da verschlammt?

Vielleicht hilft das noch, vielleicht noch mal mit die SAGA sprechen.
Und vorschlagen das die Miete jetzt direkt von der ARGE an der Saga geht.
Vielleicht führt das noch zu einen Umdenken.

Übriegens mein Vermieter nervt schon wenn das Geld am 2. nicht drauf ist.
Sehe ihn immer am 2. mit Fahrrad zur Bank fahren.:Klarsehen:

Gruss Keith

bein erstenmal war es die bearbeitung er mußte arbeitslosen geld beantragen weil seine firma dicht gemacht hat das hat gedauert ......beim zweiten mal mußte er sgb2 beantragen auch da hat man sich zeitgelassen .....

Nefertari1968
15.05.2009, 18:34
......beim zweiten mal mußte er sgb2 beantragen auch da hat man sich zeitgelassen .....

hat er denn 8 Wochen vor Auslaufen des ALG I Antrag auf ALG II gestellt?

Ansonsten hat es WhiteSam gut auf den Punkt gebracht... er hätte die Hausverwaltung anschreiben müssen...

Gaston
15.05.2009, 18:34
bein erstenmal war es die bearbeitung er mußte arbeitslosen geld beantragen weil seine firma dicht gemacht hat das hat gedauert ......beim zweiten mal mußte er sgb2 beantragen auch da hat man sich zeitgelassen .....
Sorry, aber spätestens 14 Tage nach Antragsabgabe stehe ich denen doch auf den Zehen, wenn ich mein Geld nicht bekomme.

roswitha
15.05.2009, 18:36
hat er denn 8 Wochen vor Auslaufen des ALG I Antrag auf ALG II gestellt?

Ansonsten hat es WhiteSam gut auf den Punkt gebracht... er hätte die Hausverwaltung anschreiben müssen...

ja das hat er insgesammt haben die sich 4 monate zeit gelassen der sb meinte weil er noch unter 25 ist kann er warten

roswitha
15.05.2009, 18:37
Sorry, aber spätestens 14 Tage nach Antragsabgabe stehe ich denen doch auf den Zehen, wenn ich mein Geld nicht bekomme.

hat er getan aber der sb ist nicht aus der ruhe zu bringen war 1x mit das hat gelangt hätte beinahe einen mord begangen der ist sowas von arrogant und sowas ist für jugendliche eingeteilt nicht zu glauben!!:sorry:

Gaston
15.05.2009, 18:56
Nun ja, ein Hinweis auf § 17 SGB I hätte evtl. genügt. Dann noch eine Fachaufsichtsbeschwerde und Einstweiligen Rechtsschutz beantragt, dann hätte er bestenfalls fünf Wochen gewartet.

roswitha
15.05.2009, 18:59
Nun ja, ein Hinweis auf § 17 SGB I hätte evtl. genügt. Dann noch eine Fachaufsichtsbeschwerde und Einstweiligen Rechtsschutz beantragt, dann hätte er bestenfalls fünf Wochen gewartet.


naja du weißt wie es ist hinterher ist man immer schlauer ........aber leider habe ich erst von dem sb erfahren als das kind schon im brunnen lag ........leider sonst hätte ich sofort um hilfe gerufen ........ aber so weiß ich auch eine menge mehr und hoffe ich kann das für die 2 einhalb (halb wegen baby) biegen danke euch allen sehr:knuddel: