PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög abgelehnt. Kein Anspruch auf ALG II. Was jetzt?



Droh
25.02.2009, 17:47
Hi,

Zur Zeit befinde ich mich in berufliche Ausbildung. Ich bin 33 Jahre alt und habe eine Ablehnung von Bafög wegen meines Alten bekommen. In zwischen bin ich Alleinerziehende geworden (wir sind mit mein Mann als getrennte Partner). Bei ARGE sagt man, dass ich trotz dem keinen Anspruch auf ALG II habe. Bei mir bleiben unsere zwei Kinder (13 und 15 Jahre alt). Die Frage ist, wie soll es weiter gehen? :weißnicht:

Nefertari1968
25.02.2009, 17:56
Was für eine berufliche Ausbildung ist das? Schulisch - betrieblich?

Hast du versucht ggf. Meister-Bafög zu beantragen?

Wie sieht es mit Unterhalt für dich und eure Kinder aus?

Warst du bereits im ALG II-Bezug - falls ja, wie lange?

Falls nicht - wie ist Antragstellung erfolgt = hat man dir das Antragsformular mitgegeben oder die Herausgabe verweigert mit einer mündlichen Info?

Ansonsten sieht es so aus - für die Kinder gibt es ALG II (Sozialgeld und Mietanteil) natürlich unter Anrechnung des Kindergeldes und Unterhalt...

Du kannst für dich ggf. Wohngeld beantragen und müsstest u.U. nebenbei noch jobben... wenn das finanziell dann nicht machbar ist, stellt sich die Frage, ob man der zuständigen ArGe mitteilt, dass die Ausbildung so nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, und welche Möglichkeiten sie sehen, damit kein Abbruch erfolgt = künftige Berufsaussichten - Bewertung des Einzelfalls...

Falls die ArGe nicht darauf eingeht, bleibt alternativ - sofern kein Nebenjob möglich - wohl nur der Abbruch der Ausbildung...

Droh
25.02.2009, 21:05
danke für die schnelle Antwort.:thx:

Droh
26.02.2009, 10:59
Nefertari1 danke für die Antwort.

Die Frage hat meine ex gestellt, - unter mein Login, ich hab ihr die Seite gezeigt.

Also sie macht Ausbildung für Farmazeft 2 Jahre mit IHK Prüfung, ist das Schulische Ausbildung oder andere weis ich nicht.

Was für ein Meister-Bafög?

Die Kinder kriegen Leistungen von ARGE

Sie hat die Arbeit gekündigt und Ausbildungsvertrag unterschrieben. Bei ARGE sagten dass sie kein Anspruch auf ALG I hat weil zwischen Arbeit und Ausbildung kein freier Zeitraum gibt
(31.08 Kündigung, 01.09 Ausbildung)

Ich hab irgendwo gelesen, dass für Alleinerziehende kein Altergrenze gibt für Bafög, ist das war? Bringt das was es neue zu beantragen?

Kann sie z.B. Kosten Unterkunft beantragen oder etwas anderes?
Es muss doch noch was geben.

Welche Möglichkeiten hat sie noch? :think:

Nefertari1968
26.02.2009, 23:29
Was für ein Meister-Bafög?

Dazu gibt es hier:
http://www.meister-bafoeg.info/

nähere Informationen.


Die Kinder kriegen Leistungen von ARGE

ok - dann sind die Kinder bereits abgesichert.



Sie hat die Arbeit gekündigt und Ausbildungsvertrag unterschrieben. Bei ARGE sagten dass sie kein Anspruch auf ALG I hat weil zwischen Arbeit und Ausbildung kein freier Zeitraum gibt
(31.08 Kündigung, 01.09 Ausbildung)


Wie meinst du das? Kannst du die Ablehnung Antrag ALG I einscannen - oder hat sie den Antrag schriftlich nie gestellt? Wäre sie neben der Schule ev. Teilzeit noch vermittelbar (Verfügbarkeit)?

Warum die Kündigung? Was war da Ursache (Sperrzeit)?



Ich hab irgendwo gelesen, dass für Alleinerziehende kein Altergrenze gibt für Bafög, ist das war? Bringt das was es neue zu beantragen?


Dazu hoffe ich, dass sich zu dieser Frage andere User melden, kenne mich zu Bafög nicht gut aus.



Kann sie z.B. Kosten Unterkunft beantragen oder etwas anderes?
Es muss doch noch was geben.


Wenn sie keinen Anspruch auf ALG II hat, kann sie (aber nur für sich) Wohngeld beantragen.

LSG NRW: Zum Härtefall nach § 7 Abs. 5 Satz 2 SGB II (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=14945)

Droh
27.02.2009, 14:53
und noch mal danke fur die Antwort.


Wie meinst du das? Kannst du die Ablehnung Antrag ALG I einscannen - oder hat sie den Antrag schriftlich nie gestellt? Ware sie neben der Schule ev. Teilzeit noch vermittelbar (Verfugbarkeit)?

sie hat den Antrag schriftlich nie gestellt. Bei ARGE (ALG I Abteilung) würde erklärt, dass zwischen Arbeit und Ausbildung gibt keine freie Zeitraum und die Ausbildung die sie jetzt hat zählt sich als eine Beschäftigung. Dann bla bla bla sie (SB) schickt die unterlagen weiter zu ALG II.

soll sie jetzt das machen, ALG I schriftlich zu beantragen?


Warum die Kundigung? Was war da Ursache (Sperrzeit)?


Berufsbegleitende Ausbildung hat sie nicht gefunden nur Vollzeit, deswegen hat sie sich entschlossen für die Ausbildung und von der Arbeit sich gekündigt.

Angel
27.02.2009, 15:26
Wenn das eine Vollzeitausbildung ist, bekommt sie dann Ausbildungslohn? Wenn ja wie viel? Alg1 zu beantragen macht bei Vollzeit keinen Sinn.
Wohnt ihr noch zusammen?
Wenn ja: Warum bekommen die Kinder ALG II und sie/ihr nicht?
Wenn nein: Arbeitest du? Zahlst du Unterhalt? Wovon lebt sie derzeit?

Um euch besser helfen zu können, müssten erst diese sowie nefetaris Fragen geklärt sein.

Nefertari1968
27.02.2009, 16:26
Wenn ja: Warum bekommen die Kinder ALG II und sie/ihr nicht?

Er/sie schrieb, sie leben getrennt...


In zwischen bin ich Alleinerziehende geworden (wir sind mit mein Mann als getrennte Partner).


ansonsten ist es so - meistens jedenfalls - Erwachsenenbildung, die nicht von der ArGe initiiert wurde, ist Privatvergnügen, sobald die Ausbildung förderungsfähig ist...

...ob eine andere Förderung/Leistung dann tatsächlich faktisch nicht gezahlt wird, spielt keine Rolle, ALG II greift dann eben nur noch für die bedürftigen Kinder:


(5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.
(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende, 1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder
2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst oder
3. die eine Abendhauptschule, eine Abendrealschule oder ein Abendgymnasium besuchen, sofern sie aufgrund von § 10 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.



SGB II - § 7 Berechtigte (http://www.bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html)

Wenn denn ein Härtefall vorliegt:


wenn das finanziell dann nicht machbar ist, stellt sich die Frage, ob man der zuständigen ArGe mitteilt, dass die Ausbildung so nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann, und welche Möglichkeiten sie sehen, damit kein Abbruch erfolgt = künftige Berufsaussichten - Bewertung des Einzelfalls...


müsste die ArGe ggf. den Einzelfall bewerten...

Aber offensichtlich wurde dies hier überhaupt nicht abgestimmt:


Berufsbegleitende Ausbildung hat sie nicht gefunden nur Vollzeit, deswegen hat sie sich entschlossen für die Ausbildung und von der Arbeit sich gekündigt

Bei einer Eigenkündigung gibt es beim ALG I eine Sperre und beim ALG II eine dreimonatige Sanktion (30 %), das kommt eben auch noch erschwerend dazu...

Droh
27.02.2009, 17:45
Danke an alle,

denke dass ich alles verstanden habe.




Das Leben ist schön, aber kein Märchen ;0)