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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt von der Schweigepflicht entbinden?



Mark2609
13.02.2009, 08:41
Hallo liebe Lebens-Phase Leser,

ich wende mich mit folgendem Problem an Euch:

Eine Bekannte von mir ist letztes Jahr im August ins KH gekommen, hatte ein Abszess innenliegend an Wirbelsäule/Beckenknochen! Dieses Abszess konnte nur erfolgreich entfernt werden in dem die Ärzte den Bauchraum öffneten!
Also es war keine einfache OP!
Dies zur Vorgeschichte!

Nun das eigentliche Problem!
Durch dieses OP ist meine Bekannte heute noch stark gehandikapt!
Kann nicht lange laufen, stehen noch schweres tragen.


Dadurch benötigt sie natürlich wenn sie mit der Bahn zu Vorstellungsgesprächen fahren möchte immer einen Sitzplatz!
Daher reserviert sie immer bei Buchung einer Fahrkarte diese Reservierung mit! Desweiteren wenn sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren muss, fährt sie immer mit dem Auto zur nächstgelegenen Haltestelle (Bus oder Bahn).

Nun will die ARGE wenn sie Vorstellungsgespräche hat weder die Sitzplatzreservierung noch die Fahrten zu den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel übernehmen! (Wie gesagt sie kann keine längeren Strecken laufen)
Deshalb wurde ihr jetzt von der ARGE mitgeteilt, dass sie ihren ARZT von der Schweigepflicht entbinden muss, dann kann unter Umständen die ARGE in Zukunft, wenn es wirklich der Gesundheitszustand nicht anderst zulässt, solche Kosten auch erstatten!
Nun meine Frage: Muss sie wirklich ihren Arzt von der Schweigepflicht entbinden oder reichen auch die Bescheinigungen von KH und Arzt?

Über Hilfe würde ich mich freuen!


Gruß Mark:frieden2:

Krümelchen
13.02.2009, 09:11
Hallo Mark,

ich möchte jetzt erstmal etwas anderes "einwerfen":

Hat Deine Bekannte einen Schwerbehindertenausweis?

Mark2609
13.02.2009, 09:30
@Krümelchen

Nein hat sie nicht! Die Einschränkung der Bewegungen usw sind durch die OP und das öffnen des Bauchraumes!Durch das entfernen des Abszess wurde logischer Weise auch Muskelgewebe und eventuellauch Nervenbahnen in Mitleidenschaft gezogen!

Gruß Mark

Krümelchen
13.02.2009, 09:35
Dann würde ich den beantragen (Versorgungsamt).


Kann nicht lange laufen, stehen noch schweres tragen.

Das hört sich nach Merkzeichen "G" an. Somit könnte sie kostenlos reservieren und im Nahverkehr (innerhalb von 50 km) kostenlos fahren.

Der Arzt wird das sicherlich bestätigen.

Sandy40
13.02.2009, 16:40
Die Sache mit dem Schwerbehindertenausweis fiel mir auch als erstes ein.

Ob deine Bekannte den Arzt entbinden muß von der Schweigepflicht, dazu kann ich nichts sagen. Könnte es mir aber gut vorstellen. Denn Deine Bekannte ist ja nicht AU geschrieben. Ansonsten würde sie nämlich zum Amtsarzt geladen.

16011965
13.02.2009, 19:32
Denn Deine Bekannte ist ja nicht AU geschrieben. Ansonsten würde sie nämlich zum Amtsarzt geladen.

Zum Amtsarzt kann sie jederzeit geschickt werden ob AU oder nicht.

laukasius
13.02.2009, 22:35
Krümelchen,

muss da nicht eine 50 %ige Behinderung vorliegen?

Krümelchen
14.02.2009, 10:17
Krümelchen,

muss da nicht eine 50 %ige Behinderung vorliegen?

Das kann nicht beurteilen. Sollten die Einschrenkungen aber wirklich so massiv sein, denke ich das schon. Das müsste aber der Arzt ungefähr einschätzen können.

kalei
14.02.2009, 11:21
Das kann nicht beurteilen. Sollten die Einschrenkungen aber wirklich so massiv sein, denke ich das schon. Das müsste aber der Arzt ungefähr einschätzen können.
Da muß man die ganzen Unterlagen zum Landratsamt schicken und dann entscheidet deren Amtsarzt..........

Krümelchen
14.02.2009, 15:03
Also bei uns war das so:

Ich rief beim Versorgungsamt an, um einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen. Den Grad der Behinderung wusste ich jetzt auch nicht. Ich wusste nur: Auf alle "B" "G" und "H" und rückwirkend ab Geburt (weil es ja nicht erst ab Antragstellung so war, das ist hier natürlich anders).

Ich bekam dann einen Antrag, den ich ausfüllen musste. Ich füllte aus: Ab Geburt (da angeboren) und die Merkzeichen wollte ich haben. Das Versorgungsamt holte sich nun alle Unterlagen, die es brauchte, von den Ärzten. (Wenn man es schon mitschickt, kann das natürlich auch nicht schaden.)

Dann kam: Wir genehmigen 80 % rückwirkend ab Geburt. Da ich aber ja die Merkzeichen haben wollte, ging ich in den Widerspruch.

Das dauerte, erst als ich anrief und Akteneinsicht verlangt habe, kam dann: O. K., wir genehmigen die Merkzeichen "G" und "B". Ich war dann damit einverstanden, weil ich einfach nicht mehr konnte, obwohl in den Richtlinien steht: Es ist davon auszugehen, dass bei einer autistischen Störung von einer Hilflosigkeit (also "H") bis zum 12. Lebensjahr, manchmal auch drüber hinaus, auszugehen ist.

Ich wäre sicherlich damit durchgekommen, daber wie gesagt: Ich hatte genug jetzt.

Hulk
14.02.2009, 19:06
Mit dem behandelden Arzt besprechen und dann den Antrag auf Schwerbehinderung stellen.

Und ganz wichtig:

Schon bei Antragsstellung anfangen zu überlegen, wie der Widerspruch zu formulieren wäre!

Es wird erstmal grundsätzlich abgelehnt bzw. zu niedrig angesetzt.

Und auch in Good old Germany kann man handeln:

Bei meinem letzten Verschlimmerungsantrag (2003?) wollte man mir sogar etwas abziehen von den "alten" Behinderungen, damit man nicht hochstufen muss.

Also Widerspruch, und siehe da, es kam ein Anruf!

Und nun wird es interessant:

Ich hätte 80% bekommen können, allerdings auf zwei Jahre befristet, dann Nachprüfung.

Die zweite Variante war dann so, das ich 70% bekomme, diese aber ohne Nachprüfung auf 15 Jahre fest.

Und das habe ich schriftlich!

Also immer schön wie im Basar denken! :D

PS:
oops, vergessen!

Kann natürlich weiterhin jederzeit einen neuen Verschlimmerungsantrag einbringen!

roswitha
16.02.2009, 08:42
also eigendlich sollte doch da es sich vermutlich nur um eine "kurze" zeit der krankheit handelt ....... es wird ja besser dauert nur etwas .......ein attest vom behandelten arzt ausreichen in dem steht was sie zur zeit kann und was nicht!!!

Krümelchen
16.02.2009, 09:04
also eigendlich sollte doch da es sich vermutlich nur um eine "kurze" zeit der krankheit handelt ....... es wird ja besser dauert nur etwas .......ein attest vom behandelten arzt ausreichen in dem steht was sie zur zeit kann und was nicht!!!

Die OP war letztes Jahr im August. Das Ganze dauert also länger als ein halbes Jahr, was Voraussetzung dafür ist. Bessert sich der Zustand, muss man den Schwebi (so nenne ich den immer liebvoll) natürlich wieder abgeben.

roswitha
16.02.2009, 09:46
Die OP war letztes Jahr im August. Das Ganze dauert also länger als ein halbes Jahr, was Voraussetzung dafür ist. Bessert sich der Zustand, muss man den Schwebi (so nenne ich den immer liebvoll) natürlich wieder abgeben.


ach so ......... dachte nur weil ich gerade das mit der arge durch habe ........ ich mußte obwohl ich 30% habe nur ein attest vorlegen wo eben das drinn stand ...... eben was ich kann darf und auf keinen fall tun sollte.........

Mark2609
17.02.2009, 20:15
Hallo ihr lieben Tipsgebenden,

die OP war letztes Jahr im August, lag dann bis Anfang September im KH! Was ja logischerweise der ARGE bekannt ist.
Danach bekam sie eine ambulante Reha die noch heute in pysiotherapeutischen Massnahmen andauern.

Es wird hoffentlich nicht was dauerhaftes werden.

Mir ging es doch nur darum, dass es im Moment so ist, dass sei weder lange stehen,laufen noch schwer tragen kann dadurch!
Muss sie deswegen ihren ARZT von der Schweigepflicht entbinden oder reicht der ARGE ein Attest vom ARZT, dass sie weder längere Strecken laufen, noch stehen bzw schwer tragen kann?

Grüßle Mark

Gaston
17.02.2009, 20:50
Nun ja, das Attest sollte reichen. Allerdings kann die Arge auch eine Untersuchung durch den Amtsarzt verlangen.
Die Schweigepflichtentbindung gilt übrigens ohnehin nur für Fragen vom Amtsarzt an deinen Arzt. Der SB hat damit nichts zu tun.