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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kosten Einzugsrenovierung



yani
13.12.2008, 08:36
Hallo,
eine entfernte Bekannte von mir hat folgendes Problem:
Alleinerziehend, 6 Kinder, Umzug von ARGE genehmigt, da bisherige Wohnung zu klein. Vermieter hat neue Bodenbeläge etc. angebracht und verlangt im
Gegenzug von ihr (mündlich) nicht im Mietvertrag, dass die Wohnung neu tapeziert/gestrichen wird. Sie selbst hat Bandscheibenleiden, keine Bekannten/Familie die ihr helfen könnten.
Lt. Kostenvoranschlag wurde die Ren. ca. 3,500,00 € kosten. Bei der ARGE hat
sie sich erkundigt, die Ren.kosten würden nicht übernommen, umzugskosten ja! Ist das so korrekt - durch ihre fam. Situation findet sie nur schwerlich eine
neue Wohnung.

Gaston
13.12.2008, 09:13
Nun, wenn sie keine andere Wohnung findet, und dies auch nachweisen kann, könnte die Arge unter Umständen schon in die Pflicht genommen werden.
Allerdings nicht, wenn die Renovierung nicht Bestandteil des Mietvertrages ist.
Zudem halte ich die veranschlagten Kosten für mehr als nur überzogen.

yani
13.12.2008, 09:27
... die Einzugsrenovierung ist nicht im Mietvertrag geregelt, wurde vom Ver-
mieter mündlich gefordert.

HorstLE
13.12.2008, 09:29
Hallo,
eine entfernte Bekannte von mir hat folgendes Problem:
Alleinerziehend, 6 Kinder, Umzug von ARGE genehmigt, da bisherige Wohnung zu klein. Vermieter hat neue Bodenbeläge etc. angebracht und verlangt im
Gegenzug von ihr (mündlich) nicht im Mietvertrag, dass die Wohnung neu tapeziert/gestrichen wird. Sie selbst hat Bandscheibenleiden, keine Bekannten/Familie die ihr helfen könnten.
Lt. Kostenvoranschlag wurde die Ren. ca. 3,500,00 € kosten. Bei der ARGE hat
sie sich erkundigt, die Ren.kosten würden nicht übernommen, umzugskosten ja! Ist das so korrekt - durch ihre fam. Situation findet sie nur schwerlich eine
neue Wohnung.

Ich habe auch einen Bandscheibenvorfall u.a.m., aber für "nur" 2500,00 Euro würde ich das sofort machen. Da ist das Fahrgeld für die Hin- und Rückfahrt plus Begleitperson schon mit drin. ;)

Ganz ehrlich: Das sind doch Wucherpreise, wer erstellt denn so einen Kostenvoranschlag? Da will jemand über die ARGE reich werden. Ganz billige Abzocke, mehr nicht.

laukasius
13.12.2008, 09:57
Vollkommen normaler Preis, wenn die Arbeiten durch eine Firma ausgeführt werden.

Vorsicht, keine Barzahlung, sondern Überweisung, weil die Kosten sonst nicht absetzbar sind.

Wir wollen uns doch nicht an die Preise einer ARGE gewöhnen, die nur durch Schwarzarbeit zu bewältigen sind.

Nefertari1968
13.12.2008, 10:51
Wurde der Mietvertrag vor Unterschrift der ArGe zur Bewilligung vorgelegt?
Liegt die Bewilligung in Schriftform vor - wurde die Wohnung also als angemessen eingestuft?

Kann der Vermieter ein Schreiben aufsetzen, dass die Einzugsrenovierung eine Bedingung darstellt?

... oder aber... den Mietvertrag entsprechnd erweitern, sofern Unterschriften noch nicht geleistet?

..... und was heißt "erkundigt? Die Bekannte muss schon schriftlich und nachweisbar einen Antrag stellen und darlegen, warum sie die Renovierung nicht selbst ausführen kann...

Die ArGe kann natürlich bedingen, dass eine Firma gefunden wird, die kostengünstiger tapeziert/anstreicht; dieses Bemühen muss auf Verlangen dokumentiert werden - ggf. werden Kostenvoranschläge verlangt...



Umzug von ARGE genehmigt, da bisherige Wohnung zu klein


ist im Grunde die Kernaussage - wenn darüberhinaus diese Genehmigung in Schriftform vorliegt und die neue Wohnung angemessen ist, diese Angemessenheit ebenfalls in Schriftform bestätigt wurde und weiterhin nachgewiesen werden kann, dass mit Tapetenrollen und Farbeimern allein nicht gedient ist (Attest des Arztes), dann sollte deine Bekannte bei schriftlichem Antrag und entsprechender Preisrecherche, die entstehenden Kosten erstattet bekommen und zwar nach § 22 SGB II, nicht nach § 23 (also kein Darlehen mit Aufrechnung vom Regelsatz).

laukasius
13.12.2008, 13:59
Die mündliche Aufforderung zur Renovierung durch den Vermieter, die dann preislich auch noch festgelegt wird, mutet schon seltsam an.

Da scheint man doch Kosten abwälzen zu wollen.

Entweder übernimmt der Vermieter im Vorfeld eine totale Renovierung und kann dementsprechend im Mietvertrag selbst entsprechende Auflagen festlegen.

Ansonsten ist es Sache des Mieters, wie er die Wohnung gestaltet.
Auch preislich.


Mit der ARGE kann es natürlich zu Problemen kommen.
Ist eine gute Rauhfaser vorhanden, reicht die Anstreicherei, knallbunte Tapeten müssen nicht hingenommen werden.

Anstreichen und auch die Tapeziererei sind Facharbeiten.
Einfache Lackierereien können dem Mieter problemlos zugemutet werden.
Da dürfte auch ein Bandscheibenvorfall nicht reichen.

Bodenbeläge sind auch wieder eine Auslegungssache.

Ist Laminat vorhanden, wird sich keine ARGE der Welt auf Teppichböden einlassen.
Ein reiner Zementboden erfordert natürlich einen Belag.

Kosten, die innerhalb eines genehmigten oder auch erforderlichen Umzuges übernommen werden müssen.

Aufforderungen, dass ggf. ein Bekannter die Renovierung übernehmen soll, sind für mich, wie schon gesagt, eine klare Aufforderung zur Schwarzarbeit.

Allerdings fehlen hier auch noch Angaben zum Zustand der Wohnung.

MikelF1963
14.12.2008, 11:17
Moin,

wenn der Vermieter so etwas fordert, ist dies allemal schriftlich zu machen nicht mündlich, da es dann eventuell bei einem Auszug wiederum heißt ich habe damals alles renoviert nun bitte wieder alles in diesen damaligen Zustand bringen. Von daher nur schriftliches, außerdem gab es in dieser Richtung auch wieder Gesetzesänderungen mittlerweile die dem Mieter mehr Rechte einraeumen ich würde mich daher diesbezüglich an eine zuständige Stelle wenden und mich da vorab informieren, da ja der UMzug vom AA genehmigt wurde, kann hier doch auch durchaus die Möglichkeit bestehen das auch eventuelle Renovierungskosten vom Amt zu tragen sind, wenn dieser Umzug zudem noch vom Amt angeregt wurde.