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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WG-Gründung?



Melekiel
01.11.2008, 14:11
Hallo zusammen...

Habe da ein kleines Problem und hoffe das mein Beitrag hier richtig ist, denn ich wusste nicht unter welche Rubrik ich ihn, hineinstellen sollte...

Habe mich schon vor kurzem mal hier gemeldet und es sieht nun so aus, dass ich wieder ein WG gründen werde...

Mit mir zusammen möchten noch eine Mutter und Ihr Sohn, in eine gemeinsame Wohnung ziehen...

Die Mutter und der Sohn haben geraume Zeit getrennt gelebt und der Sohn ist nun 18 Jahre alt, hat aber leider keine Ausbildungsstelle bekommen...
Er wohnt derzeit noch bei dem Stiefvater, dieser möchte ihn aber nicht mehr länger bei sich behalten, daher haben sich Mutter und Sohn entschlossen, wieder zusammen, in eine Wohnung zu ziehen...

Da wir nun 3 Personen sind heißt das, dass wir auch eine größere Wohnung benötigen würden...

Meine Fragen nun:
1. Kann der Junge (18 Jahre) ALG 2 beantragen obwohl er dann mit seiner Mutter in einer gemeinsamen Wohnung wieder lebt?
Er war mit mir bei dem Amt aber diese sagten ihm, dass er kein ALG 2 Geld erhalten würde, da sein Stiefvater für ihn zuständig sei (bez. der Stiefvater würde wohl die Gehaltsgrenze überschreiten)...Der Stiefvater hat ihn nicht addoptiert und darauf beruft er sich nun...Er möchte ihn nicht mehr bei sich haben und wird ihm demnächst, aus der Wohnung werfen...Der Junge bekommt jetzt noch für geraume Zeit Unterhalt von seinem leiblichen Vater, aber dies reicht natürlich nicht aus, für eine eigene Wohnung...Es kommt auch nicht mal Ansatzweise an die Regelleistung, in Höhe von 351.- EURO...
2. Erhält er oder seine Mutter dann das Geld für die Unterkunft (Miete und Heizung)?...Wird diese überhaupt für beide bewilligt werden?...
4. Wie setzt sich dies dann zusammen für die Unterkunft?
(Die Mutter ist ausgestäuert und ebenso ALG 2 Empfängerin)
5. Die Mutter müsste ebenso eine Erstaustattung beantragen da sie keine Möbel mehr hat wegen Trennung vom Lebenspartner...Der Sohn hat auch nicht gerade viele Möbel...Ein Bett und Schrank!...Kann die Mutter diese Erstausstattung dann für beide beantragen oder müssen Mutter und Sohn dies dann getrennt beantragen?...
6. Erhält der Junge dann weiterhin Kindergeld oder erhält dies dann die Mutter?...
7. Erhält die Mutter dann eine höhere Regelsatzleistung oder läuft das dann als WG zwischen Mutter und Sohn?
8. Wie sieht das aus, wenn wir, also ich und die beiden, zusammen in eine Wohnung ziehen?...Wie müssen wir dann die Erstaustattung beantragen?...Gemeinsam oder getrennt, d.h. jeder für sich oder zusammen einen Antrag auf Erstaustattung stellen?...
9. Ich habe keinen Verwandschaftsgrad zu beiden, daher kann ich die Erstaustattung getrennt beantragen?
Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...
lg

Gaston
01.11.2008, 14:21
Ein paar Fragen....

1. Beziehst du ALG II

2. In welchem Verhältnis stehst du zu Mutter und Sohn?

3. Ist der Arge bereits bekannt, dass die Mutter den Sohn aufnehmen will?

Ansonsten...

der Stiefvater ist dem Sohn nicht unterhaltsverpflichtet und kann ihn "rauswerfen". Die Mutter ist nicht verpflichtet ihren Sohn aufzunehmen. Somit hat der Sohn selbstverständlich Anspruch auf ALG II.

Daher ist es eine Überlegung wert, ob eine WG Sinn macht. Zumal dann, wenn der Sohn wieder auszieht und somit die Wohnung nicht mehr angemessen ist.

Melekiel
01.11.2008, 14:59
[QUOTE=Gaston;64191]Ein paar Fragen....

1. Beziehst du ALG II

2. In welchem Verhältnis stehst du zu Mutter und Sohn?

3. Ist der Arge bereits bekannt, dass die Mutter den Sohn aufnehmen will?

zu 1:
Ja, ich beziehe ALG 2

zu 2:
Es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis zu beiden...Es sind langjährige Freunde von mir...
Bin derzeit bei der Mutter bez. Ihr und ihrem noch Lebensgefährten untergekommen...Ich beziehe aber nur die Regelsatzleistung da keine Miete vorrübergehend entrichten muss...dies habe dem Amt gesagt und so angemeldet, als hier vor ca. 2 Monaten ankam...Bin selbst auf neuer Wohnungssuche und das Amt hat mir hierfür Zeit eingeräumt...
Ursprünglich war ein Umzug, nur mit der Mutter geplannt (wäre auch eine WG) aber es hat sich nun geändert, da der Sohn mit einziehen möchte...

zu 3:
Nein, der ARGE ist noch nicht bekannt, das die Mutter den Sohn aufnehmen möchte!...

Drücken wir das mal so aus...Der Junge schafft das momentan noch nicht ganz alleine...Er möchte eine Ausbildung im nächsten Jahr beginnen und wie gesagt, alleine traut er sich das ganze noch nicht so wirklich zu...Wohnung, Haushalt uuu....

gr.

Gaston
01.11.2008, 15:37
Und die Mutter möchte sich vom Lebenspartner trennen? Sonst gäbe es ja keinen Grund für die Anmietung einer neuen Wohnung.

Wenn das der Fall ist, steht der Gründung einer WG nichts im Wege. Der Sohn würde dann zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter zählen.

Anspruch auf Erstausstattung besteht natürlich.

MikelF1963
01.11.2008, 15:45
Nabend zusammen,

soory sprech da aber aus eigener Erfahrung, und finde daher das hier schon dann sehr arg von Anfang an getrennt werden sollte was die Wohnung dann betrifft ansonsten hast du ganz schnel keine WG sondern eine Bedarfsgemeinschaft am Halse.

Du schreibst hier ja auch das zuerst nur mit der Mutter zusammenziehen wolltest, solche Aussagen würde ich auf dem Amt ganz tunlichst unterlassen.

Auch von Anfang an würde ich auch darauf achten das die Antraege von dir und Ihr sowie deren Sohn getrennt gemacht werden in dem Moment wo das Amt verlangt dies zusammen zu machen unterstellen Sie eine Lebensgemeinschaft in der der eine den andern unterstützt.

Melekiel
02.11.2008, 18:09
Und die Mutter möchte sich vom Lebenspartner trennen? Sonst gäbe es ja keinen Grund für die Anmietung einer neuen Wohnung.

Wenn das der Fall ist, steht der Gründung einer WG nichts im Wege. Der Sohn würde dann zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter zählen.

Anspruch auf Erstausstattung besteht natürlich.

hallo gaston...

jepp, die mutter trennt sich von dem lebenspartner...

also hat jeder anspruch auf erstausstattung!...Muss jeder, also einzeln, denn Antrag auf Erstausstattung stellen?...
Meine das Amt wird ja wohl sagen, was ja auch so sein wird, dass Küche und Wohnzimmerbereich gemeinsam genutzt werden...

gr.

Melekiel
02.11.2008, 18:19
Nabend zusammen,

soory sprech da aber aus eigener Erfahrung, und finde daher das hier schon dann sehr arg von Anfang an getrennt werden sollte was die Wohnung dann betrifft ansonsten hast du ganz schnel keine WG sondern eine Bedarfsgemeinschaft am Halse.

Du schreibst hier ja auch das zuerst nur mit der Mutter zusammenziehen wolltest, solche Aussagen würde ich auf dem Amt ganz tunlichst unterlassen.

Auch von Anfang an würde ich auch darauf achten das die Antraege von dir und Ihr sowie deren Sohn getrennt gemacht werden in dem Moment wo das Amt verlangt dies zusammen zu machen unterstellen Sie eine Lebensgemeinschaft in der der eine den andern unterstützt.

hallo mike...
danke für den tip...beim amt sind dererlei aussagen noch nicht gefallen da die mutter und der sohn sich erst vor ein paar tagen entschieden haben, wieder gemeinsam in eine wohnung zu ziehen...
da bei mir kein verwandtschaftsverhältnis zu beiden besteht, ist das kein problem (hoffe ich) doch bei mutter und sohn?...wie sollen die dem amt erklären, dass sie eine wg gründen wollen?...Sind die beiden nicht eine bedarfsgemeinschaft?...
Die beiden (mutter und sohn) leben momentan noch in getrennten haushalten und verschiedenen städten...doch bei einem zusammenzug müssen die beiden ja den antrag bei dem gleichen amt stellen...werden sie dann nicht automatisch als bedarfsgemeinschaft gezählt?...

dragonflyer
02.11.2008, 20:13
Hallo Melekiel!

Das Mutter und Sohn wohl als Bedarfsgemeinschaft zählen, ist klar.

Wovon MikelF redet, ist die leidige Sache, dass die Jobcenter bei einer WG den Leuten eine Beziehung/Einstehensgemeinschaft unterstellen und Dich dann mit der Mutter in eine Zwangs-Bedarfsgemeinschaft packen.

Somit gäbe es einen Leistungsbescheid und statt des Eckregelsatzes in Höhe von 351€würdest Du dann auch nur 316€ bekommen. Solltest Du oder die Mutter eine Arbeit finden, würde das Einkommen beim anderen auf den ALG 2-Anspruch mit angerechnet.

Somit ist dann eher die Frage, habt Ihr eine Beziehung, würdet Ihr füreinander auch finanziell einstehen?? Oder ist es wirklich dann nur eine reine WG?? Wo Ihr dann wirklich alles getrennt machen müßtet, auch ganz strikt voneinander wirtschaften etc.

Paulchen
02.11.2008, 20:43
Puh, das ist ein Labyrinth, auch bezüglich der Erstaustattung.
Eine Kochgelegenheit oder 2, ein oder 2 Kühlschränke oder alles in einem, klar getrennt? Gemeinsame Nutzung von Einrichtung und Räumlichkeit,
da wird sich das Amt das billigste zusammenbasteln wollen.

MikelF hat sehr recht, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste :wiebitte: .

Gäbs evtl. die Option auf 2 separate Wohnungen, die nah beieinander liegen?

Betreff Unterhalt etc.: Dies muss vorrangig beantragt werden, ebenso Kindergeld und ggf. Wohngeld.

Als letzter Rettungsanker dient Hartz 4!

Das heisst, vorher alle Klinken putzen, das Amt ist froh um jeden Euro, den
andere als sie zahlen müssen :weißnicht: seufz2

Melekiel
05.11.2008, 00:58
Hallo Melekiel!

Das Mutter und Sohn wohl als Bedarfsgemeinschaft zählen, ist klar.

Wovon MikelF redet, ist die leidige Sache, dass die Jobcenter bei einer WG den Leuten eine Beziehung/Einstehensgemeinschaft unterstellen und Dich dann mit der Mutter in eine Zwangs-Bedarfsgemeinschaft packen.

Somit gäbe es einen Leistungsbescheid und statt des Eckregelsatzes in Höhe von 351€würdest Du dann auch nur 316€ bekommen. Solltest Du oder die Mutter eine Arbeit finden, würde das Einkommen beim anderen auf den ALG 2-Anspruch mit angerechnet.

Somit ist dann eher die Frage, habt Ihr eine Beziehung, würdet Ihr füreinander auch finanziell einstehen?? Oder ist es wirklich dann nur eine reine WG?? Wo Ihr dann wirklich alles getrennt machen müßtet, auch ganz strikt voneinander wirtschaften etc.

hallo...
es ist nur eine reine wg...ich stelle meinen antrag seperat und habe auch auf dem amt angegeben dass ich "beziehungstechnisch" nichts, weder mit der mutter noch mit dem sohn, zu tun habe und dies auch nie der fall sein wird... daher kümmere ich mich eben um meine dinge und steuere bei, was für die wg notwendig ist...
das sollte doch möglich sein oder?...
gr.
wie will das amt nachweisen das eine beziehung besteht wenn es keine gibt...

Melekiel
05.11.2008, 01:14
Puh, das ist ein Labyrinth, auch bezüglich der Erstaustattung.
Eine Kochgelegenheit oder 2, ein oder 2 Kühlschränke oder alles in einem, klar getrennt? Gemeinsame Nutzung von Einrichtung und Räumlichkeit,
da wird sich das Amt das billigste zusammenbasteln wollen.

MikelF hat sehr recht, Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste :wiebitte: .

Gäbs evtl. die Option auf 2 separate Wohnungen, die nah beieinander liegen?

Betreff Unterhalt etc.: Dies muss vorrangig beantragt werden, ebenso Kindergeld und ggf. Wohngeld.

Als letzter Rettungsanker dient Hartz 4!

Das heisst, vorher alle Klinken putzen, das Amt ist froh um jeden Euro, den
andere als sie zahlen müssen :weißnicht: seufz2

hallo...
suche schon seit geraumer zeit eine wohnung, nur ist das gar nicht so einfach...weiß nicht wieviele vermieter schon angerufen habe...als hartz 4 empänger möchte einen einer nicht so gerne in der wohnung haben und wenn man dann noch mit haustieren kommt...abstriche sind okay nur langsam weiß ich nicht wo ich noch suchen soll
suche ständig die aktuellen zeitungen der region durch, nur langsam...
weisst du, wo ich noch nach einer wohnung nachfragen könnte?...
in die region wo wir hinziehen wollen, sind die größeren wohnungen günsitger als wenn man 1 oder 2 zimmer anmieten möchte...
bin gerade dabei beim amt die "mietspiegel" nachzufragen...wollte das sie mir diese zuschicken nur fühlt sich dafür wohl keiner zuständig...
wie groß darf dann die wohnung sein wenn mutter und sohn als "bedarfsgemeinschaft" gerechnet werden...
wie sollte hier vorgehen um beim amt nachzufragen?
kindergeld wurde beantragt und läuft...der leibl. vater wird den unterhalt zum 01-01-2009 einstellen...
bei dem sohn geht es darum, dass er kosten für die unterkunft bekommt und eben die "aufrechnung/differenz" zum kindergeld um seinen lebensunterhalt zu beschreiten, bis er eine ausbildung hat...
bekommt der sohn dann kosten für die unterkunft/heizung auch, wenn eine wg zusammen mit der mutter gegründet wird?...
mutter und sohn haben verschiedene familiennamen (das soll aber jetzt nicht heißen, dass wir etwas illegales durchziehen wollen) und leben nun mehr als 3 jahre getrennt voneinander...würde das den beiden weiterhelfen?...
gr.

MikelF1963
05.11.2008, 14:14
Hallo Melekiel,

um etwas näher darauf einzugehen, wir wurden damals 2005 da reingepresst, waren vorm Sozialgericht und haben verloren.

Das Amt redete damals auch nicht sehr viel darüber sondern es hieß einfach füllt den Fragebogen aus, dann hieß es ich muß mitunterschreiben, somit war schon alles gebacken für die, obwohl damals noch die 3 Jahres Frist gab die ja mittlerweile auf 1 Jahr heruntergestzt wurde.

Geschehen ist dann das es für meine Lebenspartnerin kein Geld gab da ich ja welches hatte das erst aufgebraucht werden mußte.

Das hieß ich mußte damit sie wenigstens kv hat hier lönen für den kompletten Lebensunterhalt aukommen usw.

Danach beim nächsten Antrag gab es ein halbes Jahr dann ALG II für Sie, danach verdiente ich durch eine Lohnerhöhung ganze 3, 15 € zuviel und es wurde wieder gestrichen, weil auch Sie mitlerweile einen Midi Job dann hatte und nun wenigstens einen Minijob hat was leider immer noch nicht ausreichend ist und wir somit weiterhin immer wieder am rumknappern sind und mehr schlecht als recht so vor uns hin leben, große Sprünge oder mal Urlaub usw sind keinesfalls mehr drin.