gabrielej
26.06.2008, 16:18
Hallo,
ich bin neu und habe eine Frage zum Thema Mehrbedarf bei AG 80%.
Ich bin seit 02/2006 vom Gesundheitsamt als erwerbsunfähig eingestuft worden und bekomme seitdem Sozialgeld (SGB12). Da ich zu 80 % gehbehindert bin würde ich gerne wissen, ob mir ein Mehrbedarf aufgrunddessen zusteht. Ich habe schon seit Jahren ein Rentenverfahren am laufen, was derzeit auf Eis liegt, da erst die Ergebnisse von einer Psychotherapie abgewartet werden müssen. Der 1. Rentenantrag wurde abgelehnt und ich befinde mich nun im Widerspruch.
Einen Antrag auf Mehrbedarf habe ich bereits bei der Gemeinde (NDS) gestellt - meine Sachbearbeiterin muss sich aber erst "schlaufragen"...
Falls ich einen Anspruch habe, würde dann dieser Mehrbedarf bei einem weiteren Mehrbedarf wegen Bluthochdruck angerechnet werden???
Es ist wirklich sehr kompliziert und würde mich wirklich über Eure Kommentare freuen.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
gabriele
ich bin neu und habe eine Frage zum Thema Mehrbedarf bei AG 80%.
Ich bin seit 02/2006 vom Gesundheitsamt als erwerbsunfähig eingestuft worden und bekomme seitdem Sozialgeld (SGB12). Da ich zu 80 % gehbehindert bin würde ich gerne wissen, ob mir ein Mehrbedarf aufgrunddessen zusteht. Ich habe schon seit Jahren ein Rentenverfahren am laufen, was derzeit auf Eis liegt, da erst die Ergebnisse von einer Psychotherapie abgewartet werden müssen. Der 1. Rentenantrag wurde abgelehnt und ich befinde mich nun im Widerspruch.
Einen Antrag auf Mehrbedarf habe ich bereits bei der Gemeinde (NDS) gestellt - meine Sachbearbeiterin muss sich aber erst "schlaufragen"...
Falls ich einen Anspruch habe, würde dann dieser Mehrbedarf bei einem weiteren Mehrbedarf wegen Bluthochdruck angerechnet werden???
Es ist wirklich sehr kompliziert und würde mich wirklich über Eure Kommentare freuen.
Vielen Dank und herzliche Grüße,
gabriele