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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mehrbedarf bei AG 80 %



gabrielej
26.06.2008, 16:18
Hallo,

ich bin neu und habe eine Frage zum Thema Mehrbedarf bei AG 80%.

Ich bin seit 02/2006 vom Gesundheitsamt als erwerbsunfähig eingestuft worden und bekomme seitdem Sozialgeld (SGB12). Da ich zu 80 % gehbehindert bin würde ich gerne wissen, ob mir ein Mehrbedarf aufgrunddessen zusteht. Ich habe schon seit Jahren ein Rentenverfahren am laufen, was derzeit auf Eis liegt, da erst die Ergebnisse von einer Psychotherapie abgewartet werden müssen. Der 1. Rentenantrag wurde abgelehnt und ich befinde mich nun im Widerspruch.

Einen Antrag auf Mehrbedarf habe ich bereits bei der Gemeinde (NDS) gestellt - meine Sachbearbeiterin muss sich aber erst "schlaufragen"...

Falls ich einen Anspruch habe, würde dann dieser Mehrbedarf bei einem weiteren Mehrbedarf wegen Bluthochdruck angerechnet werden???

Es ist wirklich sehr kompliziert und würde mich wirklich über Eure Kommentare freuen.

Vielen Dank und herzliche Grüße,
gabriele

Krümelchen
26.06.2008, 16:34
Hallo,

Wenn ein Mehrbedarf besteht, dann wegen dem G oder aG im Schwerbehindertentausweis.

http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=3180&highlight=Mehrbedarf+Merkzeichen+G

Mehrbedarf wegen Bluthochdruck kann ich jetzt nicht finden. Ist dann eine spezielle Ernährung notwendig?

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-28-SGB-II-Sozialgeld.pdf

dreiund50
26.06.2008, 16:36
Hallo Gabriele,

willkommen im Forum.

Wenn du einen Behindertenausweis mit Merkzeichen "G" hast, steht dir ein Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes zu.

Weitere Mehrbedarfe gibt es bei krankheitsbedingter kostenaufwendiger Ernährung.

Am Besten schaust du auch mal in den Bereich Behindert Na und.... (http://www.lebens-phase.de/forum/forumdisplay.php?f=34)
Dort findest du auch viele nützliche Hinweise.

gabrielej
26.06.2008, 17:00
Hallo Gabriele,

willkommen im Forum.

Wenn du einen Behindertenausweis mit Merkzeichen "G" hast, steht dir ein Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes zu.

Weitere Mehrbedarfe gibt es bei krankheitsbedingter kostenaufwendiger Ernährung.

Am Besten schaust du auch mal in den Bereich Behindert Na und.... (http://www.lebens-phase.de/forum/forumdisplay.php?f=34)
Dort findest du auch viele nützliche Hinweise.

Hallo dreiund50,

vielen Dank für Deinen Kommentar! Habe mir gerade den Link durchgelesen... was mich jedoch irritiert ist, dass man mich vorläufig für 2 Jahre erwerbsunfähig eingestuft hat - bezieht sich die Vollerwerbsunfähigkeit denn auf diese 2 Jahre??? Oder hat man nur Anspruch auf Mehrbedarf, wenn man für immer und ewig erwerbsunfähig ist? Das Gutachten war übrigens vor 2,5 Jahren und bislang bin ich noch nicht wieder zur Begutachtung eingeladen worden. Ist das normal???

Danke für Deine Hilft!!!
lg, gabriele

dreiund50
26.06.2008, 17:43
Du hast Anspruch auf den Behinderten-Mehrbedarf, solange du Leistungen nach SGB XII beziehst, also auch bei vorläufiger Erwerbsunfähigkeit.

Zu deiner Frage wegen Begutachtung kann ich leider nichts sagen.

gabrielej
26.06.2008, 19:05
Vielen Dank, dreiund50! Du hast mir sehr geholfen!!!

Ich wünsche Dir noch einen schönen Abend!
gabriele