HorstLE
24.06.2008, 12:53
Hartz IV: Zwei Jahre nach dem dritten Baby sind noch genug Sachen da
Eine Mutter von drei Kindern, die Hartz IV bezieht, kann für ein viertes Baby nicht die volle Beihilfe für die Babyerstausstattung verlangen, wenn die beiden letzten Geburten nicht ganz zwei Jahre auseinander liegen und jeweils in den Frühling/Frühsommer gefallen sind. Es ist dann zu erwarten, dass - insbesondere, weil es keine jahreszeitlichen Besonderheiten in Bezug auf die Ausstattung der Schwangerschaftsbekleidung geben kann - ein Großteil der seinerzeit genutzten Sachen noch verwendet werden könne. Das gilt nicht für Gegenstände wie Kinderbett und Matratze, jedoch für Baby-Erstkleidung, Hochstuhl oder Kinderwagen. (AZ: S 104 AS 3929/07 ER (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/entscheidungen/archiv/20070309.1200.77844.html))
Eine Mutter von drei Kindern, die Hartz IV bezieht, kann für ein viertes Baby nicht die volle Beihilfe für die Babyerstausstattung verlangen, wenn die beiden letzten Geburten nicht ganz zwei Jahre auseinander liegen und jeweils in den Frühling/Frühsommer gefallen sind. Es ist dann zu erwarten, dass - insbesondere, weil es keine jahreszeitlichen Besonderheiten in Bezug auf die Ausstattung der Schwangerschaftsbekleidung geben kann - ein Großteil der seinerzeit genutzten Sachen noch verwendet werden könne. Das gilt nicht für Gegenstände wie Kinderbett und Matratze, jedoch für Baby-Erstkleidung, Hochstuhl oder Kinderwagen. (AZ: S 104 AS 3929/07 ER (http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/sg/entscheidungen/archiv/20070309.1200.77844.html))