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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UVG - der Unterhaltsvorschuss - Infos zum Unterhaltsvorschussgeld



Nefertari1968
14.11.2006, 14:01
Der
Un t e r h a l t s -
vorschuss.

als Anhang(Eine Hilfe für Alleinerziehende)


Herausgeber:
Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend
11018 Berlin
Internet: www.bmfsfj.de

:hand: Hinweis: Unterhaltsvorschussgeld wird - wie Unterhalt und Kindergeld auch vollständig auf Sozialleistungen, wie etwa ALG II angerechnet, stellt also Einkommen des Kindes dar!

Nefertari1968
05.04.2007, 16:59
Gesetzestext:

Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfalleistungen (http://bundesrecht.juris.de/uhvorschg/index.html)

Antrag auf Unterhaltsvorschuss (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9021513_L20.pdf)

Merkblatt zum Unterhaltsvorschuss (http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C9021706_L20.pdf) (muss unterschrieben mit dem Antrag zusammen abgegeben werden)

Nefertari1968
10.05.2007, 15:52
Im Bundestag notiert: Unterhaltsvorschussgesetz

Für Mehrkosten nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat der Bundesfinanzminister eine überplanmäßige Ausgabe bis zur Höhe von 14,5 Millionen Euro bewilligt. Ebenso hat er einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 40 Millionen Euro für Versorgungsbezüge für Beschädigte zugestimmt. Dies geht aus zwei Unterrichtungen (16/3753 (http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603753.pdf), 16/3754 (http://dip.bundestag.de/btd/16/037/1603754.pdf)) durch die Bundesregierung hervor.

Nefertari1968
28.06.2007, 21:58
Nachdem die Düsseldorfer und Berliner Tabelle nach unten angepasst worden, ist dies selbstverständlich auch bei den Unterhaltsvorschuss-Sätzen ab 01.07.07 der Fall...

So weit so gut...

Da Unterhaltsvorschussgeld bei Bezug von ALG II vollumfänglich auf das Sozialgeld des Kindes (bestehend aus Sozialgeldsatz und anteiliger KdU) anzurechnen ist und somit insgesamt den ALG II-Bezug des alleinerziehenden Elternteils nach unten korrigiert, heißt es aufgepasst...

Diese Änderung - die einem das entsprechende Jugendamt nicht unbedingt schriftlich bekanntgibt (ich habe es gerade durch Online-Sichtung meines Kontos erfahren), ist natürlich der zuständigen ArGe oder opt. Kommune bekanntzugeben, da andernfalls das ALG II nicht von den ArGen um den Verlustbetrag automatisch aufgestockt wird.

Nefertari1968
15.01.2008, 15:10
Berlin: (hib/MIK) Einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von 6 Millionen Euro für Ausgaben nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat der Bundesfinanzminister zugestimmt. Das geht aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (16/7681 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/076/1607681.pdf)) hervor. Durch einen nicht abzuschätzenden Anstieg der Empfängerzahlen zum Jahresende sei es zu den höheren Leistungen gekommen, heißt es.


http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2008/2008_009/05.html


.... auch hier... rechte Tasche - linke Tasche :gaga: Siehe auch:

Neues Unterhaltsrecht - Kein Cent mehr für die Ex (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=8055)

Nefertari1968
23.12.2008, 21:40
Bedingt durch die Kindergelderhöhung ändern sich die Beträge für Unterhaltsvorschussgeld wie folgt:



Der Unterhaltsvorschuss reduziert sich ab 1. Januar 2009 in der ersten Altersstufe (0 bis 5 Jahre) von 125 Euro auf 117 Euro und in der zweiten Altersstufe (6 bis 11 Jahre) von 168 Euro auf 158 Euro.


Quelle und vollständiger Artikel: http://www.wochenanzeiger-herford.de/Auf-Aenderungen-einstellen-66808.html

Anmerkung... das gilt natürlich nicht nur für Herford :Klarsehen:

Diskussion zu den Änderungen von Unterhalt/UVG und Kindergeld ist hier möglich:

Änderung vom Kindergeld und Kindesunterhalt zum 01.01.2009 (http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?t=14082)

HorstLE
05.06.2010, 06:22
Die Länder wollen die Möglichkeiten der Unterhaltsvorschussstellen zur Durchsetzung von Rückgriffsansprüchen gegen Unterhaltsschuldner ausweiten und verbessern. Hierzu schlagen sie in einem am 04.06.2010 beschlossenen Gesetzentwurf die Einführung eines automatisierten Datenabgleichs und Kontenabrufs vor. Dieser soll es den Behörden ermöglichen, die finanzielle Situation säumiger Elternteile überprüfen zu können.

Quelle und Weiterlesen: ---> HIER (http://www.lexisnexis.de/aktuelles/anwaltswoche/181847/bundesrat-will-vollzug-im-unterhaltsvorschussrecht-verbessern)

Nefertari1968
19.08.2010, 19:30
Berlin: (hib/AW/STO) Der Gesetzentwurf zur Anhebung der Altersgrenze vom 12. auf das 14. Lebensjahr zum Bezug von Unterhaltsvorschuss befindet sich in der Ressortabstimmung und wird wegen der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weiter verfolgt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/2337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/2080) mit. Nach dem geltenden Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Kinder alleinerziehender Eltern bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs finanzielle Unterstützung, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, dazu nicht in der Lage oder verstorben ist.

qa http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_08/2010_271/08.html