Nefertari1968
14.11.2006, 12:30
Grafik vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
http://www.bmas.de/coremedia/generator/22204/property=smallImage/infografik__anstieg__haushaltseinkommen__zuverdien st__ab__01-10.gif
http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Redaktion/Bild/Infografik/neu/anstieg-haushaltseinkommen-zuverdienst-ab-01-10,property=bild,bereich=amr,sprache=de,width=480, height=419.jpg
Es ist also grundsätzlich so, das bei Bruttoeinkommen:
bis 400 Euro lediglich der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro zuzüglich 60 Euro weiterer Freibetrag geltend gemacht werden kann... während bei
Beträgen über 400 Euro die den Grundfreibetrag übersteigenden Kosten geltend gemacht werden können. Das macht z.B. Sinn wenn hohe Fahrtkosten zur Arbeit entstehen.
Berechnung Freibeträge:
- richten sich immer nach dem Bruttoeinkommen
- bestehen aus Grundfreibetrag = 100 Euro
- zusätzlichem Freibetrag (20 % der Differenz zwischen 100 und 800 Euro)
- zusätzlichem Freibetrag (10 % der Differenz zwischen 800 Euro und tatsächlichem Bruttoeinkommen)
Berechnungsbeispiel:
Ein Alleinstehender erhält 345 Euro Regelsatz, zahlt 290 Euro angemessene Warmmiete und erhält somit 635 Euro ALG II = sein Bedarf.
Nun nimmt dieser Alleinstehende einen Teilzeitjob auf und verdient 600 Euro brutto (450 Euro netto).
Das reicht natürlich nicht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, also bekommt dieser HE weiterhin aufstockendes ALG II - denn sein Bedarf liegt ja bei 635 Euro zuzüglich Freibeträge.
Berechnung:
Er erhält also 100 Euro Grundfreibetrag
und 20 % der Differenz zwischen 100 und 600 Euro = 100 Euro
Gesamtfreibetrag: 200 Euro
Ergo werden ihm von seinen 450 Euro Nettoeinkommen 250 Euro auf sein ALG II angerechnet.
Berechnung aufstockendes ALG II:
Bedarf: 635 Euro
........- 250 Euro anrechenbares Einkommen
= 385 Euro aufstockendes ALG II
zusätzlich erhält er natürlich sein gesamtes Nettoeinkommen: 450 Euro
Demzufolge liegt sein Gesamteinkommen jetzt bei 835 Euro
Er erhält also 200 Euro mehr aufgrund des Erwerbstätigenfreibetrages.
.
Dieser Text (ohne Schaubild) ist mein geistiges "Eigentum" - vor einer Verwendung ist meine Zustimmung einzuholen!
http://www.bmas.de/coremedia/generator/22204/property=smallImage/infografik__anstieg__haushaltseinkommen__zuverdien st__ab__01-10.gif
http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Redaktion/Bild/Infografik/neu/anstieg-haushaltseinkommen-zuverdienst-ab-01-10,property=bild,bereich=amr,sprache=de,width=480, height=419.jpg
Es ist also grundsätzlich so, das bei Bruttoeinkommen:
bis 400 Euro lediglich der Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro zuzüglich 60 Euro weiterer Freibetrag geltend gemacht werden kann... während bei
Beträgen über 400 Euro die den Grundfreibetrag übersteigenden Kosten geltend gemacht werden können. Das macht z.B. Sinn wenn hohe Fahrtkosten zur Arbeit entstehen.
Berechnung Freibeträge:
- richten sich immer nach dem Bruttoeinkommen
- bestehen aus Grundfreibetrag = 100 Euro
- zusätzlichem Freibetrag (20 % der Differenz zwischen 100 und 800 Euro)
- zusätzlichem Freibetrag (10 % der Differenz zwischen 800 Euro und tatsächlichem Bruttoeinkommen)
Berechnungsbeispiel:
Ein Alleinstehender erhält 345 Euro Regelsatz, zahlt 290 Euro angemessene Warmmiete und erhält somit 635 Euro ALG II = sein Bedarf.
Nun nimmt dieser Alleinstehende einen Teilzeitjob auf und verdient 600 Euro brutto (450 Euro netto).
Das reicht natürlich nicht, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, also bekommt dieser HE weiterhin aufstockendes ALG II - denn sein Bedarf liegt ja bei 635 Euro zuzüglich Freibeträge.
Berechnung:
Er erhält also 100 Euro Grundfreibetrag
und 20 % der Differenz zwischen 100 und 600 Euro = 100 Euro
Gesamtfreibetrag: 200 Euro
Ergo werden ihm von seinen 450 Euro Nettoeinkommen 250 Euro auf sein ALG II angerechnet.
Berechnung aufstockendes ALG II:
Bedarf: 635 Euro
........- 250 Euro anrechenbares Einkommen
= 385 Euro aufstockendes ALG II
zusätzlich erhält er natürlich sein gesamtes Nettoeinkommen: 450 Euro
Demzufolge liegt sein Gesamteinkommen jetzt bei 835 Euro
Er erhält also 200 Euro mehr aufgrund des Erwerbstätigenfreibetrages.
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Dieser Text (ohne Schaubild) ist mein geistiges "Eigentum" - vor einer Verwendung ist meine Zustimmung einzuholen!